Referat 93 Ärztlicher Dienst für Versorgung und Teilhabe
Referatsleitung
Stellvertretung
Dr. Stefan Götz
Medizinaldirektor
0711 904-11061
referat93@rps.bwl.de
Landesärztin für Menschen
mit Behinderungen
Dr. Anette Winter
0711 904-11021
Landesaerztin@rps.bwl.de
Unsere Aufgaben
Der versorgungsärztliche Dienst und die Landesärztin für Menschen mit Behinderungen arbeiten gemeinsam für das Ziel, die Situation der Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg kontinuierlich zu verbessern und die Umsetzung der UN Behinderten-rechtskonvention in Baden-Württemberg stets weiter voranzubringen.
Im versorgungsärztlichen Dienst und den versorgungsärztlichen Diensten der Landratsämter arbeiten ärztliche Sachverständige mit speziellem versorgungsmedizinischem Wissen. Sie verfügen über besondere Kenntnisse über ursächliche Faktoren von Gesundheitsstörungen, über die Auswirkungen von Behinderungen auf die Teilhabefähigkeit und über die für die Begutachtung wichtigen rechtlichen und versorgungsmedizinischen Begriffe. Mit diesem Wissen arbeiten sie der Verwaltung zu. Nach den Vorgaben des Schwerbehindertenrechts werden gesundheitliche Beeinträchtigungen in ihrem Schweregrad und ihren Auswirkungen auf die Teilhabefähigkeit beurteilt, ein entsprechender Grad der Behinderung (GdB) wird gemäß den Vorgaben des Schwerbehindertenrechts vorgeschlagen und es wird zu Nachteilsausgleichen (Merkzeichen) Stellung genommen. Bei der versorgungsärztlichen Begutachtung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht wird nach Prüfung des ursächlichen Zusammenhangs der gesundheitlichen Einschrän-kungen mit den erlittenen Schädigungen der Grad der Schädigung (GdS) bewertet. Gesetzliche Grundlage für die Beurteilung des Grades der Behinderung (GdB) beziehungsweise des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) vom 10. Dezember 2008, insbesondere die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (§ 2 Anlage VersMedV). Die Verwaltung bezieht die versorgungsärztlichen Stellungnahmen in ihre Entscheidung mit ein und erteilt einen entsprechenden Bescheid. In den Landratsämtern erfolgen Begutachtungen im Erst-, Neufeststellungs- und Abhilfeverfahren, im Landesversorgungsamt werden ärztliche Stellungnahmen nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) erstellt.
Die versorgungsärztlichen Gutachterinnen und Gutachter im Referat 93 und in den Landratsämtern unterliegen der Fachaufsicht der Leitenden Ärztin – Referat 93 des Landesversorgungsamtes –, die sicherstellen soll, dass in ihrem Bereich Begutachtungen und Überprüfung von Gutachten – unter Berücksichtigung bundeseinheitlicher versorgungsmedizinischer Vorgaben – nach einheitlichen Gesichtspunkten durchgeführt werden. Dafür finden regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen statt.
Die Leitende Ärztin ist für ärztliche Grundsatzfragen zuständig und auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der versorgungsmedizinisch tätigen Leitenden Ärztinnen und Ärzte der Länder und der Bundeswehr.
Der Landesärztin für Menschen mit Behinderungen Baden-Württemberg obliegen landesweiten Aufgaben nach § 35 Sozialgesetzbuch IX sowie der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung BW. Sie ist landesweit in der fachlichen Weiterentwicklung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsbeeinträchtigungen tätig ohne hoheitlich-überwachende Aufgaben.
Die Landesärztin für Menschen mit Behinderungen berät Landesbehörden, insbesondere das Sozialministerium und das Kultusministerium, Sozialhilfeträger und weitere Behörden, Institutionen und Verbände zu früh im Leben bestehenden Behinderungen aus kostenträgerunabhängiger medizinischer Sicht. Behinderungen sind nach § 2 des Sozialgesetzbuches IX gesundheitliche Beeinträchtigungen mit daraus in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entstehenden Teilhabeeinschränkungen.
Näheres zur Landesärztin einschließlich der Überregionalen ArbeitsstelleBW-Medizinischer Bereich finden Sie auf der zugehörigen Homepage:
Landesärztin für Menschen mit Behinderungen