Leichte Sprache: Erklärung zur Barriere-Freiheit

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Informationen von allen öffentlichen Stellen
müssen barrierefrei sein.

Das bedeutet:
Die Informationen müssen leicht zugänglich
und leicht verständlich sein.
Dafür gibt es Vorschriften.

Zum Beispiel:

  • Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
    In diesem Gesetz steht,
    dass Menschen mit Behinderung
    die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Behinderung.
    Die Abkürzung für dieses Gesetz ist BGG.
  • Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
    In dieser Verordnung steht,
    wie man eine Internetseite machen muss,
    damit sie barrierefrei ist.
    Zum Beispiel:
    Man muss Kontraste gut sehen können,
    man muss Felder gut anklicken können.
    Die Abkürzung für diese Verordnung ist BITV.

Die Regierungs-Präsidien in Baden-Württemberg
machen ihre Internetseite barrierefrei.
Alle Menschen sollen die Internetseite nutzen können.

Was steht in der Erklärung zur Barrierefreiheit?

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Welche Inhalte auf der Internetseite schon barrierefrei sind.
  • Welche Inhalte noch nicht barrierefrei sind.
  • Welche Hilfen es für Menschen mit Behinderung gibt.
  • An wen man sich wenden kann,
    wenn man ein Problem mit der Internetseite hat.

Für welche Internetseite ist diese Erklärung?

Diese Erklärung ist für die Internetseite
vom Regierungs-Präsidium Freiburg
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf

Welche Inhalte sind barrierefrei?

Die Internetseite ist zum Teil barrierefrei.

Diese Inhalte sind schon barrierefrei:

  • Wir haben jetzt Informationen in Leichter Sprache.
    Wir wollen, dass alle Menschen unsere Informationen verstehen.
  • Man kann sich unsere Internetseiten vorlesen lassen.
    Zum Beispiel, wenn man schlecht sieht
    oder schlecht lesen kann.
    Das geht über den Lautsprecher
    am Computer oder Smartphone.

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

Manche Inhalte auf der Internetseite
sind noch nicht barrierefrei:

  • Manche Dokumente
  • Formulare
    Das sind zum Beispiel Anträge zum Ausfüllen.

Blinde Menschen können
die Dokumente und Formulare nicht lesen.

Wir wollen aber,
dass alle unsere Internetseite nutzen können.
Darum wollen wir noch mehr Inhalte barrierefrei machen.

Von wann ist diese Erklärung?

Diese Erklärung ist vom 10. Mai 2023.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig,
ob unsere Internetseite barrierefrei ist.

An wen können Sie sich bei Problemen wenden?

Gibt es Hindernisse auf unserer Internetseite?
Zum Beispiel:

  • Sie finden sich auf der Internetseite nicht zurecht.
  • Sie können die Texte nicht lesen

Dann können Sie sich gerne
bei einem Regierungs-Präsidium melden:

Regierungs-Präsidium Freiburg
Pressestelle
Kaiser-Joseph-Straße 167
79083 Freiburg
0761 208 1040
pressestelle@rpf.bwl.de

An wen können Sie sich noch wenden?

Es gibt eine Beauftragte von der Landes-Regierung
für Menschen mit Behinderungen.
Wir sagen dazu: Landes-Behinderten-Beauftragte.
Sie heißt Simone Fischer.

Sie können sich bei Frau Fischer melden.
Zum Beispiel,
wenn das Regierungs-Präsidium Ihnen nicht antwortet.

Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 27 93 36 0
poststelle@bfbmb.bwl.de

Wenn die Internetseite nicht barrierefrei ist,
kann auch ein Verband bei Gericht klagen.

Was ist ein Verband?
Viele Vereine oder Organisationen
setzen sich für die gleichen Ziele ein.
Manchmal schließen sie sich zu einem Verband zusammen.

Wichtige Verbände für Menschen mit Behinderung sind zum Beispiel:

  • Aktion Mensch
  • Lebenshilfe

Hinweis zu diesen bereit gestellten Informationen:

Dieser Text wurde von capito Bodensee in leicht verständlicher Sprache überprüft.

Auf unserer Internetseite bieten wir verschiedene Inhalte in leichter Sprache an: