Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wird das neue Naturschutzgebiet „Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee“ am Bodensee (Kreis Konstanz) nun ausgewiesen. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, ist am heutigen Freitag die Verordnung für das Schutzgebiet im Gesetzblatt verkündet worden. Sie wird am 30. September in Kraft treten. Da sich die Ausweisung auch auf die Schifffahrt auswirkt, handelt es sich um eine gemeinsame Verordnung des RP mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg.
Das rund 257 Hektar große Naturschutzgebiet befindet sich auf Gemarkung Markelfingen der Stadt Radolfzell sowie auf dem Gebiet der Gemeinden Allensbach und Reichenau. „Mit der Ausweisung des Naturschutzgebiets sorgen wir für den langfristigen Erhalt dieses international bedeutsames Brut- und Rastgebiets für Wasservögel auf dem Bodensee“, erklärte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Sie betonte die großen Herausforderungen, die das Verfahren mit sich brachte: „Es ist nicht immer leicht, alle Einzelinteressen zu berücksichtigen und dem Schutz der Natur im Sinne des Gemeinwohls gerecht zu werden.“ Der offene und konstruktive Austausch mit den verschiedenen Nutzergruppen bereits im frühen Planungsstadium habe zu der nun vorliegenden Verordnung geführt, die den unterschiedlichen Interessen vom Naturschutz über die Freizeitnutzung bis zur Fischerei möglichst weitgehend gerecht werde.
So konnten einige im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachte Bedenken und Einwendungen in der Verordnung teilweise berücksichtigt werden:
- Der zum Baden nutzbare Bereich beim Strandbad Markelfingen wurde im Flachwasserbereich vergrößert.
- Das Segeljugendtraining des Markelfinger Wassersportclubs im inneren Markelfinger Winkel bleibt weiterhin uneingeschränkt möglich.
- Die Betriebe der Werft und der Yachttechnik werden nicht eingeschränkt.
- Die Berufsfischerei wurde im Rahmen der Abwägung berücksichtigt und bleibt ebenfalls weiterhin möglich. Allerdings ist für die Reusenfischerei in den naturschutzfachlich besonders sensiblen Bereichen im inneren Markelfinger Winkel die Beantragung einer Erlaubnis erforderlich, die unter Einbeziehung der Fischereiverwaltung erteilt wird. Berufsfischer, die bereits in der Vergangenheit in diesen Bereichen die Reusenfischerei ausgeübt haben, können diese also auch zukünftig im bisherigen Umfang betreiben.
Das RP weist darauf hin, dass in der Verordnung für die landseitigen Flächen des neuen Naturschutzgebiets die Regelungen des bisherigen Naturschutzgebiets „Bodenseeufer auf Gemarkung Markelfingen“ übernommen wurden. Neue Einschränkungen, insbesondere für Wanderer, Radfahrer, für die Nutzung des Strandbades oder den Campingplatz Markelfingen entstehen nicht. An Land wird lediglich ein kleiner Bereich der Schlafbachmündung neu in das Naturschutzgebiet aufgenommen.
Die unter Schutz gestellten Flächen zeichnen sich durch eine Vielzahl eng miteinander verzahnter Lebensräume aus. An Land befinden sich verschiedene seltene Biotoptypen wie Strandrasengesellschaften, Kalkreiche Niedermoore, Pfeifengraswiesen und Auwälder, in denen zahlreiche hochgradig gefährdete Arten vorkommen, wie zum Beispiel Lungen-Enzian oder das weltweit fast nur am Bodensee vorkommende Bodensee-Vergissmeinnicht. „Die angrenzende Uferzone dient in den Schilfbereichen Vogelarten wie Feldschwirl und Zwergdommel als Brutplatz, während die freie Wasserfläche zahlreichen Wasservögeln als Mauser- und Rastplatz dient“, sagt Malte Bickel, der zuständige Fachreferent des RP. Für die Moorente sei dies der bedeutendste Mauserplatz in Deutschland. Und für die Kolbenente sei der Bestand von zeitweise über 10.000 rastenden Tieren von internationaler Bedeutung.