Certificate of good Standing (CogS) / EU-Konformitätsbescheinigung
im Bereich Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychotherapie
Was ist ein Certificate of good Standing?
Das Certificate of good Standing ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Damit weisen Sie Ihre persönliche Eignung für den Beruf nach.
Wenn Sie also bereits in einem anderen Land in Ihrem Beruf tätig waren, benötigen Sie dieses Dokument für die Anerkennung Ihres Gesundheitsberufs.
Es sagt aus, dass Sie in einem anderen Land in Ihrem Beruf uneingeschränkt arbeiten dürfen und bestätigt den rechtmäßigen Erhalt Ihrer Approbationsurkunde. Das Dokument weist außerdem nach, dass die Approbation nicht entzogen wurde und nicht ruht.
Wo kann ich ein Certificate of good Standing erhalten?
Das Certificate of good Standing wird in dem Land ausgestellt, in dem die antragstellende Person zuletzt gearbeitet hat.
Wenn Sie zuletzt in Baden-Württemberg gearbeitet haben, können Sie das CogS bei uns im Regierungspräsidium Stuttgart beantragen.
Füllen Sie dazu bitte das Antragsformular vollständig aus und senden uns dieses mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die folgende Adresse:
Was ist eine EU-Konformitätsbescheinigung?
Eine EU-Konformitätsbescheinigung bescheinigt den Abschluss einer ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Ausbildung gemäß der gesetzlichen Vorgaben innerhalb der EU.
Dieses Dokument wird lediglich in Einzelfällen für die Anerkennung von Gesundheitsberufen aus der EU, einem EWR-Staat oder der Schweiz benötigt (z.B. wenn das Ausbildungsland erst nach Ihrer Ausbildung in die EU eingetreten ist und deshalb die Gleichwertigkeit nicht automatisch nachgewiesen ist).
Wo kann ich eine EU-Konformitätsbescheinigung erhalten?
Wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, können Sie bei uns einen Antrag für eine EU-Konformitätsbescheinigung beantragen.
Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, werden EU-Konformitätsbescheinigungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgestellt.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Weitere Informationen
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Kammer, wenn Sie die folgenden Dokumente benötigen:
- Konformitätsbescheinigung über Ihre Facharztanerkennung
- Bestätigung über Ihre Mitgliedschaft bei der zuständigen Bezirkskammer