Blockschüler

Bezuschussung

Landesweite Bezuschussung im Rahmen einer Berufsausbildung für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung bei Blockunterricht in regionalen Fachklassen.

 


Anträge müssen bis spätestens zum 1. Oktober nach Schuljahresende vorliegen.


Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über den Blockunterricht an den Berufsschulen in Baden-Württemberg und Zuwendungen an Berufsschülerinnen und Berufsschüler


zu den Formularen im Unterthema "Zuschüsse für Blockschülerinnen und –
schüler"

Die Zuständigkeit der SachbearbeiterInnen innerhalb des Regierungspräsidium Stuttgart ist aufgeteilt und ergibt sich folgendermaßen:

1. Standort der Schule

Wenn sich die Schule außerhalb von Baden-Württemberg befindet:
2. Standort des Arbeitgebers
3. Wohnort der Schülerin / des Schülers

Bezirk RP Stuttgart

Frau Bulling
0711 904-17133

Bezirk RP Karlsruhe

Frau Jost (Wohnheime)
0711 904-17137

Frau Hörner (sonstige Unterkünfte)
0711 904-17138

 

Ein Dienstgebäude des Regierungspräsidiums

Bezirk RP Freiburg

Frau Bulling (Wohnheime)
0711 904-17133

Frau Hörner (sonstige Unterkünfte)
0711 904-17138

Bezirk RP Tübingen

Frau Jost (Wohnheime)
0711 904-17137

Frau Hörner (sonstige Unterkünfte)
0711 904-17138