B 34 - Neubau der Ortsumfahrung Grenzach-Wyhlen
Planänderungsverfahren im Bauabschnitt Wyhlen
Die von der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg beantragte Planänderung sieht eine Unterführung der B 34 für Radfahrer und Fußgänger vor. Diese wird nördlich und südlich an die bestehende Rheinstraße angebunden und südlich der B 34-Trasse mit dem geplanten Rad-/Wirtschaftsweg Hardtstraße-Rheinstraße verknüpft.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1099
referat24@rpf.bwl.de

Stand des Verfahrens
Die Planunterlagen zu dem Vorhaben lagen vom 25. August bis zum 24. September 2020 im Rathaus von Grenzach-Wyhlen zur Einsichtnahme aus. Als Service für die Betroffenen und Interessierten können sie darüber hinaus auf dieser Internetseite bis zum Abschluss des Verfahrens heruntergeladen werden. Die Einwendungsfrist endete am 8. Oktober 2020. Derzeit werden vom Vorhabenträger und von der Planfeststellungsbehörde die Anhörungsergebnisse ausgewertet. Nach Abschluss der Auswertung wird ein Erörterungstermin mit dem Vorhabenträger, den Gemeinden, den Behörden und Verbänden und den Betroffenen stattfinden. Über diesen wird durch öffentliche Bekanntmachung, hier auf der Internetseite des Regierungspräsidiums und durch Pressemitteilung informiert werden.
Bekanntmachung der Auslegung in der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, (pdf, 461 KB)
Überblick über das Planfeststellungsverfahren
Beschreibung des Vorhabens
Die von der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg beantragte Planänderung sieht bei Baukilometer 3+879 eine Unterführung der B 34 für Radfahrer und Fußgänger vor. Diese wird nördlich und südlich an die bestehende Rheinstraße angebunden und südlich der B 34-Trasse mit dem geplanten Rad-/Wirtschaftsweg Hardtstraße-Rheinstraße verknüpft.
Um die erforderliche Rampenlänge herstellen zu können, wird die Unterführung nicht auf der Achse der Rheinstraße errichtet, sondern versetzt auf deren Westseite. Der durch das neue Bauwerk unterbrochene Lärmschutzwall wird durch eine Lärmschutzwand ergänzt. Diese Lärmschutzwand wird verlängert, um die Wendeanlage auf der Rheinstraße nach Süden verschieben zu können und dadurch eine Grundstückszufahrt hinter dem Lärmschutzwall mit einer Steil-böschung anlegen zu können. Weiteren Einzelheiten des Projekts können dem Erläuterungsbericht und den beigefügten Plänen entnommen werden.
Ablauf des Verfahrens
17.07.2020 | Antrag auf Planänderung des Vorhabens |
25.08.2020 | Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände |
25.08. bis | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in der Gemeinde Grenzach-Wyhlen |
08.10.2020 | Ende der Einwendungsfrist |
Planunterlagen
Dokumenttitel | Dateityp | Größe |
---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 50 KB | |
U1b - Erläuterungsbericht | 181 KB | |
U3 - B1b - Übersichtslageplan | 6 MB | |
U4 - B1b - Übersichtshöhenplan | 455 KB | |
U7 - Lagepläne | zip | 2 MB |
U8 - Höhenpläne | zip | 674 KB |
U9 - Bodenuntersuchung | 6 MB | |
U10 - Bauwerksverzeichnis | zip | 465 KB |
U12 - Naturschutz | zip | 7 MB |
U13 - Wassertechnische Berechnung | 101 KB | |
U14 - Grunderwerb | zip | 3 MB |
U15 - Querprofile | zip | 618 KB |
Bekanntmachung | 461 KB | |
Planunterlagen gesamt | zip | 24 MB |