PfA 8.3 Bad Krozingen

 

Die DB Netz AG plant den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur. Auf dieser Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.3 Bad Krozingen.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24 (Planfeststellung)
0761 208-1096
referat24@rpf.bwl.de

Ausrufezeichen

Stand des Verfahrens

Das Regierungspräsidium hat das Anhörungsverfahren abgeschlossen.

Das Planfeststellungsverfahren wird jetzt vom Eisenbahn-Bundesamt fortgeführt.

Dieses ist zuständig für die abschließende Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss.

Auf den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses folgen nach Bestandskraft die notwendigen Schritte zur Ausführungsplanung sowie weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.

Karte zeigt Abschnitte 8 des Rheintalbahnausbaus

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Verfahrens

​Die DB Netz AG plant den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Ziele sind die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur.

Der Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.3 hat eine Länge von rund vier Kilometer und liegt vollständig auf dem Gebiet der Stadt Bad Krozingen. Er beginnt im Norden auf der Gemarkung Biengen an der Gemeindegrenze zu Schallstadt und endet im Süden auf der Gemarkung Schlatt. Im Norden schließt der PfA 8.2 mit seiner weiteren Streckenführung entlang der BAB 5 und im Süden der PfA 8.4 Bad Krozingen – Müllheim an. Die Strecke im PfA 8.3 ist als Güterverkehrsstrecke geplant und wird mit einer Leitgeschwindigkeit von 160 km/h trassiert.

Hauptmerkmal der neuen Planung ist eine Trassenführung in Tieflage zwischen Mengen und Hügelheim. Im Abschnitt 8.3 verläuft die Trasse von Norden kommend zunächst in einem Trogbauwerk, an das sich ein System mit Steilböschungen anschließt. Der Wandbereich des Trogbauwerks wird auf der westlichen Seite im Bereich des Kreuzackerwegs auf einer Länge von 385 m hochabsorbierend ausgeführt. 

Betroffene Gewässer und Straßen werden mithilfe von Überführungen über die Trasse geleitet. Dies hat Auswirkungen über den eigentlichen Trassenbereich hinaus. Hervorzuheben ist die Errichtung von zwei Landschaftsbrücken. Die von Norden kommend erste Landschaftsbrücke mit 364 m Länge überführt die Gewässer Möhlin, Mühlbach und Neumagen sowie die L 120 inklusive zweier paralleler Wirtschaftswege. Die zweite 480 Meter lange Landschaftsbrücke dient der Überführung der Gewässer Rausgraben und Bachgraben sowie zweier Wirtschaftswege. Daneben sind im PfA 8.3 drei weitere kreuzende Straßenüberführungen geplant. Ferner wird unmittelbar westlich des Ortsteils Schlatt zwischen der K 4938 und K 4935 eine neue Straßenverbindung von 400 Meter Länge hergestellt.

Bestandteil der Planung ist neben den Eisenbahnbaumaßnahmen unter anderem auch die Umsetzung landschaftspflegerischer Maßnahmen im Rand- und Nahbereich sowie in trassenfernen Bereichen der Strecke. Damit betrifft das Vorhaben auch Flurstücke, welche nicht unmittelbar an die Trasse grenzen sowie in der Gemeinde Hartheim am Rhein gelegene Flurstücke.

Weiteren Einzelheiten des Projekts können dem Erläuterungsbericht und den beigefügten Plänen entnommen werden.

Ablauf des Verfahrens

29.07.2020

Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes zur Durchführung der Anhörung

22.09.2020

Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände

22.09.-
21.10.2020

Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Bad Krozingen und Hartheim am Rhein
(Nähere Informationen können Sie der Pressemitteilung entnehmen)

21.12.2020

Ende der Einwendungsfrist

12.07. - 20.07.2022Erörterungstermin in Bad Krozingen-Schlatt
31.03.2023Abschluss des Anhörungsverfahrens, Fortführung des Planfeststellungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt


 

Planunterlagen

Hier standen die digitalen Planfeststellungsunterlagen während der Erörterung vom 1. Juni bis zum 20. Juli 2022 zur Einsichtnahme bereit.

Die Vorhabenträgerin stellt auf ihrer Projektseite ein digitales Informationsangebot bereit.

Dort sind folgende Informationen eingestellt:

  • Eine vertonte Projektpräsentation
  • Einen aktualisierten Film (Visualisierung) des Abschnitts mit Erläuterungen
  • Ein Kurzinformation zum Thema Offenlage
  • Anleitungen zum Umgang mit den Planfeststellungsunterlagen sowie zum Umgang mit dem digitalen Planungsordner
  • Eine aktualisierte Projekt-Broschüre als Flipbook zum Umblättern

Vorgeschichte ​zum Aus- und Neubau der Rheintalbahn im PfA 8.3 (Bad Krozingen)

Überblick über das Planfeststellungsverfahren zur ursprünglichen Planung sowie die Entscheidungen des Projektbeirats und des Deutschen Bundestages für den Bereich zwischen Mengen und Hügelheim

Die Deutsche Bahn (DB) hatte zur Güterumfahrung der Freiburger Bucht einen ersten Antrag auf Planfeststellung im Jahre 2008 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Im Verfahren zum PfA 8.3 wurden ca. 5.000 Einwendungen erhoben. Die meisten der Einwender forderten einen Tunnel bzw.  eine teilgedeckelte Tieflage von Mengen bis Hügelheim sowie ein Umfahrung von Buggingen (sog. Kernforderung 4).

Zur Beratung über diese und die weiteren Kernforderungen der Region in den anderen Planfeststellungsabschnitten haben Bund und Land einen Projektbeirat eingerichtet. In diesem waren neben Bund, Land, DB und Eisenbahn-Bundesamt auch Regionalverbände, Landkreise, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Bürgerinitiativen vertreten. In den vom Projektbeirat eingesetzten regionalen Arbeitsgruppen (für die Kernforderung 4 die sog. AG Cluster 2 unter der Leitung von Frau Landrätin Störr-Ritter) wurden von 2010 bis 2015 die Grundlagen für die Entscheidungen des Projektbeirats erarbeitet. Der Projektbeirat hat letztmalig am 26. Juni 2015 getagt.

Der Projektbeirat hat in seiner achten Sitzung am 04. März 2013 abschließend über die Kernforderung 4 beraten - die Ergebnisse sind unter "Ergebnisse des Projektbeirats zur Kernforderung 4" zusammengefasst.

Die DB wird infolge dessen die Planung überarbeiten und einen neuen Antrag auf Planfeststellung beim Eisenbahn-Bundesamt zum PfA 8.3 (Bad Krozingen) stellen. Hierzu wurde im Zeitraum zwischen April und Juni 2016 Interessierte und Anwohner im Rahmen einer Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung informiert.

Zur Begleitung der Planung wurde ein „Regionales Begleitgremium" unter Leitung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald eingerichtet.

2005 bis 2020

Übersichtskarte und -plan zur 2005 beantragten Planung der DB für den Planfeststellungsabschnitt 8.3

(Das Verfahren wird aufgrund der Beschlüsse des Projektbeirats und des Deutschen Bundestages nicht mehr betrieben.)

Übersichtskarte PfA 7.3 - 8.3 (5 MB)

Übersichtsplan PfA 8.3 (802 KB)

Ablauf des Planfeststellungsverfahrens zum Antrag der DB für den Planfeststellungsabschnitt 8.3 (ehem. Bad-Krozingen - Heitersheim; neu: Bad Krozingen)

(das Verfahren ruht wegen der Beratungen und Beschlussfassungen des Projektbeirats)


Hinweis: Der ursprünglich von Mengen bis Buggingen reichende Planfeststellungsabschnitt 8.3 wurde von Bad Krozingen bis Hügelheim dem neu geschaffenen PfA 8.4 zugeschlagen. Dieser enthält auch Teile des früheren PfA 9.0, nämlich den Bereich von Hügelheim bis zur Gemarkungsgrenze Hügelheim/Müllheim.

Im Folgenden ist der Ablauf für das 2005 begonnene Planfeststellungsverfahren für den PfA 8.3 in seiner damaligen Ausdehnung dargestellt.

​24.10.2005​Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
​16.01. - 16.02.2006​Auslegung der Planunterlagen in den Rathäusern von Bad Krozingen, Eschbach, Hartheim, Heitersheim und Schallstadt
​01.03.2006​Ablauf der Einwendungsfrist - ca. 2000 Einwendungen sind eingegangen
​30.06. - 03.07.2009​Erörterungstermin in Bad Krozingen - Hausen
​18.11.2009​Abgabe der abschließenden Stellungnahme des Regierungspräsidiums an das Eisenbahn-Bundesamt
​seit 2010​Ruhen des Planfeststellungsverfahrens

Ergebnisse des Projektbeirats zum Bau einer Tieflage von Mengen bis Hügelheim mit Umfahrung Buggingen

Der von Bund und Land eingerichtete Projektbeirat hat in seiner achten Sitzung am 04.03.2013 die Tieflage von Mengen bis Hügelheim einschließlich der Umfahrung Buggingen befürwortet.

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundeministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur 8. Sitzung des Projektbeirats am 4. März 2013 (pdf)

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Deutsche Bahn im Planfeststellungsabschnitt 8.3

Im Zeitraum zwischen April und Juni 2016 führte die Deutsche Bahn zur überarbeiteten Planung zum Planfeststellungsabschnitt 8.3 eine Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 des Verfahrensverwaltungsgesetztes (VwVfG) durch. Hiernach soll die zuständige Behörde (Eisenbahnbundesamt) darauf hinwirken, dass der Vorhabenträger (DB Netz AG) die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet.

Die Deutsche Bahn stellt hierzu seit April 2016 im Internet Unterlagen zur Verfügung, die zudem beim Baudezernat Bad Krozingen einen Monat lang zur Einsicht offenlagen.

Im Anschluss hieran fand am 10. Mai 2016 in Bad Krozingen eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Dort wurde die Planung vorgestellt und hierzu Fragen, Anmerkungen und Anregungen diskutiert.

Überarbeitung der Planung und Einrichtung eines Regionalen Begleitgremiums (2015 bis 2016)

Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages hat die Deutsche Bahn mit den Arbeiten für die Planänderung begonnen. Zur Begleitung des Planungsprozesses wurde ein Regionales Begleitgremium "Güterumfahrung Freiburg" unter Leitung der Stadt Freiburg eingerichtet. Ihm gehören die Deutsche Bahn, die betroffenen Kommunen, das Verkehrsministerium des Landes, die Landkreise Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald, der Regionalverband Südlicher Oberrhein, das Regierungspräsidium und die örtlichen Bürgerinitiativen an.

​Vorgeschichte zum Aus- und Neubau der Rheintalbahn im PfA 8.4 (Bad Krozingen - Hügelheim)

Die Deutsche Bahn (DB) hatte zur Güterumfahrung der Freiburger Bucht einen ersten Antrag auf Planfeststellung im Jahre 2008 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Im Verfahren zum ehemaligen PfA 8.3 wurden ca. 5.000 Einwendungen erhoben.

Zur Beratung über diese und die weiteren Kernforderungen der Region in den anderen Planfeststellungsabschnitten haben Bund und Land einen Projektbeirat eingerichtet. In diesem waren neben Bund, Land, DB und Eisenbahn-Bundesamt auch Regionalverbände, Landkreise, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Bürgerinitiativen vertreten. In den vom Projektbeirat eingesetzten regionalen Arbeitsgruppen (für die Kernforderung 4 die sog. AG Cluster 2 unter der Leitung von Frau Landrätin Störr-Ritter) wurden von 2010 bis 2015 die Grundlagen für die Entscheidungen des Projektbeirats erarbeitet. Der Projektbeirat hat letztmalig am 26. Juni 2015 getagt.

Der Projektbeirat hat in seiner 8. Sitzung am 04.03.2013 abschließend über die Kernforderung 4 beraten - die Ergebnisse sind unter "Ergebnisse des Projektbeirats zur Kernforderung 4" zusammengefasst.

Die DB wird infolge dessen die Planung überarbeiten und einen neuen Antrag auf Planfeststellung beim Eisenbahn-Bundesamt stellen.

Zur Begleitung der Planung wurde ein „Regionales Begleitgremium" unter Leitung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald eingerichtet.

Hinweis: Der PfA 8.4 ist durch Abtrennung eines Teils des ursprünglich von Mengen bis Buggingen reichenden Planfeststellungsabschnitt 8.3 entstanden. Er enthält auch Teile des früheren PfA 9.0, nämlich den Bereich von Hügelheim bis zur Gemarkungsgrenze Hügelheim/Müllheim.
Aufgrund der gemeinsamen Vorgeschichte beider Abschnitte entspricht die nachfolgende Darstellung derjenigen beim PfA 8.3.

2005 bis 2020

Übersichtskarte und -plan zur 2006 beantragten Planung der DB für den Planfeststellungsabschnitt 7.4

(Diese Planung wird aufgrund der Beschlüsse des Deutschen Bundestages so nicht realisiert.)

Übersichtskarte PfA 7.1 - 7.4 (3,7 MB)

Übersichtsplan PfA 7.4 (633 KB)

Ablauf des Planfeststellungsverfahrens zum Antrag der DB für den Planfeststellungsabschnitt 7.4

(Das Verfahren wird aufgrund der Beschlüsse des Projektbeirats und des Deutschen Bundestages nicht mehr betrieben.)

​06.04.2006​Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
​08.05. - 28.06.2006​Auslegung der Planunterlagen in den Rathäusern von Herbolzheim, Kenzingen, Ettenheim und Ringsheim
​12.07.2006​Ablauf der Einwendungsfrist - ca. 7.100 Einwendungen sind eingegangen
​07.07. - 10.07.2008​Erörterungstermin in Herbolzheim
​17.07. - 23.07.2008​Erörterungstermin in Herbolzheim - Tutschfelden
​seit 2010​Ruhen des Planfeststellungsverfahrens

2013

Ergebnisse des Projektbeirats zum Bau einer Tieflage von Mengen bis Hügelheim mit Umfahrung Buggingen

Der von Bund und Land eingerichtete Projektbeirat hat in seiner achten Sitzung am 04.03.2013 die Tieflage von Mengen bis Hügelheim einschließlich der Umfahrung Buggingen befürwortet.
 

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundeministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur 8. Sitzung des Projektbeirats am 4. März 2013 (pdf)

Überarbeitung der Planung und Einrichtung eines Regionalen Begleitgremiums

Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages hat die Deutsche Bahn mit den Arbeiten für die Planänderung begonnen. Zur Begleitung des Planungsprozesses wurde ein Regionales Begleitgremium "Bürgertrasse" unter Leitung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald eingerichtet. Ihm gehören die Deutsche Bahn, die betroffenen Kommunen, das Verkehrsministerium des Landes, die Landkreise Lörrach und Breisgau-Hochschwarzwald, die Regionalverbände Südlicher Oberrhein und Hochrhein-Bodensee, das Regierungspräsidium Freiburg sowie die örtlichen Bürgerinitiativen an.