Pressemitteilung

Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloß Hohenbaden“

Regierungspräsidium Karlsruhe stellt Verstöße gegen das Betretungsverbot und Vandalismus an den Hinweistafeln fest

 

Noch vor Beginn der diesjährigen Frühjahrsbalz des Wanderfalkens hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Lebensstätte des geschützten Wanderfalkens an der Badener Wand im Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloß Hohenbaden“ beruhigt: Im Rahmen des neuen Schutzkonzeptes (Pressemitteilung vom 9. Dezember 2023) wurden die Kletterhaken und die Felsenbrücke entfernt. Außerdem wurde im Januar mit der Aufstellung von Informationstafeln und Wildtierkameras begonnen.

Nachdem die Tiere während der Frühphase der Balz regelmäßig bei den Balzflügen an der Badener Wand und in der Umgebung zu beobachten waren, konzentriert sich das aktuelle Geschehen gegen Ende der Balz und zu Beginn der Brutzeit meist um den engeren Bereich des Brutstandorts. Wenn sich die Zeit der Eiablage nähert, ist das Weibchen bereits stärker an den Brutfelsen gebunden und wird überwiegend durch das Wanderfalken-Männchen versorgt.

Die Tiere sind in dieser Zeit der Brutplatzwahl besonders empfindlich. Störungen können dazu führen, dass der Platz doch wieder aufgegeben wird und ein neuer Platz gesucht werden muss. Leider werden trotz der verstärkten Öffentlichkeitsarbeit, regelmäßig Personen im gesperrten Bereich der Badener Wand und den nicht markierten und dementsprechend nicht zum Wandern freigegebenen Wegen beobachtet. Dabei handelt es sich bei den Übertretungen keinesfalls um Kavaliersdelikte. Verstöße gegen die erlassene Allgemeinverfügung, die zu erheblichen Störungen der Wanderfalken führen, können mit Bußgeldern geahndet werden. Handlungen, die nachweislich zu einem Brutabbruch des Wanderfalkens führen, können auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Doch nicht nur unachtsames Verhalten durch die Besucher musste in den letzten Monaten beobachtet werden: Ende März wurde auch ein Teil der Informations- und Hinweisschilder bis zur Unkenntlichkeit zerkratzt und musste kurzfristig durch den Pflegetrupp des Regierungspräsidiums ersetzt werden.

Wie auf vielen Flächen in unserer dicht besiedelten Landschaft konkurrieren am Battert verschiedene Nutzungen und Ziele. Die Bedeutung, die der Battert für die Naherholung und den Klettersport hat, ist ebenso unbestritten wie die besondere Bedeutung, die der Battert für die Natur und den Artenschutz hat. Der Wanderfalke nutzt nur einen von 20 Felsen des Battertmassivs als Brutplatz. Dieser Teil wurde wegen des konkret bestehenden Problems - dem unterdurchschnittlichen Bruterfolg der geschützten Vogelart – zur Beruhigung gesperrt.

Den Rückgang der Artenvielfalt ) sagen 90% der Befragten „es sei die Pflicht des Menschen, die Natur zu schützen“. Und 83% der befragten Erwachzu stoppen, ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben. Das sieht auch der überwiegende Teil der Bevölkerung so. In der aktuellen Studie zum Naturbewusstsein sagen 90% der Befragten „es sei die Pflicht des Menschen, die Natur zu schützen“. Und 83% der befragten Erwachsenen ärgern sich, dass viele Menschen so sorglos mit der Natur umgehen. Während bei einer abstrakten Befragung also hohe Zustimmung zu Naturschutzmaßnahmen besteht, schwindet das Verständnis leider oft bei direkter Betroffenheit oder gegenläufigen Interessen.

Das Regierungspräsidium appelliert daher an die Besucherinnen und Besucher sich an die Sperrungen zu halten und damit zum Schutz der Wanderfalken beizutragen! Der Stopp des Artenschwundes und der Erhalt der Biologischen Vielfalt kann nur gelingen, wenn wir diese Aufgaben als gesamtgesellschaftliche Verantwortung ansehen und jeder seinen Betrag leistet.

Weitere Informationen zum „Naturschutzgebiet Battertfelsen beim Schloß Hohenbaden“ und dem Wanderfalken am Battert