Pressemitteilung

Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloß Hohenbaden“

Regierungspräsidium Karlsruhe setzt Dialogprozess fort: Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder traf Akteure zum Austausch

 

Die Battertfelsen beim Schloß Hohenbaden sind aufgrund ihrer Lage und Formation ein äußerst günstiger Brutstandort für den Wanderfalken. Das Regierungspräsidium Karlsruhe strebt daher in seiner Funktion als Höhere Naturschutzbehörde die Verbesserung des Wanderfalkenschutzes an den Battertfelsen unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten an. Bisher hat die Stadt Baden-Baden zum Schutz der Wanderfalken eine Allgemeinverfügung erlassen, die brutzeitliche Sperrungen nur eines Teils der Badener Wand für Kletter und der Felsenbrücke für Wanderer vorsieht, die aber in den vergangenen Jahren zunehmend missachtet wird.

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder hatte daher nun wie angekündigt, Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Baden-Baden, der Forstdirektion, des ForstBW, des NABU Baden-Württemberg, des Landesnaturschutzverbandes, des BUND Baden-Württemberg, des Deutschen Alpenvereins Baden-Württemberg und des Schwarzwaldvereins Baden-Württemberg eingeladen, um über notwendige Schutzmaßnahmen zu sprechen. Bevor sie gemeinsam mit ihrem Fachreferat das bereits im letzten Jahr überarbeitete Schutzkonzept vorstellte, informierte sie darüber, dass es trotz des vielversprechenden Balzverhaltens in diesem Jahr an der Badener Wand zu keiner erfolgreichen Brut mehr kommen wird. Noch vor Ostern hatte die Behörde auf eine Brut der Wanderfalken am Battertfelsen gehofft (Pressemitteilung vom 14. April 2022). Bei den regelmäßigen Kontrollen durch die Arbeitsgemeinschaft stellten die ehrenamtlichen Betreuer jedoch fest, dass es zu einer sogenannten „Umverpaarung“ im Revier gekommen war. Ein neues, augenscheinlich jüngeres Weibchen wurde gesichtet. Das neu zusammengefundene Paar hält sich am Brutplatz auf und es wird Beute durch das Männchen eingetragen, allerdings konnte kein Brutwechsel beobachtet werden. Eine Kontrolle des Horstes durch die Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz am Donnerstag vor Ort brachte nun die Gewissheit, dass der Horst leer ist. Es wurde zwar eine „Brutmulde“ vorbereitet, jedoch fanden sich weder Eier und Schalenreste noch tote Jungtiere im Horst. Die vorbereitete Mulde ist ein Zeichen, dass ein Brutversuch stattgefunden hatte. Die Altvögel halten sich noch am Horst auf. Schon beim Vergleich des Bruterfolges der letzten zehn Jahre mit der Region Rastatt und Baden-Baden sowie im bezirksweiten und landesweiten Vergleich zeigte sich ein unterdurchschnittlicher Erfolg des Reviers in diesem Naturschutzgebiet. Durch den diesjährigen Totalausfall fällt der Bruterfolg am Battert in den letzten fünf Jahren nun sogar unter die zur Erhaltung des Bestandes notwendigen 0,7 flügge Jungvögel pro Brutpaar (Statistischer Kennwert). „Die Umsetzung von Schutzmaßnahmen ist somit noch dringlicher“, betonte Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder.

Das anschließend vorgestellte überarbeitete Schutzkonzept für die Wanderfalken würde daher neben einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit, die verstärkte Regelung von Freizeitnutzungen am Battertfelsen vorsehen. Das Konzept und die einzelnen Maßnahmen wurden in der Runde diskutiert und insbesondere die Bedenken der Sportverbände besprochen. Ebenso wurden weitere Ideen zur Verbesserung der Situation gesammelt. Konsens bestand darüber, dass mehr für die Wanderfalken am Battert getan werden muss. Über welchen Weg, dabei gingen die Meinungen allerdings auseinander. Die Vorschläge und Hinweise der Beteiligten werden nun vom Regierungspräsidium bewertet und abgewogen, um dann zu einer verbindlichen Entscheidung zu kommen. Betroffen von einer Anpassung des Schutzbereichs an der „Badener Wand“ wären neben der „Felsenbrücke“ nur maximal rund zehn Prozent der Kletterrouten, die an allen der insgesamt 20 Battertfelsen bestehen.

Hintergrund Wanderfalken am Battert

Der Wanderfalke ist eine Art der europäischen Vogelschutz-Richtlinie und nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Hierzu zählt neben dem Tötungs- und Schädigungsverbot auch ein Störungsverbot während Fortpflanzungs- Aufzucht- Mauser- Überwinterungs- und Wanderungszeiten sowie der Schutz der Lebensstätte vor Schädigung und Vernichtung unabhängig von einer Reproduktion.

Die Wanderfalken brüten seit 2004 wieder im Naturschutzgebiet. Der Horstplatz am an der „Badener Wand“, einem von insgesamt 20 Felsen am Battert, ist dafür ideal geeignet. Raubsäuger gelangen schlecht an den Horst und es gibt zudem eine kleine Nische, die die Jungvögel bei besonders schlechtem Wetter schützt. Trotz dieser eigentlich günstigen Voraussetzungen hatten die Wanderfalken am Battert im Vergleich zum landesweiten Durchschnitt und im Vergleich zu den weiteren Wanderfalkenrevieren in der näheren Umgebung im letzten Jahrzehnt einen unterdurchschnittlichen Bruterfolg. In den vergangenen zehn Jahren waren am Battert nur vier Bruten erfolgreich. Ursächlich dafür sind Störungen, für die häufig Personen verantwortlich sind, die geltende Schutzregelungen nicht einhalten. Zum Schutz vor Störungen der Greifvögel in der empfindlichen Zeit der Balz, Brut und Jungenaufzucht gelten spezielle Regelungen zur Besucherlenkung und für den Klettersport. In dieser Zeit sind die Felsenbrücke und ein Teil der Kletterrouten an der Badener Wand durch eine Allgemeinverfügung der Stadt Baden-Baden gesperrt. Verstöße gegen die erlassene Allgemeinverfügung können mit hohen Bußgeldern bis hin zur Freiheitsstrafe geahndet werden.

Störungen im Umfeld des Wanderfalkenhorstes können zum Verlust der Gelege oder Jungvögel führen. Die Falkeneier können ohne Schutz der Altvögel durch Auskühlen oder Überhitzen schnell absterben. Gleiches gilt für bereits geschlüpfte Jungvögel, da diese in den ersten Tagen die Körpertemperatur noch nicht selbst regulieren können und auf Wärme der Elterntiere oder den Schatten derer Flügel angewiesen sind. Verlassene Eier und Jungvögel sind zudem leichte Beute für Fressfeinde. Werden fütternde Elterntiere durch Störungen vom Horst ferngehalten, kann es zum Verhungern der Jungvögel kommen.

Naturgenuss und Naturerlebnis sind von den Sperrungen aber nur wenig beeinträchtigt: Wanderer haben im Naturschutzgebiet an zwei weiteren Wegpunkten entlang des Rundweges die Möglichkeit, die schöne Aussicht in das Oostal bis hin zum Rhein zu genießen und die Felsen zu erleben. In der Nähe des Alten Schlosses liegt die Ritterplatte und in Richtung Osten kann man bei der Bergwachthütte auf die Felsköpfe steigen. Auch für die Klettersportler sind im Naturschutzgebiet viele Alternativen vorhanden. Es stehen weitere Klettermöglichkeiten an den übrigen Battertfelsen mit über 300 Kletterrouten verschiedenster Schwierigkeitsgrade und darüber hinaus noch viel mehr im übrigen Nordschwarzwald zur Verfügung.

Ob weitere Maßnahmen zum gesetzlichen Schutz des Wanderfalken-Brutplatzes am Battertfelsen notwendig werden wird davon abhängen, ob die geltenden Regelungen zukünftig eingehalten werden und sich der Bruterfolg verbessert.