Pressemitteilung

Aus- und Neubau der Rheintalbahn: Auslegung der geänderten Planunterlagen für Abschnitt 8.1 Riegel – March beginnt am 5. Mai

Schienen

Zum Aus- und Neubau der Rheintalbahn wird das Planfeststellungsverfahren im Abschnitt 8.1 Riegel – March mit einer erneuten Auslegung der Planunterlagen fortgesetzt. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, werden die geänderten Planunterlagen ab Mittwoch, 5. Mai bis einschließlich Montag, 7. Juni in den Gemeinden Riegel am Kaiserstuhl, Malterdingen, Teningen, Reute, Vörstetten und March öffentlich zur Einsicht ausliegen. Einwendungen gegen die Planänderungen können bis einschließlich Mittwoch, 7. Juli erhoben werden.

Anfang 2017 war die Planung dieses Abschnitts der Rheintalbahn erstmals in den Rathäusern zur Einsichtnahme ausgelegt worden. Nach dem Erörterungstermin im November 2019 hat sich die DB Netz AG dazu entschlossen, die Planung in Teilen zu ändern. Diese Überarbeitungen sind nun abgeschlossen, sodass das Planfeststellungsverfahren fortgesetzt werden kann.

Die Planung wurde unter anderem in folgenden Punkten geändert:

  • Im Norden Anpassung der Trassierung aufgrund von Änderungen im Planfeststellungsabschnitt 8.0 Kenzingen – Riegel/Malterdingen
  • Umsetzung Vollschutz an den Immissionsorten „Dürrenbühler Hof“ und „Klärwerk Teningen“
  • Verlängerung Schallschutzwand Hecklingen
  • Veränderung der schalltechnischen Untersuchung zum Baulärm
  • Bau einer Grünbrücke im Teninger Unterwald
  • Einarbeitung der Ergebnisse der Aktualisierungskartierungen 2017/18 in die Umweltgutachten

Die DB Netz AG realisiert im Rahmen des Projekts Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel den viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn. Dieses Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan als Projekt mit vordringlichem Bedarf eingestuft. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur. 

Der Abschnitt 8.1 ist Teil der Güterumfahrung Freiburg. Er ist rund 11,4 Kilometer lang und erstreckt sich entlang der A 5 von Riegel im Norden bis zur Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde March und der Stadt Freiburg im Süden. Die Strecke ist als Güterverkehrsstrecke geplant und für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 Stundenkilometern ausgelegt.

Der Lärmschutz wird als sogenannter Vollschutz realisiert. Das heißt, dass die zulässigen Grenzwerte allein aufgrund aktiver Schallschutzmaßnahmen, also Maßnahmen an der Strecke, nicht überschritten werden. Mit der nun vorgelegten Planänderung wird der Vollschutz auch in Höhe des Dürrenbühler Hofs und des Klärwerks Teningen realisiert. 

Das Regierungspräsidium ist als zuständige Anhörungsbehörde für den Kern des Planfeststellungsverfahrens zuständig und führt die Auslegung der Planunterlagen, den darauffolgenden Erörterungstermin wie auch jetzt die zweite Auslegung durch. Die Zuständigkeit für die Genehmigung auf Grundlage der abschließenden Stellungnahme des Regierungspräsidiums liegt beim Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde.

Die Auslegung dient dazu, allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern erneut die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Pläne zu geben. Sie wird in den Gemeinden in dieser Woche öffentlich bekannt gemacht. Dabei wird auch über die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen informiert. Das RP weist darauf hin, dass die im Rahmen der ersten Auslegung im Jahr 2017 erhobenen Einwendungen und Forderungen weiterhin gelten und deshalb nicht wiederholt werden müssen. Die erneute Auslegung der Pläne ist vor allem für diejenigen Bürgerinnen und Bürger gedacht, die von den Planänderungen neu, stärker oder anders als bisher betroffen sind.

Die Unterlagen können alle Interessierten seit dem Beginn der Auslegung am 5. Mai auch auf dieser Internetseite des Regierungspräsidiums abrufen.

Pressestelle

Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg
pressestelle@rpf.bwl.de

 

Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher