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Referat 71 Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen, Angelegenheiten nach dem Landesdisziplinargesetz

Referatsleitung

Dr. Simon Hahn
Leitender Regierungsdirektor
Simon.Hahn@rps.bwl.de
0711 904-17100

Stellvertretung

Unsere Aufgaben im Überblick

​Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats bearbeiten die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten von ca. 1.450 öffentlichen Schulen. Ferner verwalten wir 8 Staatliche Schulämter und 3 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat.

Eine wichtige Aufgabe ist, in Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachreferenten über die Begründetheit von Beschwerden und Widersprüchen zu entscheiden, die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte gegen schulische Entscheidungen (z. B. Prüfungsergebnisse, Nichtversetzungen, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) eingelegt haben.

Im Referat werden die für die Beschäftigung des Lehrpersonals an öffentli­chen Schulen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verwaltet. Zu diesem Kostenwesen gehören beispielsweise die Finanzierung von Fortbildungs­veranstaltungen für Lehrkräfte sowie die Bearbeitung von Reisekosten. Soweit in Baden-Württemberg Schülerinnen und Schüler von beruflichen Schulen als Blockschüler fern der Heimat untergebracht sind, fördern wir sie mit Lan­desmitteln. Dafür sind wir landesweit zuständig. An die rund 650 privaten Bildungsangebote werden jährlich ca. 290 Mio. € öf­fentliche Zuschüsse ausbezahlt. Ferner werden den Städten, Gemeinden und Landkreisen als Schulträgern ca. 67 Mio. € an Zuschüssen zur Förde­rung des Schulhausbaus gewährt. Mit etwa 24 Mio. € werden "Horte an der Schule" und die "verlässliche Grundschule" nach intensiver Beratung des Raumprogramms und Zustimmung zur Planung unterstützt.

Das Referat ist zuständig für die Genehmigung und staatliche Anerken­nung von Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Wir befinden über schulorganisatorische Entscheidungen nach dem Schulgesetz wie zum Bei­spiel die Einrichtung oder Aufhebung von Schulen und Schulprofilen.

Ferner werden Angelegenheiten des Arbeitsschutzes an den öffentlichen Schulen koordiniert und gesteuert.

Kommen Lehrkräfte ihren dienstlichen Verpflichtungen in gröblicher Art und Weise nicht nach, kann mit disziplinarischen Maßnahmen reagiert werden. Juristisch ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen die dazu erforderlichen Ermittlungen durch.

Zentral für das Land Baden-Württemberg erfolgt bei der Zeugnisanerkennungsstelle die Prüfung und Bewertung von Bildungsnachweisen, die im Ausland oder in anderen Bundesländern erworben wurden. Die Anerkennungsentscheidung ermöglicht zum einen den Beginn oder die Fortsetzung eines außerhalb von Baden-Württemberg begonnenen Schulbesuchs. Zum anderen wird der Eintritt in eine Berufsausbildung ermöglicht und damit die Integration gefördert bzw. zur Minderung des Fachkräftemangels beigetragen. Deutsche Staatsbürger erhalten ggf. die Bescheinigung einer Hochschulzeugnisqualifikation, mit der sie sich an Hochschulen in Deutschland um einen Studienplatz bewerben können. Maßstab bei der Zeugnisbewertung sind die Vorgaben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, die öffentlich eingesehen werden können unter www.anabin.kmk.org. Jährlich gehen bei der Anerkennungsstelle etwa 10.000 Neuanträge ein. Für KinderpflegerInnen, ErzieherInnen sowie SportlehrerInnen im freien Beruf prüfen wir ebenfalls, ob die im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüsse den hiesigen vergleichbar sind. Wenn keine Gleichwertigkeit bescheinigt werden kann, informieren wir zum Beispiel über Ausgleichs­maßnahmen.

Es wirken auch Mitarbeiter bei der Realisierung von schulverwaltungsspezifischen IT-Projekten mit. Sie werten entsprechende Datenbanken aus und führen auch Schulungen sowie die Vor-Ort-Betreuung schulverwaltungs-spezifischer Verfahren durch. Sie betreuen die Hardware, installieren Software, sind zuständig für die Benutzerbetreuung und wirken auch bei der fachlichen Weiterentwicklung des Personalverwaltungsprogramms Lehrer-DIPSY mit.

Das Projekt „Einführung der elektronischen Verwaltungsakte Baden-Württemberg – E-Akte BW“ wird koordinierend für die Abteilung durch Vertreter des Referats steuernd geleitet.

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