FFH-Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart
Die FFH-Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart wurde am 27. Dezember 2018 im Gesetzblatt verkündet. Durch die FFH-Verordnung werden die an die Europäische Kommission gemeldeten und von dieser festgelegten FFH-Gebiete im Regierungsbezirk Stuttgart gemäß § 36 Abs. 2 Naturschutzgesetz mit Namen und Lage, Gebietsabgrenzungen, geschützten Lebensraumtypen und Arten sowie Erhaltungszielen festgelegt.
Die Verordnung mit den Anlagen 1 und 2 ist beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Gebäude B, 2. Stock, Referat 55) zur kostenlosen Einsichtnahme während der Sprechzeiten niedergelegt. Ergänzend wird die Verordnung auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Verordnungstext (pdf, 206 KB)
Begründung (pdf, 181 KB)
Anlage 1 (pdf, 1.7 MB)(pdf, 206 KB)