Regionale Schulentwicklung

​Allgemeine Informationen zur Regionalen Schulentwicklung im Regierungsbezirk Stuttgart

Hier finden Sie die Anprechpartner und den Flyer zum Thema regionale Schulentwicklung

Vorwort

Die regionale Schulentwicklung dient der nachhaltigen Sicherung eines in der Region ausgewogenen, alle Bildungsabschlüsse umfassenden Bildungsangebots. Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern in zumutbarer Erreichbarkeit die Erlangung des gewünschten Bildungsabschlusses entsprechend ihrer Begabungen und Fähigkeiten bei einem gleichzeitig effektiven und effizienten Ressourceneinsatz zu ermöglichen.

Zur Unterstützung und Begleitung der regionalen Schulentwicklung initiierte das Regierungspräsidium Stuttgart zusammen mit den Staatlichen Schulämtern im Zeitraum vom 20.01. bis 09:05.2014 insgesamt 11 land- und stadtkreisbezogene Veranstaltungen zur regionalen Schulentwicklung (RSE), zu denen Landtagsabgeordnete, Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, Schulleiter, Eltern und Personalvertretungen eingeladen waren. Ziel war es, Informationen zum Schulgesetzt RSE zu geben, Kontakte zwischen der Schulverwaltung, den Kommunen, Landratsämtern, Kammern, Eltern und den Schulleitern aufzubauen und zu vertiefen und mögliche Vorgehensweisen zu besprechen. Im Anschluss daran wurden diverse regionenspezifische Projektgruppen zur konkreten Regionalplanung initiiert und kontinuierlich fortgesetzt, die neben den Schulentwicklungsprozessen der Schulträger und denen auf Schulamtsebene die Planungsebenen komplettieren. So ist sichergestellt, dass auch schulart- und raumschaftsübergreifende Aspekte Berücksichtigung finden.


Staatliche Schulämter und Referat  „Grund-, Werkreal-, Haupt-,Real- und Gemeinschaftsschulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren“ des Regierungspräsidiums Stuttgart

Alle acht Staatlichen Schulämter sind mit der regionalen Schulentwicklung befasst. Im Bereich der Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen sowie der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wird das Regierungspräsidium auf der Basis des Schulgesetzes zur RSE dann tätig, wenn eine Anforderung seitens der Kommunen vorliegt, oder bei Vorliegen eines Dissenses zwischen den  Beteiligten und Berührten einer Maßnahme (vgl. Schulgesetzt § 30c).


Gymnasien

Anlass für eine RSE im gymnasialen Bereich sind z. B. Anträge auf Genehmigung von Profilen oder auch Maßnahmen im Zusammenhang mit der jährlichen Klassenbildung. Das Gymnasialreferat im Regierungspräsidium verfolgt das Ziel, eine ausgewogene Verteilung insbesondere von Sonderprofilen (Sport, Musik etc.) im Rahmen der vorhandenen Ressourcen zu erreichen. Auch Klassenausgleichsmaßnahmen können im Hinblick auf die RSE von Bedeutung sein, z.B. im Zusammenhang mit einer gleichmäßigen räumlichen Auslastung der Gymnasien oder im Zusammenhang mit Gymnasien, die am Schulversuch zu G9 teilnehmen.


Berufliche Schulen

Demographisch bedingt sinkende Schülerzahlen und der Trend zu höheren Bildungsabschlüssen führen zu einem deutlichen Nachfragerückgang in der Dualen Ausbildung. Die Folge ist, dass in den Berufsschulklassen häufig die erforderliche Mindestschülerzahl gemäß den Vorgaben aus der Verordnung des Kultusministeriums zur Regionalen Schulentwicklung an beruflichen Schulen (RSEBSVO) nicht mehr erreicht wird und ein Erhalt des Angebotes perspektivisch gefährdet ist. Die Duale Ausbildung ist für den Fachkräftenachwuchs und somit für den Erhalt der Wirtschaftskraft des Landes von herausragender Bedeutung. Insbesondere im Ländlichen Raum gilt es Konzepte zu entwickeln, die einen Erhalt des Angebotes in der Fläche ermöglichen. Zu diesem Zweck wurden sogenannte „Regionalkonferenzen“ konstituiert, in denen einmal jährlich über die Schülerzahlentwicklung an den Berufliche Schulen berichtet und  mögliche Lösungsansätze  diskutiert werden.  Die Regionalkonferenzen orientieren sich im Zuschnitt an den drei Kammerbezirken Heilbronn-Franken, Region Stuttgart und Ostwürttemberg. Mitglieder in den Regionalkonferenzen sind Vertreter der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Schulträger, der Beruflichen Schulen,  der Agentur für Arbeit und dem Bezirkspersonalrat (BS). Die Federführung liegt beim Referat  „Beruflichen Schulen“ des Regierungspräsidiums Stuttgart.