PfA 8.2 Freiburg - Schallstadt

Die DB Netz AG plant den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur. Auf dieser Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.2 Freiburg - Schallstadt.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24 (Planfeststellung)
0761 208-1096
referat24@rpf.bwl.de

Ausrufezeichen

Stand des Verfahrens

Das Regierungspräsidium hat das Anhörungsverfahren abgeschlossen.

Das Planfeststellungsverfahren wird jetzt vom Eisenbahn-Bundesamt fortgeführt.

Dieses ist zuständig für die abschließende Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss.

Auf den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses folgen nach Bestandskraft die notwendigen Schritte zur Ausführungsplanung sowie weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Verfahrens

​Die DB Netz AG plant den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur. Der Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.2 Freiburg - Schallstadt  hat eine Länge von ca. 17 Kilometer und erstreckt sich entlang der Bundesautobahn 5 (BAB 5) von der Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde March und der Stadt Freiburg im Norden bis zur Gemeindegrenze zwischen Schallstadt und Bad Krozingen im Süden. Bestandteil der Planung ist auch der ca. 2.200 Meter lange Mengener Tunnel.

Der Planfeststellungsabschnitt umfasst den südlichen Bündelungsabschnitt mit der BAB 5. Im Norden schließt der PfA 8.1 mit der weiteren Streckenführung entlang der BAB 5 an, im Süden der in Tieflage verlaufende PfA 8.3 Bad Krozingen. Die Strecke im PfA 8.2 ist als Güterverkehrsstrecke geplant und wird mit einer Leitgeschwindigkeit von 160 km/h trassiert.

Der Verlauf der Trasse im Abschnitt 8.2 ist nahezu vollständig durch die Bündelung mit der BAB 5 und die in diesem Bereich vorhandenen Zwangspunkte bestimmt. Die Höhenlage der Neubaustrecke entspricht weitgehend dem Bestand der BAB 5, kann aber im Bereich kreuzender Verkehrswege und Gewässer aufgrund unterschiedlicher Höhen bzw. Aufbaustärken voneinander abweichen.

Die Planung der DB sieht eine Vielzahl an Überführungen über Oberflächengewässer und querende Straßen und Wege vor, was zu Auswirkungen auch über den eigentlichen Trassenbereich hinaus führt. Hervorzuheben sind die Querung der Autobahnanschlussstellen Freiburg-Nord, Freiburg-Mitte und Freiburg-Süd sowie die Überführung der Breisacher Bahn.

Bestandteil der Planung sind neben den Eisenbahnbaumaßnahmen auch die teilweise Umgestaltung des betroffenen Wegenetzes und die Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen im Rand- und Nahbereich der Strecke bzw. im Bereich querender Straßen. Ersatzmaßnahmen sind auch im trassenfernen Bereich vorgesehen. Damit sind auch Flurstücke, welche nicht unmittelbar an die Trasse grenzen, sowie Grundstücke weiterer Gemeinden bzw. Gemarkungen betroffen.

Als aktive Schallschutzmaßnahme werden im PfA 8.2 sowohl Schallschutzwände als auch Schallschutzgalerien sowie Schienenstegdämpfer vorgesehen.

Auf der Ostseite der Strecke sind an folgenden Orten Schallschutzwände geplant: Tunisee, Gewerbegebiet Hochdorf, Landwasser, Lehen, Mundenhof, Mooswald (südlich der Kreisstraße 9853 Weingarten – Opfingen, „Opfinger Straße“) und Mengen. Westlich der Neubaustrecke sind Schallschutzwände im Bereich von Holzhausen/Benzhausen, Hochdorf, Forellenhof/Umkirch, Tiengen und Munzingen vorgesehen. Die Wände sollen mit unterschiedlichen Höhen zwischen 2 und 6,5 Metern errichtet werden.

Schallschutzgalerien sind geplant auf Höhe der Ortslagen Benzhausen, Hochdorf und im Bereich des Mundenhofs.

Weiteren Einzelheiten des Projekts können dem Erläuterungsbericht und den beigefügten Plänen entnommen werden.

Ablauf des Verfahrens

29.04.2020

Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes zur Durchführung der Anhörung

29.05.2020

Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände

29.05.- 10.07.2020

Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Freiburg, March, Umkirch und Schallstadt

28.08.2020

Ende der Einwendungsfrist

09.02. - 09.03.2022

Im Rahmen der Online-Konsultation stehen Informationen auf einer passwortgeschützten Plattform im Internet zur Verfügung
15.03.2022Ende der Äußerungsfrist
21.12.2023Abschluss des Anhörungsverfahrens, Fortführung des Planfeststellungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt

 

 

Planunterlagen

An dieser Stelle waren von Beginn der Auslegung bis zum Ablauf der Äußerungsfrist am 15. März 2022 die ausgelegten Planunterlagen einsehbar. Informationen zum Vorhaben können jetzt dem Internetauftritt der Deutschen Bahn zum Projekt „Ausbau und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel“ entnommen werden.

Vorgeschichte ​zum Aus- und Neubau der Rheintalbahn im Planfeststellungsabschnitt 8.2

2008 bis 2020

Übersichtskarte und -plan zur im Jahr 2008 beantragten Planung der DB für den Planfeststellungsabschnitt 8.2

(Frühere Planung - diese wird durch die oben genannte Planung ersetzt. Das Verfahren aus dem Jahr 2008 ruht wegen der Beratungen und Beschlussfassungen des Projektbeirats; der Verfahrensablauf wird hier nicht mehr dargestellt.)

Übersichtskarte PfA 7.3 - 8.3 (pdf)

Übersichtsplan 1 PfA 8.2 (pdf)

Übersichtsplan 2 PfA 8.2 (pdf)

Ablauf des Planfeststellungsverfahrens zum Antrag der DB für den Planfeststellungsabschnitt 8.2

(das Verfahren ruht wegen der Beratungen und Beschlussfassungen des Projektbeirats)

​21.08.2009​Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
​13.10. - 19.11.2009​Auslegung der Planunterlagen in den Rathäusern von Freiburg, Schallstadt, March und Umkirch
​03.12.2009​Ende der Einwendungsfrist - ca. 52.000 Einwendungen sind eingegangen
​seit 2010​Ruhen des Planfeststellungsverfahrens

Beschluss des Projektbeirats für zusätzlichen Schallschutz im Bereich der Güterumfahrung Freiburg

Der von Bund und Land eingerichtete Projektbeirat hat in seiner 8. Sitzung am 4. März 2013 zusätzlichen Lärmschutz bei der Güterzugumfahrung Freiburg befürwortet.
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundeministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur 8. Sitzung des Projektbeirats am 4. März 2013 (pdf)

Überarbeitung der Planung und Einrichtung eines Regionalen Begleitgremiums

Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages hat die Deutsche Bahn mit den Arbeiten für die Planänderung begonnen. Zur Begleitung des Planungsprozesses wurde ein Regionales Begleitgremium "Güterumfahrung Freiburg" unter Leitung der Stadt Freiburg eingerichtet. Ihm gehören die Deutsche Bahn, die betroffenen Kommunen, das Verkehrsministerium des Landes, die Landkreise Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald, der Regionalverband Südlicher Oberrhein, das Regierungspräsidium und die örtlichen Bürgerinitiativen an.