FAQ Schulabschlüsse

Anerkennungsverfahren eines vergleichbaren deutschen Schulabschlusses

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Antragstellung

Wer kann einen Antrag auf Anerkennung eines deutschen Schulabschlusses stellen?

  1. Jede Person, die in Baden-Württemberg einen Wohnsitz hat und in Baden-Württemberg eine Ausbildung, eine berufliche Schule, eine Arbeitsstelle, ein Studium aufnehmen/besuchen will.
  2. Alle Personen, die nicht in Baden-Württemberg wohnen, müssen schriftlich nachweisen, dass Sie in Baden-Württemberg eine Ausbildung (zumindest vorläufige Zusage über Ausbildungsplatz), oder bei deutscher Staatsangehörigkeit ein Studium beginnen möchten (schriftliche Absichtserklärung, Nachweis über Bewerbung an Hochschule in Baden-Württemberg).
     

Kann ein Antrag über E-Mail gestellt werden?

Grundsätzlich sind Anträge über E-Mail möglich, wenn Sie alle geforderten Dokumente im Anhang einer E-Mail als gut lesbare PDF-Dokumente an uns senden. Wir entscheiden dann im Einzelfall, ob die Unterlagen digital ausreichen, oder ob wir noch die Zusendung der Unterlagen auf dem Postweg für erforderlich halten.

 

Welche Dateiformate werden akzeptiert?

Aus Sicherheitsgründen werden nur Anhänge im PDF-Format akzeptiert.

Unterlagen

Muss ich meine Zeugnisse übersetzen lassen?

Alle Zeugnisse und weiteren Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, müssen von einem amtliche vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Von der Übersetzung senden Sie uns eine beglaubigte Kopie zu, die Originalübersetzung behalten Sie selber.

 

Amtlich vereidigte Übersetzer in Deutschland finden Sie unter:

Startseite - Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (gerichtsdolmetscherverzeichnis.de)

 

Werden im Ausland übersetzte Dokumente akzeptiert?

Wenn die Übersetzungen im Ausland angefertigt wurden, kann es in Einzelfällen notwendig sein, dass neue, in Deutschland angefertigte Übersetzungen nachgefordert werden müssen.

 

Wo kann ich Zeugnisunterlagen beglaubigen lassen?

Sie können Ihre Zeugnisunterlagen in jedem Rathaus bzw. Bürgerbüro oder bei einem Notar beglaubigen lassen. Dort werden von Ihren Originalunterlagen (Originalzeugnisse, originale Übersetzung) Kopien angefertigt, mit einem Stempel versehen und unterschrieben. Dadurch wird bescheinigt, dass die Kopien inhaltsgleich mit den Originalen sind. Senden Sie uns bitte genau diese Kopien mit den Stempeln des Rathauses zu. Bitte die beglaubigten Kopien nicht erneut kopieren, dann verliert die Beglaubigung ihre Wirkung. Bitte senden Sie uns keine Originale zu.

 

An welche Adresse sende ich meine Unterlagen?

Die Antragsunterlagen senden Sie bitte an:

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 71 - Zeugnisanerkennungsstelle
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Kosten

Wie viel Geld muss ich bezahlen? Kann ich mich von der Bezahlung der Gebühr befreien lassen?

Die Bescheinigung über die Anerkennung kostet im Regelfall 100 €. Sie können sich von der Erhebung der Gebühr befreien lassen, wenn Sie ein sehr geringes (Familien-)Einkommen nachweisen.

Das bedeutet, dass das Einkommen aller Personen, die in einem Haushalt zusammenleben, zusammen betrachtet wird. Dazu reichen Sie bitte geeignete Einkommensnachweise aller im Haushalt lebender Personen ein, z.B. Kopien von aktuellen Lohnabrechnungen, Kopien aktueller Bescheid Jobcenter, Nachweis über ein Freiwilliges Soziales Jahr…

 

Wann und wie bezahle ich die Gebühr?

Wenn Sie eine Gebühr bezahlen müssen, dann bekommen Sie zusammen mit der Bescheinigung über die Anerkennung in einem Begleitschreiben mitgeteilt, wie und wohin die Gebühr zu überweisen ist. Sie zahlen also erst dann, wenn Sie die Bescheinigung über die Anerkennung erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr nur überwiesen und nicht bar bezahlt werden kann. Bitte bei der Überweisung immer den im Begleitschreiben genannten vollständigen Verwendungszweck angeben.

Bearbeitung

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens dauert die Bearbeitung, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen, im Regelfall mehrere Wochen. Eine genaue Bearbeitungsdauer kann nicht angegeben werden.
 

Kann die Bearbeitung beschleunigt werden?

Sofern bereits eine Zusage für einen Ausbildungsplatz/Arbeitsplatz mit bestimmten Startdatum der Ausbildung/Arbeitstätigkeit, oder bei deutschen Staatsangehörigen eine Frist zur Anmeldung für ein Studium vorliegen, können entsprechende Nachweise bei der Antragstellung eingereicht werden. Anträge mit Fristen werden nach Möglichkeit bevorzugt bearbeitet. Eine Fristeinhaltung kann jedoch in keinem Fall garantiert werden.

 

Bekomme ich am Ende des Verfahren ein Zeugnis?

Nein, wir stellen keine Zeugnisse aus. Wir prüfen nur die bereits bestehenden Zeugnisse auf Anerkennung für das Bundesland Baden-Württemberg. Am Ende wird lediglich eine Bescheinigung über den anerkannten Schulabschluss ausgestellt.