B 34 - Neubau der Ortsumfahrung Grenzach-Wyhlen

Planänderungsverfahren im Bauabschnitt Wyhlen

​Die von der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg beantragte Planänderung sieht eine Unterführung der B 34 für Radfahrer und Fußgänger vor. Diese wird nördlich und südlich an die bestehende Rheinstraße angebunden und südlich der B 34-Trasse mit dem geplanten Rad-/Wirtschaftsweg Hardtstraße-Rheinstraße verknüpft.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1099
referat24@rpf.bwl.de

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Stand des Verfahrens

Verfahren nach Planänderungsbeschluss

Der Planänderungsbeschluss für das Vorhaben wurde 12. Januar 2022 erlassen. Er lag gemeinsam mit den geänderten Planunterlagen bis einschließlich Montag, den 14. Februar 2022 zur Einsichtnahme im Rathaus II von Grenzach-Wyhlen aus.

Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planänderungsbeschluss und die geänderten Unterlagen auch auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird in der Bekanntmachung (pdf) informiert.

Planänderungsbeschluss (pdf)

Bekanntmachung (pdf)

 

Überblick über das Planfeststellungsverfahren

Beschreibung des Vorhabens

​Die von der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg beantragte Planänderung sieht bei Baukilometer 3+879 eine Unterführung der B 34 für Radfahrer und Fußgänger vor. Diese wird nördlich und südlich an die bestehende Rheinstraße angebunden und südlich der B 34-Trasse mit dem geplanten Rad-/Wirtschaftsweg Hardtstraße-Rheinstraße verknüpft.

Um die erforderliche Rampenlänge herstellen zu können, wird die Unterführung nicht auf der Achse der Rheinstraße errichtet, sondern versetzt auf deren Westseite. Der durch das neue Bauwerk unterbrochene Lärmschutzwall wird durch eine Lärmschutzwand ergänzt. Diese Lärmschutzwand wird verlängert, um die Wendeanlage auf der Rheinstraße nach Süden verschieben zu können und dadurch eine Grundstückszufahrt hinter dem Lärmschutzwall mit einer Steil-böschung anlegen zu können. Weiteren Einzelheiten des Projekts können dem Erläuterungsbericht und den beigefügten Plänen entnommen werden.

Ablauf des Verfahrens

17.07.2020

Antrag auf Planänderung des Vorhabens

25.08.2020

Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände

25.08. bis 24.09.2020

Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in der Gemeinde Grenzach-Wyhlen
(Herunterladen auch auf dieser Seite möglich)

08.10.2020

Ende der Einwendungsfrist

12.01.2022Erlass des Planänderungsbeschlusses
01.02. bis 14.02.2022Auslegung des Planänderungsbeschlusses und der dazugehörigen Planunterlagen im Rathaus Grenzach-Wyhlen
(Herunterladen unter dem Reiter "Planunterlagen" möglich)

Planunterlagen

Komplett-Download