Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau eines Geh- und Radwegs entlang der L 187 zwischen Gottenheim und March-Buchheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) erlassen. Damit erteilt das RP dem Land Baden-Württemberg das Baurecht für das Vorhaben.
Wie das RP mitteilt, werden der Beschluss sowie die planfestgestellten Unterlagen ab Dienstag, 20. April, in der Gemeinde March für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausliegen. Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren erhalten Interessierte auf dieser Internetseite des Regierungspräsidiums.
Mit dem Bau des Radweges werde eine letzte Lücke im Radwegnetz zwischen den Gemeinden Gottenheim und March-Buchheim geschlossen, heißt es aus dem RP. Ziel des Vorhabens sei es, auf diesem Abschnitt die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Derzeit müssen Radfahrer zwischen Gottenheim und March-Buchheim auf der Fahrbahn der L 187 fahren. In der Vergangenheit kam es hier immer wieder zu gefährlichen Begegnungssituationen zwischen Rad- und Kraftfahrern, da letztere aufgrund der geraden Strecke oftmals mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind und zudem die Fahrbahnbreite verhältnismäßig gering ist.