Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart
Die schönsten Landschaften des Regierungsbezirks sowie die Lebensräume von Pflanzen, Tieren und Lebensgemeinschaften von großer Seltenheit oder Vielfalt erhalten als Naturschutzgebiet einen besonderen Schutz. Ökologische, wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche oder auch kulturelle Gegebenheiten können gleichfalls Gründe für die Ausweisung eines Naturschutzgebiets sein.
Im Regierungsbezirk Stuttgart gibt es derzeit 259 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 15.641 Hektar. Dies entspricht ca. 1,5 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks. Die Naturschutzgebiete haben eine ganz unterschiedliche Größe: das kleinste, die „Hülbe am Märtelesberg“ (Landkreis Heidenheim), ist nur 0,2 Hektar groß, das größte, das „Eybtal“ (Landkreis Göppingen), umfasst 1.331 Hektar (Stand Juli 2020).
Ein Naturschutzgebiet ist die strengste Schutzform, die das Naturschutzgesetz vorsieht. Für jedes Naturschutzgebiet gelten individuelle Regelungen, die in einer Rechtsverordnung festgelegt sind. In diesen wreden unterschiedliche Gebote und Verbote geregelt; über die Wesentlichen informieren Schilder an Ort und Stelle.
Die fachliche Ausarbeitung im Rahmen der Ausweisung von Naturschutzgebieten ist Aufgabe des Referats 56 (Naturschutz und Landschaftspflege). Von dort erfolgt auch die spätere koordinierende Betreuung der Gebiete. Die Rechtsverfahren zur Ausweisung neuer Naturschutzgebiete werden von Referat 55 (Naturschutz und Recht) durchgeführt.
Beide Referate entscheiden über Befreiungen von den Schutzgebietsvorschriften in Einzelfällen.
Die Naturschutzgebiete spiegeln die vielfältigen und abwechslungsreichen Landschaften im Regierungsbezirk Stuttgart wider. Einige Beispiele sind
- die kargen Wacholderheiden der Schwäbischen Alb mit ihrem typischen, parkartigen Landschaftsbild,
- die imposanten Steinriegel-Landschaften, einzigartig im Kocher-, Jagst- und Taubertal,
- seltene Felsbildungen mit Steppenheide an den steilen Talhängen des Neckars,
- Täler mit nassen, artenreichen Wiesen und schroffe Waldschluchten im Schwäbisch-Fränkischen Wald,
- trockene Buchen-Hangwälder am Albtrauf,
- reich strukturierte Landschaften des Heckengäus mit Hecken, Steinriegeln, Waldflächen, mageren Wiesen, Wacholderheiden, durchsetzt von Äckern und Wiesen.
Die Naturschutzgebiete setzen sich in der Regel aus einem Mosaik unterschiedlicher Lebensräume zusammen. Viele verschiedene, oft stark gefährdete Pflanzen- und Tierarten, können ausschließlich dort leben. Nur wenn ihre Lebensstätten erhalten bleiben, können sie vor dem Aussterben bewahrt werden.
Mit der Ausweisung eines Naturschutzgebiets übernimmt das Regierungspräsidium eine besondere Verantwortung für dieses Gebiet. Diese geschützten Landschaftsteile werden besonders betreut, dazu gehören
- die Dokumentation der Tier- und Pflanzenwelt und die Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (siehe Landschaftspflege)
- die Umsetzung notwendiger Pflegemaßnahmen durch beauftragte Land- und Forstwirte. Spezialaufträge übernimmt unser Landschaftspflegetrupp
- die (Mit-)Finanzierung und Koordination von Pflegemaßnahmen durch Gemeinden, Naturschutzverbände oder die Forstverwaltung,
- das Erarbeiten von Grundlagen für Extensivierungsverträge mit Landwirten,
- Besucherlenkungsmaßnahmen,
- Öffentlichkeitsarbeit wie naturkundliche Führungen, Informationen zu den Gebieten in Form von Faltblättern, Informationstafeln und Lehrpfade.
Die meisten Naturschutzgebiete lassen sich besuchen: Manchmal führen die Wege nur am Rand entlang, oft aber auch mittendurch. Die Naturschutzverwaltung bewegt sich hier nicht selten auf einem schmalen Grat zwischen dem erforderlichen Schutz von Lebensräumen für seltene Pflanzen- und Tierarten einerseits und dem Interesse von Naturfreunden und Erholungsuchenden andererseits. Deshalb unsere Bitte:
Respektieren Sie die für jedes Naturschutzgebiet individuell festgelegten Regelungen; achten Sie auf die Schilder an den Zugängen zu den Gebieten. Helfen Sie mit, dass diese Perlen unserer Landschaft mit ihrem großen Artenreichtum für alle Nachkommenden erhalten bleiben!