Das Referat 21 bearbeitet Fragen, die mit dem Thema Bauen und Raumplanung zusammenhängen. Bereits in einem frühen Stadium wird auf der Ebene der Raumordnung die Raumverträglichkeit von Planungen beurteilt. Dies reicht von der Überprüfung von Großvorhaben (zum Beispiel Energie- und Gasleitungen, Einzelhandelsgroßprojekte) bis hin zur Bauleitplanung der 343 Kommunen im Regierungsbezirk Stuttgart.
Das Regierungspräsidium berät die Kommunen bei ihrer Siedlungsentwicklung und wirkt steuernd und ordnend mit. So werden allein pro Jahr rund 1.100 raumordnerische Stellungnahmen zu Bauleitplanungen abgegeben, ergänzt durch fachliche Vorberatungen.
Als höhere Baurechtsbehörde übt das Referat 21 die Fach- und Rechtsaufsicht über die derzeit 72 unteren Baurechtsbehörden im Regierungsbezirk aus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zuständig für die Genehmigung der Flächennutzungspläne der zwei Stadtkreise und der 38 großen Kreisstädte.
Den zentralen Arbeitsschwerpunkt bildet die Entscheidung über baurechtliche Widersprüche. Im Rahmen dieser Verfahren prüft das Regierungspräsidium, ob die Erteilung einer Baugenehmigung (zum Beispiel beim Nachbarwiderspruch), die Ablehnung eines Bauantrags (beim Widerspruch durch einen Bauherrn) mit den baurechtlichen Vorschriften übereinstimmen und ggf. das behördliche Ermessen sachgemäß ausgeübt worden ist. Bei den rund 700 Widersprüchen, die dem Regierungspräsidium allein im Baurechtsbereich durchschnittlich in einem Jahr vorgelegt werden, erreicht das Referat 21 dabei eine hohe Befriedungsfunktion.
Zur Unterstützung der Energiewende und den damit verbundenen Themen und Fragestellungen wurde im Referat 21 ein Kompetenzzentrum Energie als zentrale Anlaufstelle für Kommunen, Planer, Investoren, Verbände und Behörden geschaffen.
Philipp Leber Ltd. Regierungsdirektor 0711 904-12100 philipp.leber@rps.bwl.de
Silke Mürdter Regierungsdirektorin 0711 904-12110 silke.muerdter@rps.bwl.de
Fachtagung „Ermittlung und Begründung der Wohnbauflächenbedarfe“ am 26.07.2017 - (PDF, 2,3 MB)