Pressemitteilung

Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloß Hohenbaden“

Umsetzung des neuen Schutzkonzepts für den Wanderfalken beginnt

Am 9. November 2022 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe darüber informiert, dass es beabsichtigt, auf der Basis einer naturschutzrechtlichen Allgemeinverfügung ein neues Schutzkonzept für den Wanderfalken umzusetzen (Pressemitteilung 9. November 2022).

In einem ersten Schritt zur Umsetzung hat nun das Regierungspräsidium die Stadt Baden-Baden als zuständige Untere Naturschutzbehörde angewiesen, ein Betretungsverbot für die Badener Wand und die davor befindliche Blockschutthalde im Wege einer Allgemeinverfügung zu erlassen. Die Badener Wand ist der Brutfelsen des Wanderfalken, an dem er sich inzwischen ganzjährig aufhält. Es handelt sich um einen von insgesamt 20 Felsen am Battert. Ziel des neuen Schutzkonzepts ist die Beruhigung dieses Brutfelsens und seines unmittelbaren Umfelds. Das Betretungsverbot soll daher ganzjährig gelten und betrifft das Klettern am Felsen sowie das Betreten des Felskopfes über die sogenannte Felsenbrücke. Aufgrund der Fluchtdistanz des Wanderfalkens bei Störereignissen im Umfeld von 200 Metern, wird die Blockschutthalde unterhalb dieses Felsens mit vom Betretungsverbot umfasst sein. Nicht von dem Betretungsverbot betroffen sind die übrigen 19 Felsen im Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloß Hohenbaden“. An diesen darf weiterhin geklettert und an vier erreichbaren Aussichtspunkten der Blick über Baden-Baden und das Oostal genossen werden.

Neben dieser rechtlichen Maßnahme sind weitere Maßnahmen in Vorbereitung. Diese betreffen das Entfernen der Kletterhaken an der Badener Wand sowie den Abbau der Felsenbrücke. Hierzu wird der Einsatz professioneller Hilfe von Industriekletterern und einem Transporthubschrauber erforderlich sein. Abgeschlossen sein sollen diese Maßnahmen bis zum Beginn der Frühjahrsbalz Mitte Januar 2023. Teil des neuen Schutzkonzeptes werden dann auch verbesserte Maßnahmen der Besucherinformation und Besucherlenkung gerade im Bereich der Wegeführung sein.

Diese Maßnahmen zur Umsetzung des Schutzkonzeptes für den Wanderfalken werden nun umgesetzt. Da sich der Bruterfolg im Zehnjahresvergleich sehr negativ entwickelt hat und in den letzten fünf Jahren sogar nur in einem Jahr die Brut erfolgreich war, sind Maßnahmen zur Beruhigung des Brutfelsens dringlich, damit dieser traditionelle Brutplatz des Wanderfalken erhalten bleibt. Die Entfernung von Kletterhaken und Felsenbrücke ist reversibel, die Brücke selbst wird einstweilig zwischengelagert werden.

Weitere Informationen zum Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloß Hohenbaden“ sind auf der Projektseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu finden.

Hier finden sich auch Antworten von Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder zu häufig gestellten Fragen, insbesondere zu der Frage, warum das neue Wanderfalkenschutzkonzept notwendig wurde.