Reisekosten der Lehrkräfte
Reisekostenabrechnungen über DriveBW
Für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen sind Reisekostenabrechnungen grundsätzlich über DriveBW zu stellen.
Wichtig zu wissen:
Ein über DriveBW gestellter Reisekostenantrag ist kein Dienstreiseantrag im Sinne einer dienstrechtlichen Genehmigung.
Es muss daher vor Antritt einer Dienstreise eine dienstrechtliche Genehmigung vom dienstrechtlich Verantwortlichen vorliegen. Dies kann im Einzelfall geschehen oder in Form einer allgemeinen Dienstreisegenehmigung. Als dienstrechtliche Genehmigung gilt ebenfalls der Entsendungsbeschluss eines Gremiums, die Einladung einer vorgesetzten Dienstbehörde, die Beauftragung zur Abnahme einer Prüfung.
Das Dienstreise-Management DRIVE-BW wird über das Kundenportal beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) gestartet.
Kundenportal beim LBV
Übersicht zu DriveBW
Dienstreisen, die nicht über DriveBW abgerechnet werden
Reisekostenabrechnungen mehrerer gleichartiger Dienstreisen können aufgelistet in Papierform beim Regierungspräsidium eingereicht werden.
Reisekostenabrechnungen anlässlich von Schüleraustauschprogrammen und Gedenkstättenfahrten werden in Papierform beim Regierungspräsidium eingereicht.
Anträge auf Trennungsgeld sowie Umzugskostenvergütungen werden - sofern dies in der Abordnungsverfügung zugesagt wurde - in Papierform beim Regierungspräsidium zur haushaltsrechtlichen Kontierung eingereicht.
Reisekostenabrechnungen zum auswärtigen Unterricht sowie Reisekostenabrechnungen zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen (AuV) werden in Papierform beim LBV eingereicht.