Waldorfschulen FAQ
Häufig gestellte Fragen (FAQ)zur Fachhochschulreife an Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg
Allgemeine Fragen
1. Wie erlangt man die Fachhochschulreife an Freien Waldorfschulen?
2. Wo beantragt man nach Beendigung des Praktikums die Bescheinigung der Fachhochschulreife?
3. In welchen Bundesländern wird die an Freien Waldorfschulen erlangte Fachhochschulreife anerkannt?
Fragen zum Praktikum
4. Welchen Sinn und Zweck verfolgt man mit dem Praktikum?
5. Wie findet man eine Praktikumsstelle?
6. Wird ein Freiwilligendienst oder ein Wehrdienst anerkannt?
7. Wird ein Praktikum im Ausland anerkannt?
8. Welche Arbeitszeiten- bzw. Fehlzeitenregelungen gelten?
9. Wer haftet bei einem Schaden im Betrieb?
10. Kann man den Praktikumsplatz wechseln?
11. Muss man nach dem Praktikum ein Paktikumsszeugnis erhalten?
1. Wie erlangt man die Fachhochschulreife an Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg?
Die Fachhochschulreife besteht aus drei Teilen: dem schulischen, dem berufspraktischen und dem
berufsbezogenen Teil. Erst wenn alle Teile erfolgreich abgeschlossen wurden, erhält man das Zeugnis über die in Baden-Württemberg erworbene Fachhochschulreife.
Nach dem erfolgreichen Bestehen des schulischen Teils der Fachhochschulreife folgt der berufsbezogene Teil. Nach der Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife an Freien Waldorfschulen vom 30. Juli 2013 erlangt man die Fachhochschulreife über
- das erfolgreiche Absolvieren eines neunmonatigen berufsorientierten Praktikus, davon müssen sechs Monate zusammenhängend sein, drei Monate können aufgeteilt werden,
- den Wehr- oder den Wehrersatzdienst,
- den Bundesfreiwilligendienst,
- das Ableisten eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ),
- den erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung,
- eine mind. zweijährige schulische Berufsausbildung, ggf. in Verbindung mit einem Berufspraktikum,
- eine Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
Der ehemals besuchten Freien Waldorfschulen werden die Praktikumszeugnisse oder Leistungsnachweise nach Abschluss der praktischen Tätigkeit vorgelegt. Nach Prüfung der Unterlagen stellt die Freie Waldorfschule die Bescheinigung der Fachhochschulreife aus.
2. Wo beantragt man nach Beendigung des Praktikums die Bescheinigung der Fachhochschulreife?
Der besuchten Freien Waldorfschule müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden, damit die Bescheinigung der Fachhochschulreife erfolgen kann:
- Praktikumsbescheinigung oder ein Praktikumszeugnis,
- das Zeugnis des schulischen Teils der Fachhochschulreife,
- und die Bescheinigung der berufspraktischen Prüfung
Waldorfschulabsolventinnen/Waldorfschulabsolventen, die an den Fachhochschulreifeprüfungen im Frühjahr 2012 oder früher teilgenommen haben, reichen die oben genannten Unterlagen als beglaubigte Kopien beim zuständigen Regierungspräsidium im Referat Berufliche Schulen ein. Beglaubigte Kopien von Originalen erstellen beispielsweise Rathäuser, öffentliche Schulen oder Pfarrgemeinden.
3. In welchen Bundesländern wird die an Freien Waldorfschulen erlangteFachhochschulreife anerkannt?
In:
- Baden-Württemberg
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Niedersachsen
- Berlin
4. Sinn und Zweck des Praktikums?
Während des neunmonatigen Praktikums sollen junge Menschen berufliche Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln, um weitere Lebensplanungen vornehmen zu können. Zudem sollen praktisch-technische Kenntnisse aus dem Unterricht der Waldorfschule zur Anwendung in der Arbeitswelt kommen.
In dem Jahrespraktikum soll die Praktikantin oder der Praktikant verschiedene Arbeitsbereiche kennenlernen, so dass sie/er einen umfassenden Einblick einer Branche ihrer/seiner/ Wahl erhält. Dabei müssen sechs Monate zusammenhängend sein, drei Monate können in bis zu drei Abschnitte geteilt werden.
Hilfstätigkeiten wie Fahrerjobs, Tätigkeiten in der Telefonzentrale oder Lagerarbeiten werden nicht als Praktikum anerkannt.
5. Wie findet man eine Praktikumsstelle?
Idealerweise sucht sich der künftige Praktikant einen Betrieb oder eine Einrichtung in einer Branche ihrer/seiner Wahl. Während des Bewerbungsgesprächs muss deutlich gemacht werden, dass man verschiedene Abteilungen oder Arbeitsbereiche während des Jahres durchlaufen muss, weil das Praktikum sonst nicht anerkannt wird.
6. Freiwilligendienste und der Wehrdienst
Praktika bei den Freiwilligendiensten wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder dem Bundesfreiwilligendienst werden anerkannt, sofern die Bedingungen des Praktikums erfüllt werden. Wehr- oder Wehrersatzdienstzeiten werden anerkannt.
7. Das Praktikum im Ausland
Auch eine praktische Tätigkeit im Ausland ist möglich, sofern die Bedingungen des Praktikums erfüllt werden. Die Praktikumsbescheinigung muss ggf. durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Urkundenübersetzter auf eigene Kosten ins Deutsche übersetzt werden.
8. Arbeitszeiten und Fehltage
Es gelten die branchenüblichen Arbeits- und Urlaubszeiten. Fehltage müssen im Arbeitszeugnis eingetragen und ggf. nachgeholt werden.
9. Wer haftet im Schadensfall?
Es empfiehlt sich für die Zeitdauer der praktischen Tätigkeit eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit man im möglichen Schadensfall abgesichert ist, bzw. den bestehenden Versicherungsschutz zu prüfen.
10. Wechsel der Praktikumsstelle
Sechs Monate müssen zusammenhängend sein, drei Monate können in bis zu drei Abschnitte geteilt werden.
11. Muss man nach dem Praktikum ein Praktikumszeugnis erhalten?
Nach Ablauf der praktischen Tätigkeit erhält jeder Praktikant ein Praktikumszeugnis bzw. eine Praktikumsbe-scheinigung, worin alle ausgeübten Tätigkeiten aufgelistet sind.