Aufgefächerte Reisepässe verschiedener Nationen

Referat 15.1 Staatsangehörigkeitsrecht, Ausländerrecht

Referatsleitung

Hannah Kreuzinger
Leitende Regierungsdirektorin
0711 904-11500
hannah.kreuzinger@rps.bwl.de

Stellvertretung

Johannes Hajek
Oberregierungsrat
0711 904-11510
johannes.hajek@rps.bwl.de

Unsere Aufgaben

Das Referat gliedert sich in die zwei Aufgabengebiete „Höhere Ausländerbehörde“ und „Höhere Staatsangehörigkeitsbehörde“.

Als höhere Ausländerbehörde hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Rechts- und Fachaufsicht über 50 untere Ausländerbehörden (elf Land- und zwei Stadtkreise sowie 37 Große Kreisstädte) im Regierungsbezirk. Im Rahmen der Rechtsaufsicht überprüft das Regierungspräsidium, ob das Handeln der unteren Ausländerbehörden rechtmäßig ist. Über die Fachaufsicht hat das Regierungspräsidium darüber hinaus die Möglichkeit, den unteren Ausländerbehörden Vorgaben für das im jeweiligen Einzelfall gebotene Verwaltungshandeln zu machen.

Zu den Aufgabenschwerpunkten von Referat 15.1 gehört es, die unteren Ausländerbehörden fachlich und rechtlich zu beraten und über Widersprüche gegen deren ausländerrechtlichen Verfügungen zu entscheiden. Dabei geht es insbesondere um Fälle, in denen die unteren Ausländerbehörden einen Aufenthaltstitel versagen oder zurücknehmen sowie um Ausweisungen aus dem Bundesgebiet. In bestimmten Fällen – vor allem beim Familiennachzug zur Vermeidung einer besonderen oder außergewöhnlichen Härte, bei bestimmten Berufsgruppen oder in Fällen von besonderem öffentlichen Interesse – müssen die unteren Ausländerbehörden die Zustimmung des Regierungspräsidiums bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels einholen.Bei straffälligen Ausländerinnen und Ausländern, die sich auf richterliche Anordnung in Strafhaft oder länger als eine Woche in Untersuchungshaft befinden, entscheidet das Regierungspräsidium über die Ausweisung, das heißt den förmlichen Entzug des Rechts zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Ebenso wird bei straffällig gewordenen Bürgern der Europäischen Union der Verlust ihres Rechts auf Freizügigkeit im Bundesgebiet festgestellt.

In diesem Zusammenhang ist das Regierungspräsidium auch zuständig für den Erlass eines zeitlich befristeten Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbots.

Als höhere Staatsangehörigkeitsbehörde übt das Regierungspräsidium die Rechts- und Fachaufsicht über 13 untere Staatsangehörigkeitsbehörden (elf Land- und zwei Stadtkreise) aus. Neben der rechtlichen Beratung dieser Behörden entscheidet das Regierungspräsidium in Einbürgerungs- und anderen staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren über Widersprüche gegen Entscheidungen der unteren Staatsangehörigkeitsbehörden. In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn ein/e Ausländer/in die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben und daneben seine/ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten will, muss das Regierungspräsidium der Entscheidung der unteren Staatsangehörigkeitsbehörden zustimmen bevor diese gültig wird.