Pressemitteilung

Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinbahn: Planung für Abschnitt 3 geht in die Offenlage

Unterlagen sind ab Dienstag, 1. März, einsehbar

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Im Planfeststellungsverfahren für die Elektrifizierung der Hochrheinbahn hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) das Anhörungsverfahren für den Abschnitt 3 zwischen der Landkreisgrenze Lörrach/ Waldshut und der Gemeindegrenze Dogern/ Waldshut-Tiengen eingeleitet. Wie das RP mitteilt, werden die Planunterlagen von Dienstag, 1. März bis Donnerstag, 31. März bei der Stadt Wehr, der Stadt Bad Säckingen, der Gemeinde Murg, der Stadt Laufenburg (Baden), der Gemeinde Albbruck und der Gemeinde Dogern öffentlich ausliegen. In dieser Zeit haben alle Betroffenen und Interessierten die Gelegenheit, Einsicht in die Planungsunterlagen zu nehmen. Alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können bis einschließlich Montag, 2. Mai Einwendungen erheben.

Die DB Netz AG plant die Elektrifizierung und den Ausbau der insgesamt etwa 75 Kilometer langen Hochrheinbahn von Basel Badischer Bahnhof über Waldshut bis Erzingen. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Taktverdichtung und Fahrzeitverkürzungen.

Der Planfeststellungsabschnitt 3 liegt im Landkreis Waldshut und ist rund 27 Kilometer lang. In diesem Verfahren sind die folgenden Städte und Gemeinden betroffen: Wehr, Bad Säckingen, Murg (Baden), Laufenburg (Baden), Albbruck, Dogern. Wesentliche Maßnahmen des Vorhabens sind der Neubau der Oberleitungsanlage entlang der gesamten Strecke und der Neubau des Haltepunktes Bad Säckingen-Wallbach. Die im Verlauf der Strecke liegenden Stationen werden barrierefrei umgebaut. Die Bahnsteige erhalten eine einheitliche Nutzlänge von 155 Metern und eine Höhe von 55 Zentimetern. Zur Verringerung von Erschütterungen werden in den Ortschaften Luttingen, Albert, Albbruck und Dogern besohlte Schwellen eingebaut. Die betroffenen Straßenüberführungen und Bahnübergänge werden zum Teil erneuert oder angepasst. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Maßnahme sind umfangreiche Anpassungen des Rappensteintunnels.

Das Regierungspräsidium Freiburg ist in diesem Verfahren die zuständige Anhörungsbehörde. Planfeststellungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt. Wie das RP mitteilt, werden die betroffenen Gemeinden und Städte die Auslegung der Planunterlagen vorher ortsüblich bekanntmachen. Dabei werden sie auch über die Räumlichkeiten, die Öffnungszeiten, die Regeln hinsichtlich der Corona-Verordnung sowie über die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen informieren. Ein barrierefreier Zugang ist leider nicht möglich.

Die Planunterlagen sind seit 1. März auch auf dieser Internetseite des Regierungspräsidiums eingesehen werden.

Pressestelle

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Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher