Die Planunterlagen zum Planänderungsverfahren im Abschnitt Wyhlen des Neubaus der Ortsumfahrung Grenzach-Wyhlen im Zuge der B 34 liegen vom 25. August bis 24. September 2020 im Rathaus von Grenzach-Wyhlen zur Einsichtnahme aus. Betroffene haben bis einschließlich 8. Oktober 2020 (Einwendungsfrist) die Möglichkeit gegen die Planung Einwendungen zu erheben.
Um den Bürgern die Information auch online zur Verfügung zu stellen, sind die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung und die ausgelegten Unterlagen nachfolgend zum Herunterladen eingestellt: Neubau der Ortsumfahrung Grenzach-Wyhlen im Zuge der B 34, Planänderungsverfahren im Bauabschnitt Wyhlen.