Pressemitteilung

Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebiets Lupfen in Talheim (Kreis Tuttlingen) beginnt

Unterlagen liegen ab 3. Juli öffentlich aus/ Stellungnahmen können bis 2. August abgegeben werden

Wacholderheiden sowie die Orchideenarten Korallenwurz und Sumpfstendelwurz sind Besonderheiten im geplanten Naturschutzgebiet am Lupfen.

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) startet das formelle Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebiets Lupfen in Talheim (Kreis Tuttlingen). Wie das RP mitteilt, liegen die Unterlagen von 3. Juli bis einschließlich 2. August öffentlich aus. In dieser Zeit können die Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben.

Das geplante Naturschutzgebiet soll rund 109 Hektar umfassen und beherbergt zahlreiche landesweit gefährdete Biotope. Es ist Lebensraum zahlreicher, zum Teil stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Beispielhaft zu nennen sind die Korallenwurz, eine Wald-Orchidee sowie die Sumpf-Stendelwurz, die nur wenige Vorkommen im Landkreis hat. Die ausgedehnten Biotopkomplexe aus Grünland, Hecken, Magerrasen und Wacholderheiden am Abhang des Lupfen bilden eine reich strukturierte Kulturlandschaft. Die Kuppe des Lupfen zeichnet sich darüber hinaus durch besonders naturnahe Wälder aus.

Auf der Internetseite des Regierungspräsidiums sind die Unterlagen zum Verfahren der Unterschutzstellung jetzt schon abrufbar: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/naturschutzgebiet-lupfen.

An folgenden Orten sind die Unterlagen während der öffentlichen Auslegung ab dem 3. Juli vor Ort einsehbar:

  • Regierungspräsidium Freiburg: Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, Raum 1.30, nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0761/208-4242 bzw. -4239 oder per E-Mail an referat55@rpf.bwl.de;
  • Landratsamt Tuttlingen, Baurechts- und Umweltamt, Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen, Gebäude B/Ebene 3;
  • Gemeinde Talheim, Rathaus, Kirchbrunnen 6, 78607 Talheim im Sitzungssaal des Rathauses.

Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf können während der Offenlage an das RP gerichtet werden: Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Umwelt, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, abt5.verfahrensmanagement@rpf.bwl.de.

Information zum geplanten Naturschutzgebiet Lupfen im Internet:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt5/ref56/naturschutzgebiete/naturschutzgebiet-lupfen/

Pressestelle

Kaiser-Joseph-Straße 167
79098 Freiburg
pressestelle@rpf.bwl.de

 

Heike Spannagel
Pressesprecherin
Matthias Henrich
Stellv. Pressesprecher