Eine Frau und ein Mann stehen auf einer Wippe

Beauftragte für Chancengleichheit am Regierungspräsidium Stuttgart

Die gesetzliche Grundlage für die Ausübung des Amtes der Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) und ihrer Stellvertretung stellt das „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“ (Chancengleichheitsgesetz - ChancenG) dar. Durch das Chancengleichheitsgesetz wird die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Erfüllung des Verfassungsauftrags nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes gefördert. Darüber hinaus ist im Chancengleichheitsgesetz das Ziel verankert, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Frauen und auch Männer zu verbessern.

Die Aufgaben der BfC sind vielfältig und aufgrund der Größe des RPS entsprechend umfangreich. Als BfC und Stellvertretung kümmern wir uns um die Erreichung der genannten Ziele innerhalb des Regierungspräsidiums Stuttgart. Dabei ist eine Beteiligung der BfC unter anderem vorgesehen bei

  • der Erstellung und Anpassung sowie der Erfüllung des Chancengleichheitsplans,
  • der Ausschreibung von Stellen,
  • Einstellungen und Beförderungen,
  • der Planung und Gestaltung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • der Gremienbesetzung sowie
  • allen sonstigen allgemeinen personellen sowie sozialen und organisatorischen Maßnahmen (zum Beispiel Dienstvereinbarungen), soweit diese Auswirkungen auf die berufliche Situation weiblicher Beschäftigter haben können.

Kontakt

Beauftragte für Chancengleichheit

Yasmin Nuseibeh-Böckmann
0711 904-10050
yasmin.nuseibeh-boeckmann@rps.bwl.de

Stellvertreterin

Violetta McEvoy
0711 904-21026
bfc@rps.bwl.de

Fachliche Beraterin der Beauftragten für Chancengleichheit
Abteilung 7 – Schule und Bildung

Claudia Hermann
0711 904-17017
claudia.hermann@rps.bwl.de

Darüber hinaus kann die BfC an Bewerbungs- und Personalauswahlgesprächen, an regelmäßig stattfindenden Besprechungen der Dienststellenleitung mit Führungskräften und den Sitzungen des Arbeitskreises der Beauftragten für Chancengleichheit der Ministerien und des Rechnungshofs teilnehmen.

In jedem Regierungspräsidium ist gemäß § 15 Abs. 4 des Chancengleichheitsgesetzes zusätzlich zur Beauftragten für Chancengleichheit eine fachliche Beraterin aus dem Bereich Schule zu bestellen. Die fachliche Beraterin nimmt in Abstimmung mit der Beauftragten für Chancengleichheit deren Aufgaben und Rechte wahr, soweit Maßnahmen der Dienststelle die Schulen betreffen.
Die Beauftragte für Chancengleichheit und die fachliche Beraterin arbeiten vertrauensvoll zusammen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte Sie gerne auf die neuen Regelungen zum Mobilen Arbeiten hinweisen.
Bei Fragestellungen melden Sie sich gerne bei mir!

Ihre  Yasmin Nuseibeh-Böckmann
Beauftragte für Chancengleichheit

Wiedereinstieg nach Eltern- oder Pflegezeit leicht(er) gemacht

📞 TELEFONSPRECHSTUNDE der Arbeitsagenturen aus der Region Stuttgart
Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt beraten Sie:

https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/veranstaltungen/10000-2000983504-V