Bild zeigt ein Stethoskop mit einem Holzhammer

Referat 92 Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz

Portrait von Referatsleiter Tobias Schuster

Referatsleitung

Tobias Schuster
Leitender Regierungsdirektor
0711 904-11030
tobias.schuster@rps.bwl.de

Stellvertretung

Teresa Lopez Mellado
Regierungsdirektorin
0711 904-11031
teresa.lopezmellado@rps.bwl.de
 

Unsere Aufgaben

Bearbeitung von Rechtsmittelverfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz

  • Widersprüche in fünf Widerspruchsstellen
  • Klagen vor den Sozialgerichten in Baden-Württemberg
  • Berufungen vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg
  • Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden vor dem Bundessozialgericht

Dem Referat 92 werden jährlich von allen Versorgungsämtern in Baden-Württemberg ca. 25.000 Widersprüche aus dem Bereich des Schwerbehindertenrechts (nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) und des sozialen Entschädigungsrechts (SER) zur Entscheidung vorgelegt.

Das Referat 92 erteilt im Schwerbehindertenrecht Widerspruchsbescheide über

  • den Grad der Behinderung (GdB) und
  • die Zuerkennung von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen).

Im Sozialen Entschädigungsrecht trifft es Widerspruchsentscheidungen zu Ansprüchen der

  • Versorgung für Opfer von kriminellen Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), wenn sie gesundheitlich geschädigt wurden,
  • Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG),
  • Versorgung von ehemaligen Zivildienstleistenden nach Zivildienstbeschädigung (Zivildienstgesetz – ZDG),
  • Versorgung von Impfgeschädigten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG),
  • Versorgung von Personen, die aus politischen Gründen insbesondere in der ehemaligen DDR beziehungsweise der ehemaligen SBZ in Gewahrsam genommen und dadurch gesundheitlich geschädigt wurden (Häftlingshilfegesetz – HHG) und
  • Versorgung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen oder Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR für erlittene Gesundheitsschäden (Strafrechtliches und Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz).

Das Soziale Entschädigungsrecht wurde zum 1. Januar 2024 in das Vierzehnte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) überführt. Art und Umfang der Leistungen richten sich seither nach diesem Gesetzbuch.

Daneben vertritt Referat 92 das Land Baden-Württemberg in diesen Rechtsgebieten jährlich in ungefähr 9.400 Gerichtsverfahren. Dabei sind unter Beteiligung des Ärztlichen Dienstes (Referat 93) medizinische Unterlagen auszuwerten und Schriftsätze an die Gerichte zu fertigen. Die Mitarbeitenden des Referates nehmen zudem die Gerichtstermine bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wahr.

Des Weiteren werden im Referat 92 Eingaben und Petitionen bei anhängigen Streitverfahren bearbeitet.