Pressemitteilung

B 35: Ersatzneubau der Kieselmannbrücke in Knittlingen

Vollsperrung der B 35 ab Dienstag, 18. Oktober, 9 Uhr bis voraussichtlich Donnerstag, 20. Oktober 2022, 5 Uhr

Halbseitige Sperrung der Pforzheimer Straße bleibt bis Anfang Mai 2023 bestehen

 

Bestehende Kieselmannbrücke über die K 4520 bei Knittlingen. Unterhalb der Brücke sind parkende Fahrzeuge zu sehen, im Hintergrund verschiedene Firmengebäude.

Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe werden seit 13. September 2021 die Arbeiten für den Ersatzneubau der Kieselmannbrücke bei Knittlingen ausgeführt. Dabei wird die bestehende Brücke abgerissen und anschließend durch ein neues Bauwerk an gleicher Stelle ersetzt. Während der Bauzeit der Brücke wird der Verkehr der B 35 in der Regel über eine bauzeitliche, einspurige Behelfsbrücke mit einer Länge von 72 Metern, die parallel zur bestehenden Brücke errichtet wurde, an der Baustelle vorbeigeleitet. Der Verkehr auf der Behelfsbrücke wird durch eine Ampelanlage geregelt

Am Dienstag, 18. Oktober, ab 9 Uhr, bis Donnerstag 20. Oktober 2022, 5 Uhr, wird die Behelfsbrücke voll gesperrt. Grund dafür ist ein Verkehrsunfall der eine Erneuerung der Stahlschutzplanken im Bereich der Behelfsumfahrung notwendig macht. Gleichzeitig werden Setzungen an beiden Fahrbahnübergängen der Behelfsbrücke beseitigt. Hierfür wird die unebene Asphaltdeckschicht abgefräst und anschließend eine neue Schicht aufgebracht. Zusätzlich werden an einem Fahrbahnübergang Schweißarbeiten durchgeführt.

Die Arbeiten können zwar voraussichtlich bis Mittwoch, 19. Oktober 2022, 16 Uhr abgeschlossen werden, da der Asphalt jedoch auskühlen muss und nicht sofort befahren werden darf, wird die B 35 voraussichtlich erst am Donnerstag, 20. September 2022, um 5 Uhr, wieder für den Verkehr freigegeben werden. Der Verkehr wird durch die Ortsdurchfahrt von Knittlingen umgeleitet. Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, Knittlingen großräumig zu umfahren.

Die halbseitige Sperrung der Pforzheimer Straße muss noch bis Anfang Mai 2023, beziehungsweise bis zum Rückbau des Traggerüstes aufrechterhalten werden. Erst im Anschluss kann der Gehweg auf der Westseite der K 4520 wiederhergestellt werden. Der Fußverkehr wird während der halbseitigen Sperrung weiterhin parallel zur K 4520 in einem gesicherten Korridor unter der B 35 geführt.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmenden für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.

Weitere Informationen zum Projekt

Aktuelle Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen in Baden-Württemberg sind unter VerkehrsInfo BW und in der VerkehrsInfo BW-App zu finden.