Die Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) hat am Dienstag ihre Erwiderung auf die Klage des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) gegen den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke (B 31, Döggingen, Schwarzwald-Baar-Kreis) an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg übersandt. Darin bekräftigt das RP, dass die Grundsatzentscheidung für die zweite Brücke aufgrund der 1991 erteilten Baugenehmigung unanfechtbar ist und daher auf dem Rechtsweg nicht mehr angegriffen werden kann.
Konkret richtet sich die Klage des VCD gegen die Plangenehmigung, die das RP am 11. Februar 2022 für eine Baustraße zur Aufstellung von Kränen und zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen erlassen hatte. Das RP sieht die Klage auch dagegen als unbegründet an. Unter anderem habe sich nach erneuter Prüfung bestätigt, dass entgegen der Auffassung des VCD hier keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei, da die Bauflächen nach Fertigstellung der Brücke größtenteils wieder rekultiviert und in den vorigen Zustand versetzt werden.
Um die Umsetzung des Vorhabens trotz der Klage voran zu bringen, hat die Planfeststellungsbehörde im Rahmen einer Planergänzungsentscheidung die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung zum Bau der zweiten Gauchachtalbrücke angeordnet. Dies wird unter anderem mit der Verzögerung der anstehenden Sanierungen der Tunnel und der bestehenden Brücke sowie den während dieser Arbeiten drohenden mehrjährigen Umleitungsverkehren durch Döggingen begründet. Zudem hätten sich im Bereich der Gauchachtalbrücke in den vergangenen zehn Jahren immer wieder schwere Unfälle ereignet, die zwei Todesfälle, 13 Schwer- und 21 Leichtverletzte und rund drei Millionen Euro Sachschaden zur Folge hatten. Laut Mitteilung der Verkehrspolizei habe sich der Bereich gerade in letzter Zeit zu einer Unfallhäufungsstelle entwickelt. Daher sei die Beseitigung der Unfallrisiken durch den Bau der Brücke geboten.
Um Rechtsrisiken zu vermeiden, hat die Planfeststellungsbehörde zudem die für das Vorhaben notwendigen Waldrodungsgenehmigungen neu erteilt. Der VCD hatte in seiner Klage unter anderem die mangelnde Zuständigkeit der Forstbehörde für diese Genehmigungen beanstandet.
Wie das RP mitteilt, fand im Vorfeld der Klageerwiderung ein Gespräch mit dem VCD, den Bürgermeistern von Bräunlingen und Löffingen sowie dem Ortsvorsteher von Döggingen statt. Leider habe dieser Austausch bislang keine Annäherung der gegenseitigen Standpunkte gebracht. „Angesichts der Unfallhäufungsstelle und der erheblichen Belastungen, die eine Verzögerung des Brückenbaus für die Bevölkerung von Döggingen zur Folge hätte, setzen wir weiterhin auf eine gütliche Einigung mit dem VCD“, so Karl Kleemann, Leiter der Mobilitätsabteilung des RP. Im Hinblick auf die vom VCD befürchtete Erhöhung des Kohlendioxidausstoßes hob er hervor, dass der Brückenbau zu keiner Verkehrszunahme auf der B 31 führen werde.
Kleemann wies zudem darauf hin, dass mit dem Bau der zweiten Brücke der Tunnel Döggingen künftig bei Bedarf im Gegenverkehr genutzt werden könne. Diese auch von der gesamten Raumschaft geforderte Verbesserung habe zur Folge, dass Sperrungen einer Tunnelröhre oder einer Brücke in Zukunft jeweils durch das „Schwesterbauwerk“ kompensiert werden können. Dadurch sei künftig kein belastender Umleitungsverkehr durch die Ortsdurchfahrt von Döggingen mehr notwendig ist, so Kleemann.
Mehr Information zur Ortsumfahrung Döggingen (B 31) finden Interessierte auf dieser Internetseite des Regierungspräsidiums
Die aktuelle Bekanntmachung über das Entfallen derUmweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums veröffentlicht.