PfA 7.4 Ettenheim - Herbolzheim

Überblick über das Planfeststellungsverfahren zur ursprünglichen Planung sowie die Entscheidungen des Projektbeirats und des Deutschen Bundestages für den Bereich zwischen Hohberg und Riegel

Die DB Netz AG plant den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur.

Auf dieser Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über den Ablauf des Verfahrens im Planfeststellungsabschnitt 7.4 Ettenheim - Herbolzheim bis zum Beginn der durch den Deutschen Bundestag am 31. Januar 2016 beschlossenen Umplanungen. Für das anstehende Anhörungsverfahren zur geänderten Planung ist aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr das Regierungspräsidium Freiburg, sondern das Eisenbahnbundesamt zuständig.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24 (Planfeststellung)
0761 208-1096
referat24@rpf.bwl.de

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

In den zwischen April 2006 und Oktober 2008 auf Antrag der DB eingeleiteten Planfeststellungsverfahren zum Bau zweier zusätzlicher Gleise entlang der bestehenden Trasse der Rheintalbahn zwischen Hohberg und Riegel (PfA 7.2 - 8.0) wurden insgesamt ca. 35.000 Einwendungen erhoben.

Die meisten der Einwender forderten statt der beantragten Planung den Bau einer autobahnparallelen Güterumfahrung (sog. Kernforderung 2). Zur Beratung über diese und die weiteren Kernforderungen der Region in den anderen Planfeststellungsabschnitten haben Bund und Land einen Projektbeirat eingerichtet. In diesem waren neben Bund, Land, DB und Eisenbahn-Bundesamt auch Regionalverbände, Landkreise, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Bürgerinitiativen vertreten. In den vom Projektbeirat eingesetzten regionalen Arbeitsgruppen (für die Kernforderung 2 die sog. AG Cluster 3 unter der Leitung von Herrn Landrat Scherer) wurden von 2010 bis 2015 die Grundlagen für die Entscheidungen des Projektbeirats erarbeitet.
Der Projektbeirat hat am 26. Juni 2015 abschließend über die Kernforderung zwei beraten - die Ergebnisse sind auf dieser Internetseite unter "Informationen zu den Schritten nach Ruhen des Verfahrens" mit der Überschrift "2016" zusammengefasst.

Der Deutsche Bundestag hat am 31. Januar 2016 die Bundesregierung aufgefordert, die vom Projektbeirat befürwortete autobahnparallele Güterumfahrung zwischen Offenburg und Riegel sowie die Ertüchtigung der Bestandsstrecke für den schnellen Personenfernverkehr als Teil des Bedarfsplanvorhabens "Neu- und Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe - Basel" umzusetzen.

Die DB hat nach dem Bundestagsbeschluss mit den Vorarbeiten für die Planung der Güterumfahrung und der Ertüchtigung begonnen. Zur Begleitung der Planung wurde ein „Regionales Begleitgremium" unter Leitung der Ersten Landesbeamten der Landkreise Ortenau und Emmendingen eingerichtet.

09.05.2008​Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
​09.06. - 08.07.2008​Auslegung der Planunterlagen in den Rathäusern von Offenburg, Schutterwald und Hohberg
​22.07.2008​Ablauf der Einwendungsfrist - ca. 46.000 Einwendungen wurden an das Regierungspräsidium übergeben bzw. übersandt
​19.01.2011​Rückgabe der Planunterlagen durch das Regierungspräsidium Freiburg an die DB wegen erheblicher Mängel
Pressemitteilung des Regierungspräsidium Freiburg zur Rückgabe der Planunterlagen (172 KB)
​seither​Ruhen des Planfeststellungsverfahrens

 

(Das Verfahren wird aufgrund der Beschlüsse des Projektbeirats und des Deutschen Bundestages nicht mehr betrieben.)       

Informationen zu den Schritten nach Ruhen des Verfahrens

Übersichtskarte und -plan zur 2008 beantragten Planung der DB für den Planfeststellungsabschnitt 7.3

(Diese Planung wird aufgrund der Beschlüsse des Deutschen Bundestages so nicht realisiert)

Übersichtskarte PfA 7.1 - 7.4 (pdf)
Übersichtsplan zu PfA 7.4 (pdf)

Information der Öffentlichkeit über die Antragstrasse der DB und die Forderung einer Güterumfahrung entlang der Autobahn A 5

Die Arbeitsgruppe zu Cluster 3 nahm im Juni 2010 ihre Arbeit zum Variantenvergleich zwischen der Antragstrasse der DB und der autobahnparalellen Güterumfahrung auf.

Nachdem unter anderem zu den Themen Lärmschutz, Naturschutz, Flächenverbrauch und Kosten von der DB, dem Regierungspräsidium Freiburg, dem Regionalverband Südlicher Oberrhein, Städten und Gemeinden sowie Bürgerinitiativen verschiedene Gutachten und Stellungnahmen vorgelegt worden waren, hat die Arbeitsgruppe die Erkenntnisphase Mitte 2014 als im Wesentlichen abgeschlossen angesehen.

Aufgrund der Komplexität der Themen wurde daraufhin beschlossen, ein neutrales Fachbüro als Moderator zu beauftragen, das die Erkenntnisse vollständig, verständlich und ohne Kommentierung aufbereitet und die Öffentlichkeit informiert. Hierfür hat das das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg finanzielle Mittel bereitgestellt. Aufgabe des Moderationsbüros war es, einen Bericht zur Trassenfrage zu verfassen und Informationsveranstaltungen durchzuführen, in denen die Bürgerinnen und Bürger über die Vor- und Nachteile der beiden Trassenvarianten (Ausbau der bestehenden Rheintalbahn oder Neubau einer Güterzugstrecke entlang der Bundesautobahn A 5) informiert werden.

Die Informationsveranstaltungen fanden am 4. und 9. Dezember 2014 in Schutterwald und Kenzingen statt.

Beschluss des Projektbeirats zum Bau einer autobahnparallelen Güterumfahrung und zur Ertüchtigung der Rheintalbahn für den Personenfernverkehr zwischen Offenburg und Riegel

Der von Bund und Land eingerichtete Projektbeirat hat sich in seiner 10. Sitzung am 26. Juni 2015 dafür ausgesprochen, dass der Ausbau nicht wie ursprünglich von der DB beantragt  von Offenburg bis Riegel entlang der derzeit vorhandenen Trasse erfolgt, sondern entlang der Autobahn A 5. Für den schnellen Personenfernverkehr sollen die Gleise der vorhandenen Rheintalbahn für höhere Geschwindigkeiten ertüchtigt werden.
Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur 10. Sitzung des Projektbeirats am 26. Juni 2015 (57 KB)

Beschlussfassung des 10. Projektbeirats zur autobahnparallelen Güterumfahrung im Wortlaut (43 KB)

Beschluss des Deutschen Bundestages zum Bau einer autobahn-parallelen Güterumfahrung und zur Ertüchtigung der Rheintalbahn für den Personenfernverkehr zwischen Offenburg und Riegel

Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss vom 31. Januar 2016 die Bundesregierung aufgefordert, die vom Projektbeirat am 26. Juni 2016 befürwortete autobahnparallele Güterzugtrasse sowie die Ertüchtigung der Bestandsstrecke für den schnellen Personenfernverkehr bis 250 km/h als Teil des Bedarfsplanvorhabens "Neu- und Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe - Basel" umzusetzen. Die im Vergleich zur bisherigen Planung mit einer Bündelung der Schnellbahngleise an der Bestandsstrecke erforderlichen Mehrkosten werden auf rd. 565 Mio. Euro geschätzt. Vorgesehen ist, dass sich das Land Baden-Württemberg mit 280 Mio. Euro an den Mehrkosten zu beteiligt. Hierüber wird der Landtag noch beschließen, ein Kabinettbeschluss über die Beteiligung wurde bereits am 01. Dezember 2015 gefasst.

Drucksache 18/7364 des Deutschen Bundestages

Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD - Menschen- und umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn realisieren
(Der in der Drucksache formulierte Antrag wurde ohne Änderungen einstimmig angenommen)

Beginn der Vorarbeiten für die geänderte Planung und Einrichtung eines regionalen Begleitgremiums

Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages hat die DB mit den Vorarbeiten für die geänderte Planung begonnen und in einem ersten Schritt die verkehrlichen und betrieblichen Parameter erarbeitet. Darauf aufbauend erfolgt die Ausschreibung und die Vergabe der Planungsleistungen. Da die Planungen von Grund auf neu zu erarbeiten sind, geht die DB davon aus, dass die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens frühestens 2021 erfolgen wird.

Zur Begleitung des Planungsprozesses wurde ein Regionales Begleitgremium unter Leitung der Ersten Landesbeamten der Landkreise Ortenau und Emmendigen eingerichtet. Ihm gehören die Deutsche Bahn, die Landkreise Ortenau und Emmendingen, die betroffenen Kommunen, das Verkehrsministerium des Landes, der Regionalverband Südlicher Oberrhein, das Regierungspräsidium und die örtlichen Bürgerinitiativen an.