Naturschutzgebiet Eichenhain
Aktuelle Informationen
Das Naturschutzgebiet (NSG) Eichenhain wurde bereits 1947 unter Naturschutz gestellt. Die Kategorie „Naturschutzgebiet“ zählt zu den höchsten Schutzkategorien im deutschen Naturschutzrecht. Sie zeichnet besonders wertgebende Flächen im Naturhaushalt aus. Naturschutzgebiete sind oft die letzten Rückzugsgebiete seltener Arten, sodass der Schutz ihrer Lebensräume dort von herausragender Bedeutung ist.
Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist als höhere Naturschutzbehörde dafür zuständig, Maßnahmen zur Pflege und zum Schutz der vorkommenden Tiere und Pflanzen ebenso wie Besucherlenkungsmaßnahmen innerhalb des Naturschutzgebietes zu planen. Das RPS bittet alle Besuchenden des Naturschutzgebiets, Rücksicht auf Flora und Fauna zu nehmen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) ist Flächeneigentümerin des Gebietes und damit für die Verkehrssicherung zuständig. Darüber hinaus ist sie als untere Naturschutzbehörde auch dafür zuständig, Maßnahmen innerhalb des Gebietes umzusetzen.
Im Naturschutzgebiet Eichenhain im Stuttgarter Stadtbezirk Sillenbuch sind einige Bereiche durch Zäune abgesperrt, da die Stadt Stuttgart bei Baumkontrollen Schäden festgestellt hat Die Zäune sollen Besuchenden einen gefahrlosen Aufenthalt im Naturschutzgebiet Eichenhain ermöglichen. Die Zäune umgeben Bereiche, in denen eine hohe Astbruchgefahr und entsprechend Gefahr für Leib und Leben bestehen kann.
Die wunderschönen, majestätischen Eichen im NSG Eichenhain sind teilweise zwischen 300 und 400 Jahre alt. Das Alter führt dazu, dass vermehrt plötzliche und nicht vorhersagbare Astabbrüche geschehen. Auch ein Umstürzen einzelner, durch Krankheit geschwächter Bäume wird mit zunehmendem Alter der Bäume wahrscheinlicher. Durch vermehrte Extremwetterlagen in den letzten Jahren mit langen Hitze- und Trockenheitsperioden werden die alten Bäume zusätzlich geschwächt. Es besteht dadurch in vielen Bereichen des NSG Eichenhains akute Gefahr durch Astbruch beziehungsweise umstürzende Bäume.
Mit einer einmaligen Umsetzung von Schnittmaßnahmen kann die Verkehrssicherheit auf den Flächen nicht dauerhaft hergestellt werden. Es ist mit regelmäßig wiederkehrendem Bedarf zum Schnitt und zur Einkürzung von Bäumen zu rechnen.
Der Eichenhain besitzt jedoch insbesondere wegen der alten, majestätischen Eichen eine besondere naturschutzfachliche Bedeutung. Sie waren auch ein wesentlicher Grund dafür, das Gebiet 1947 als Naturschutzgebiet auszuweisen und so vor der Abholzung in den Nachkriegsjahren zu schützen. Bis heute sind die „Baum-Veteranen“ nicht nur wunderschön für das menschliche Auge, sie bieten auch unzähligen seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten Lebensraum, darunter etliche gefährdete Fledermaus-, Käfer- und Wildbienenarten.
In Naturschutzgebieten, die nicht einmal 2 Prozent der Landesfläche ausmachen, dürfen Eingriffe in Lebensräume nur erfolgen, wenn es hierfür ein überwiegendes öffentliches Interesse und keine anderen Möglichkeiten zur Zielerreichung gibt. Durch die Möglichkeit, gefährdete Bereiche einzuzäunen, kann ein Eingriff in die Bäume vermieden werden.
Obwohl es sich bei Eichenhain um ein Naturschutzgebiet handelt, berichten viele Besuchende des NSG Eichenhain, dass das Gebiet auf sie wie ein Park wirkt. In einem Park erwarten Besuchende in der Regel jedoch, dass der Aufenthalt weitestgehend gefahrlos möglich ist. Spielende Kinder lockt es nicht selten auf die Plateaufläche abseits der Wege. Zum Schutz aller Besuchenden sind deshalb Flächen eingezäunt worden. Die Grundsätze der Verkehrssicherung verpflichten „denjenigen, der eine Gefahrenquelle unterhält, Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern.“ Für die Verkehrssicherungspflicht spielt aber zum Beispiel auch eine Rolle, wie ein Gebiet rechtlich zu qualifizieren ist – ist es „freie Landschaft“ oder ist es ein Park. Diese Frage will die Landeshauptstadt Stuttgart durch ein Rechtsgutachten klären lassen. Auf dieser Basis sollen dann in Abstimmung zwischen LHS und RPS langfristige Maßnahmen, die Verkehrssicherung und Naturschutz gleichermaßen Rechnung tragen, umgesetzt werden.
Entlang der beiden Hauptwege, im Bereich der offenen Zugänge, den Bänken und dem Elly-Heuss-Knapp-Denkmal wird regelmäßig eine Baumpflege in Form von Schnittmaßnahmen durchgeführt, um Besuchenden hier einen sicheren Aufenthalt im NSG Eichenhain weiterhin zu ermöglichen.
Neben den alten, majestätischen Eichen sind es auch die blumenbunten Wiesenflächen, die dem NSG Eichenhain seine besondere naturschutzfachliche Bedeutung verleihen. Auch sie sind nicht nur wunderschön anzusehen, sie bieten auch unzähligen seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Entstehen konnten diese Lebensräume nur durch die über Jahrhunderte praktizierte Beweidung des Gebietes als sogenannter Hutewald. Nur durch die regelmäßige Beweidung hatten die Bäume ausreichend Platz, um diese ausladend großen Kronen auszubilden und nur durch den Fraßdruck der Haustiere wurden die Flächen so nährstoffarm, dass sich hierauf spezialisierte Pflanzenarten ansiedeln konnten. Der so entstandene „Magerrasen“ – ein sehr nährstoffarmes, wenig wüchsiges Grünland - ist im Raum Stuttgart heute äußerst selten. Um die für den Erhalt des Magerrasens unerlässliche Beweidung weiterhin zu ermöglichen, werden zusammenhängende Teilflächen eingezäunt.
Die jetzigen Zäune sind eine Übergangslösung für die nächsten Monate. Mittel- und langfristiges soll das Angebot der Besucherlenkung optimiert werden. Eine Option könnte die Errichtung eines sich harmonisch in die Landschaft einfügenden Weidezauns, vergleichbar dem Weidezaun am Hangkantenweg, sein. Dieser Weidezaun würde auch der Unterstützung des Schäfers dienen, denn erhalten und gepflegt wird das Gebiet bereits jetzt durch Beweidung. Diese Beweidung mit Schafen, Ziegen und Jungrindern dient der Entwicklung und Offenhaltung der artenreichen dortigen Vegetationsstrukturen. Für die genauen Festlegungen ist allerdings das Gutachten abzuwarten.
Die Kosten für die vorübergehend aufgestellten Zäune trägt die Stadt Stuttgart. Die genaue Höhe steht noch nicht fest. Zu bedenken ist jedoch auch, dass die Kosten für regelmäßige Baumkontrollen (mehrmals im Jahr), die Umsetzung von wiederkehrenden Schnittmaßnahmen und von Ausgleichsmaßnahmen für die im Naturschutzgebiet betroffenen Arten und Lebensräume deutlich höher wären – und gleichzeitig würden die Bäume durch regelmäßigen Schnitt ihren Charme und ihren Wert als Lebensraum für Tiere einbüßen.