Ergänzungsprüfung in Latein und Griechisch
Das Regierungspräsidium Stuttgart führt jährlich im Frühjahr und im Herbst für Studierende mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums und des Graecums durch.
1. Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung können Bewerber zugelassen werden, die
- in Baden-Württemberg die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife erworben haben oder
- als Studierende mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife (zum Zeitpunkt der Prüfung) an einer Hochschule des Landes Baden-Württembergs immatrikuliert sind.
2. Anmeldung / Rücktritt
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur an einem der vier Regierungspräsidien für die Ergänzungsprüfung anmelden können. Eine Mehrfachanmeldung gleichzeitig ist nicht statthaft!
2.1 Anmeldung
Sie können sich bis Freitag, den 03. Januar 2025 anmelden.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Bitte drucken Sie sich diese als Beleg für Ihre Unterlagen aus. Wir bitten Sie, von telefonischen Rückfragen abzusehen!
An das Regierungspräsidium - Schule und Bildung - müssen zusätzlich folgende Unterlagen geschickt werden:
- Bewerber, die in Baden-Württemberg immatrikuliert sind: Eine Studienbescheinigung einer baden-württembergischen Hochschule
- Bewerber, die außerhalb Baden-Württembergs immatrikuliert sind: Nachweis über die in Baden-Württemberg erworbene Hochschulreife (Zeugniskopie)
Die Unterlagen müssen während der Anmeldefrist beim Regierungspräsidium Stuttgart - Schule und Bildung -, Ruppmanstr. 21, 70565 Stuttgart, zu Händen von Frau Christina Chudasch eingereicht werden.
Die Prüfungsunterlagen können nicht an Sie zurückgesandt werden.
Die Zusendung dieser Unterlagen ist auch online auf dem Anmeldeformular (unter dem Stichwort "Bescheinigung") möglich.
Sie erhalten ca. zwei Wochen vor der schriftlichen Prüfung postalisch einen Zulassungsbescheid, den Sie zur Prüfung mitbringen müssen.
2.2 Rücktritt von der Prüfung
Sie können sich bis zum 10.01.2025 formlos auf dem Postweg von der Prüfung abmelden. Bitte verwenden Sie auf dem Kuvert das Stichwort "Abmeldung Ergänzungsprüfung".
Wichtig: Abmeldungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Die Abmeldung senden Sie an das
Regierungspräsidium Stuttgart
- Schule und Bildung -
Frau Christina Chudasch
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Nach dieser Abmeldefrist ist ein ärztliches Attest erforderlich, das die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Ohne dieses Attest gilt die Prüfung als nicht bestanden. Bitte beachten Sie, dass dieses Attest nicht an Sie zurückgesandt werden kann.
3. Anforderungen und Umfang der Prüfung
3.1 Anforderungen
Latinum
Sicherheit in der Elementargrammatik, ausreichender Wortschatz, ausreichende Lektüre von Werken Ciceros vom Schwierigkeitsgrad der nachstehend genannten Schriften.
Textgrundlage für die schriftliche Prüfung bilden die Rede pro Sexto Roscio Amerino, die Reden gegen Verres und die Reden gegen Catilina.
Großes Latinum
Sicherheit in der Elementargrammatik, ausreichender Wortschatz, Verständnis sprachlich und inhaltlich anspruchsvollerer Texte aus den philosophischen und rhetorischen Schriften Ciceros
Graecum
Sicherheit in der Elementargrammatik, ausreichender Wortschatz, Verständnis nicht zu schwieriger Stellen aus Xenophon und Platon
3.2 Umfang der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
Die schriftliche Prüfung
Inhalt: | Die schriftliche Prüfung besteht aus der Übersetzung eines Textabschnittes im Umfang von ca. 180 Wörtern, beim Graecum ca. 190 Wörter. |
Bearbeitungszeit: | 180 Minuten |
Hilfsmittel: | Zulässig sind
Kopierte Beilagen, handschriftliche Vermerke sowie Unterstreichungen und Markierungen in den Lexika sind nicht zulässig. |
Die mündliche Prüfung
Umfang: | Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt. Sie dauert ca. 15 Minuten. Ebenso lang ist die Vorbereitungszeit. |
Hilfsmittel: | keine |
4. Bestehensregeln
4.1 Zulassung zur mündlichen Prüfung
Zur mündlichen Prüfung wird ein Prüfling nicht zugelassen, wenn bereits der schriftliche Prüfungsteil mit der Note "ungenügend" (6,0) bewertet wurde.
4.2 Ergebnis der Prüfung
Das Gesamtergebnis der Prüfung wird zu gleichen Teilen aus den Bewertungen der schriftlichen und mündlichen Leistung ermittelt. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt aus dem Ergebnis der schriftlichen und der mündlichen Prüfung mindestens „ausreichend“ (4,0) ist.
4.3 Wiederholung der Prüfung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Prüfung nur einmal wiederholt werden darf. Im Fall einer Wiederholung muss immer die gesamte Prüfung - schriftlicher und mündlicher Teil - wiederholt werden.
5. Termin und Ort der nächsten Prüfung
5.1 Voraussichtliche Termine der Prüfung im Frühjahr 2025
Termine
(I) | Schriftliche Prüfung |
Graecum: Dienstag, 04. Februar 2025 | |
Latinum/Großes Latinum: Mittwoch, 05. Februar 2025 | |
(II) | Mündliche Prüfung |
Graecum: Montag, 17. März 2025 Latinum/Großes Latinum: Dienstag, 11. März und Mittwoch 12. März 2025 | |
Die Prüfungspläne werden nach Feststellung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung hier bekannt gegeben. |
Ort
Verschiedene Standorte mit günstiger Verkehrsanbindung im Bereich des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Die Zuweisung zu den jeweiligen Prüfungsorten erfolgt durch das Regierungspräsidium. Ihren Prüfungsort entnehmen Sie bitte dem Zulassungsschreiben. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Prüfungstermin oder Prüfungsort.
5.2 Voraussichtliche Termine der Prüfung im Herbst 2025
(I) | Die schriftliche Prüfung findet voraussichtlich am 24. / 25. September 2025 statt. |
(II) | Die mündliche Prüfung findet voraussichtlich am 04. / 05. November 2025 statt. |
6. Prüfungsergebnisse und Prüfungspläne
Hier finden Sie die Prüfungsergebnisse und Prüfungspläne nach Feststellung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung.
7. Hinweise
- Bitte bringen Sie zu den Prüfungen einen gültigen Lichtbildausweis mit.
- Bewerber mit fachgebundener Hochschulreife erwerben durch die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums nicht die Qualifikation der allgemeinen Hochschulreife.
- Um Sie jederzeit erreichen zu können (bei Terminänderungen, Rückfragen o. ä.), teilen Sie uns bitte unbedingt Änderungen Ihrer Anschrift oder Ihrer Telefonnummer mit.