Referat 97 Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF)
In Abteilung 9 wird im 1. Quartal des Jahres 2025 die neue Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) entstehen. Diese wird in dem neu entstehenden Referat 97 angesiedelt sein.
Aktuell läuft der Aufbau der LZF/des Referats 97 auf Hochtouren, um schnellstmöglich die strukturellen, personellen und räumlichen Voraussetzungen für die LZF zu schaffen. Sobald die LZF ihre Arbeit aufnehmen kann, wird diese ausschließlich und fakultativ neben den 137 unteren Ausländerbehörden für die sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahren in Baden-Württemberg zuständig sein, wobei sich das Regierungspräsidium Stuttgart diese Aufgabe mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe nach Berufsbildern aufteilen wird. Dabei wird das Regierungspräsidium Stuttgart für die Fachkräfte des Gesundheitswesens zuständig sein.
In den beiden Präsidien Stuttgart und Karlsruhe werden für die Zuwanderung von Fachkräften zudem neue Beratungs- und Koordinierungsstellen aufgebaut, um künftig Arbeitgebende bei Fragestellungen zu den beschleunigten Fachkräfte- und Anerkennungsverfahren aus einer Hand beraten und die Verfahren im Interesse der Beschleunigung zudem zentral steuern und koordinieren zu können.