Pressemitteilung

Bau der zweiten Gauchachtalbrücke (B 31, Schwarzwald-Baar-Kreis) weiterhin möglich

Regierungspräsidium wird Rechtsfehler heilen, um so bald wie möglich mit dem Bau zu beginnen

Brücke mit Wald

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) hat über die Klage des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) gegen den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B 31 in Döggingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) entschieden. Er hat die hierzu durch das Regierungspräsidium Freiburg (RP) erlassene Plangenehmigung zwar für rechtswidrig und damit nicht vollziehbar erklärt, gibt aber dem RP die Möglichkeit, vorliegende Rechtsfehler in einem ergänzenden Verfahren zu heilen. Den Antrag des VCD auf Aufhebung der Plangenehmigung hat das Gericht hingegen abgewiesen. Das RP hat die zur Fehlerheilung erforderlichen Unterlagen bereits in Arbeit und wird das ergänzende Verfahren schnellstmöglich betreiben.

Da die Begründung des Urteils noch nicht vorliegt, ist nicht bekannt, ob der VGH nur einen oder mehrere Rechtsfehler festgestellt hat. In der mündlichen Verhandlung, die am 25. April stattfand, hat sich aber gezeigt, dass nach Auffassung des VGH eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nachzuholen ist. Da der VGH bereits in seinem letztjährigen Beschluss zur Aufhebung des Sofortvollzugs der Plangenehmigung Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verzichts auf eine UVP erkennen ließ, hat das RP bereits vorsorglich einen UVP-Bericht als Grundlage einer nachzuholenden UVP anfertigen lassen. Zudem hat das RP als weitere Grundlage eine vergleichende Betrachtung der Klimafolgen bei Bau der Brücke und bei Verzicht auf diese in Auftrag gegeben. Beide Unterlagen liegen zwischenzeitlich vor und bestätigen, dass der Bau der zweiten Brücke sowohl umwelt- als auch klimaverträglich ist.

Durch das Urteil wird nach Auffassung des RP deutlich, dass die Planfeststellung von 1991 weiterhin Bestand hat und daher die Erforderlichkeit der zweiten Brücke nicht in Frage steht.

Sobald die Urteilsgründe vorliegen, wird das RP die sich daraus ergebenden Arbeiten in Angriff nehmen und die geforderte UVP nachholen, um so bald wie möglich mit dem Bau der Brücke beginnen zu können. Ein Zeitplan dazu lässt sich aktuell noch nicht absehen.

Hintergrund: Die zweite Gauchachtalbrücke ist das letzte noch fehlende Teilstück zur Fertigstellung der Ortsumfahrung Döggingen im Zuge der B 31. Diese wurde 1991 planfestgestellt, die beiden Tunnelröhren und die erste Gauchachtalbrücke wurden 2001 dem Verkehr übergeben. Die neue Brücke soll ebenso wie die erste Gauchachtalbrücke als Stahlverbundbau hergestellt werden. Im äußeren Erscheinungsbild werden beide Brücken gleich sein.

Mehr Information:B 31 - Ortsumfahrung Döggingen - Regierungspräsidium Freiburg (baden-wuerttemberg.de)

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