Blockschüler
Bezuschussung
Landesweite Bezuschussung im Rahmen einer Berufsausbildung für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung bei Blockunterricht in regionalen Fachklassen.
Anträge müssen bis spätestens zum 1. Oktober nach Schuljahresende vorliegen.
zu den Formularen im Unterthema "Zuschüsse für Blockschülerinnen und –
schüler"
Die Zuständigkeit der SachbearbeiterInnen innerhalb des Regierungspräsidium Stuttgart ist aufgeteilt und ergibt sich folgendermaßen:
1. Standort der Schule
Wenn sich die Schule außerhalb von Baden-Württemberg befindet:
2. Standort des Arbeitgebers
3. Wohnort der Schülerin / des Schülers
Bezirk RP Stuttgart
Frau Bulling
0711 904-17133
Bezirk RP Karlsruhe
Bezirk RP Freiburg
Frau Bulling (Wohnheime)
0711 904-17133
Frau Hörner (sonstige Unterkünfte)
0711 904-17138
Bezirk RP Tübingen
Frau Jost (Wohnheime)
0711 904-17137
Frau Hörner (sonstige Unterkünfte)
0711 904-17138