Pressemitteilung

Aus- und Neubau der Rheintalbahn: Anhörungsverfahren des Abschnitts 8.2 Freiburg – Schallstadt geht voran

Online-Konsultation beginnt am 9. Februar/ Stellungnahmen der Deutschen Bahn AG können eingesehen werden

 

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Die angekündigte Online-Konsultation für den Neubau der Güterumfahrung Freiburg entlang der A 5 zwischen der Anschlussstelle Freiburg-Nord und Schallstadt-Mengen (Planfeststellungsabschnitt 8.2) beginnt am Mittwoch, 9. Februar. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, ersetzt die Online-Konsultation aufgrund der Corona-Pandemie den Erörterungstermin im laufenden Planfeststellungsverfahren.

Im Rahmen der Online-Konsultation können die am Verfahren Beteiligten sowie die von dem Vorhaben Betroffenen die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG (DB) zu den vorgebrachten Forderungen, Bedenken und Hinweisen auf einer passwortgeschützten Plattform im Internet vom Mittwoch, 9. Februar bis Dienstag, 8. März einsehen. Dort sind folgende Informationen zugänglich:

  • Stellungnahmen der Behörden, Gemeinden und Verbände mit Erwiderung der DB
  • Mustereinwendungen mit Erwiderung der DB
  • Präsentationen der Vorhabenträgerin zum Vorhaben und zu verschiedenen Themenbereichen

Wer sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens geäußert hat oder von dem Vorhaben betroffen ist und sich an der Online-Konsultation beteiligen will, kann unter der E-Mail-Adresse Rheintalbahn-PfA8.2@rpf.bwl.de den Link zu der Plattform und das Passwort anfordern. Die Beteiligten haben dann erneut die Möglichkeit, sich bis zum 15. März schriftlich zu äußern, wobei dies auch per E-Mail erfolgen kann.

Das RP weist ausdrücklich darauf hin, dass mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet wird. Das heißt, über die bereits vorgebrachten Einwände und Argumente hinaus können keine neuen Sachargumente im Verfahren berücksichtigt werden. Auch ist eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Einwände und Argumente im Rahmen der Online-Konsultation nicht erforderlich.

Zu Beginn des Planfeststellungsverfahrens im Mai 2020 hatten die Kommunen, Behörden und Verbände wie auch vom Vorhaben Betroffene Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Die Deutsche Bahn AG hat anschließend die Forderungen, Bedenken und Hinweise ausgewertet und geprüft.

Die genauen Modalitäten der Online-Konsultation können der Bekanntmachung des RP entnommen werden. Diese wird am Freitag, 28. Januar, in der Badischen Zeitung sowie in den Mitteilungsblättern der Stadt Freiburg und der Gemeinden March, Schallstadt und Umkirch veröffentlicht. Zudem ist sie ab 28. Januar auf dieser Internetseite des Regierungspräsidiums einsehbar.

Pressestelle

Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg
pressestelle@rpf.bwl.de

 

Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher