Sonstige zuständige Stellen für andere Anerkennungsverfahren

Sollten wir für Ihre Belange nicht zuständig sein, so wenden Sie sich bitte an die im Nachfolgenden genannten für ihren Fall zuständigen Stellen.

Für die Anerkennung von im Ausland/in anderen Bundesländern erworbenen Gesundheitsfachberufen, wie beispielsweise die Anerkennung des Berufes der Pflegefachkraft, wenden Sie sich bitte an Referat 95.2 am Regierungspräsidium Stuttgart - Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe.

Studienbewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die im Ausland einen Hochschulzugang erworben haben, richten ihre Bewerbung für ein Studium an

 

 

Für die Anerkennung von Hochschul-Abschlüssen aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an:

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Graurheindorfer Str. 157
53117 Bonn
0228 501-0
0228 501-777
Homepage: Kultusministerkonferenz

Ministerium für Wissenschaft
Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Königstraße 46
70173 Stuttgart
0711 279-0
0711 279-3080
Link zur Fachseite des Kultusministeriums: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Wegen einer eventuellen Bewertung Ihrer beruflichen Ausbildung wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Handwerkskammer, bzw. an die IHK FOSA (IHK Foreign Skills Approval / Industrie- und Handelskammer) in Nürnberg (Ulmenstr. 52g, 90443 Nürnberg, Telefon 0911 815060, info@ihk-fosa.de).

Weitere Informationen zur beruflichen Anerkennung finden Sie auch auf der Seite „Anerkennung in Deutschland“.

Für Fachhochschulreifen (an Waldorfschulen), die in Baden-Württemberg erworben wurden, ist das für den jeweiligen Wohnsitz zuständige Regierungspräsidium, Referat 76, zuständig.

Zur Verwendung im Ausland, dass ein in Baden-Württemberg ausgestelltes Zeugnis authentisch ist (Apostille):

  • falls es sich um ein Hochschulzeugnis handelt: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Referat 12, Königstraße 46, 70173 Stuttgart
  • falls es sich um ein Zeugnis einer allgemein bildenden oder berufsbildenden Schule handelt:
    Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Referat 22, Thouretstraße 6, 70173 Stuttgart

Für den weiteren Schulbesuch an einer allgemeinbildenden Schule in Baden-Württemberg (Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium) wenden Sie sich bitte jeweils direkt an die Schule, die besucht werden soll. Hierfür wird keine Anerkennung von ausländischen Zeugnissen benötigt. Die Anerkennung ist nur für den Besuch von beruflichen Schulen notwendig.

Wenn Sie die Fachhochschulreife in Baden-Württemberg erworben haben und in einem anderen Bundesland als Baden-Württemberg studieren wollen, dann wenden Sie sich bitte an die jeweilige Anerkennungsstelle des Zielbundeslandes, in dem studiert werden soll. Wenn Sie die Fachhochschulreife in Baden-Württemberg erworben haben und in einem anderen Bundesland als Baden-Württemberg studieren wollen, dann wenden Sie sich bitte an die jeweilige Anerkennungsstelle des Zielbundeslandes, in dem studiert werden soll.

Wenn Sie in Deutschland, unabhängig davon in welchem Bundesland, den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss oder die Allgemeine Hochschulreife erworben haben, benötigen Sie bei Umzug in ein anderes Bundesland keine Anerkennung, da diese Schulabschlüsse in Deutschland automatisch bundesweit gültig und anerkannt sind.

Wenn Sie den Hauptschulabschluss erworben und zusätzlich eine Berufsausbildung absolviert haben und nun prüfen lassen wollen, ob Sie die Voraussetzungen für den Erwerb des Realschulabschlusses (9+3) erfüllen, wenden Sie sich bitte direkt an die Berufsschule, an welcher die Ausbildung absolviert wurde. Die jeweilige Berufsschule ist für die Prüfung und gegebenenfalls Ausstellung eines entsprechenden Zeugnisses zuständig.