Dr. Tilo Klaiber 0711 904-17519 0711 904-17999 Tilo.Klaiber@rps.bwl.de Sprechzeiten: Montag und Mittwoch
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Ethikunterricht dient der Erziehung der Schüler zu verantwortungs- und wertbewusstem Verhalten. Sein Inhalt orientiert sich an den Wertvorstellungen und den allgemeinen ethischen Grundsätzen, wie sie in Verfassung und im Erziehungs- und Bildungsauftrag des § 1 des Schulgesetzes niedergelegt sind. Der Unterricht soll diese Vorstellungen und Grundsätze vermitteln sowie Zugang zu philosophischen und religionskundlichen Fragestellungen eröffnen.
Vorstellungen davon, was konkret als gut und böse zu betrachten und wie in bestimmten Situationen jeweils zu handeln sei, konstituieren Moral. Dieser Begriff bezeichnet zunächst die Normen, die ein Individuum oder eine ganze Gruppe von Menschen für sich als bindend erachtet. Ethik ist die theoretische Beschäftigung mit Moral. Dabei versteht sie sich vor allem als normative Disziplin, das heißt sie sieht ihre Hauptaufgabe in der Begründung von Urteilen über die Richtigkeit von Handlungen bzw. Handlungsnormen. Ihr Gegenstand ist die kritische Sichtung und Begründung von bestehenden Moralvorstellungen und der Entwurf von normativen Lösungen für neue moralische Problemstellungen. Ethik bzw. ethisch unterscheidet sich somit als Metaebene von Moral bzw. moralisch. Beide Ebenen sind für den Ethikunterricht konstitutiv.
Den Bildungsstandards Ethik liegt eine Konzeption des Ethikunterrichts zugrunde, der abzielt auf ethische Reflexion als eine klärende Untersuchung moralisch-ethischer Grundsätze der Lebensführung sowie auf die Beschäftigung mit praktischer Philosophie als eine kognitive Auseinandersetzung mit menschlichem Handeln. (Vgl. die Leitgedanken zum Kompetenzerwerb im baden-württembergischen Bildungsplan von 2004, S. 62) Für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist das Fach Ethik als ordentliches Unterrichtsfach eingerichtet; in Baden-Württemberg bislang ab Klasse 7.
Zur rechtlichen Stellung des Faches vgl. § 100a des Schulgesetzes, sowie die Verwaltungsvorschrift des KM vom 21. November 2001 (K.u.U. S. 1/2002), wo die Regelungen für Teilnahmepflicht, Gruppenbildung, Abmeldung vom Religionsunterricht etc. niedergelegt sind. Außerdem: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1998, in dem höchstrichterlich geurteilt wird, dass nur eine völlige Gleichstellung des Faches Ethik mit Religion eine verfassungsrechtlich korrekte Ausgestaltung des § 100a des baden-württembergischen Schulgesetzes darstellen kann.
Im Fach Ethik unterrichten ca. 450 Lehrkräfte, die von 6 Fachberaterinnen und Fachberatern in 6 Sprengeln betreut werden.
Zu Beginn jeden Schuljahres finden Informationsveranstaltungen zu Ethik in Klasse 5/6 und zu Ethik als vierstündiges Kursfach mit schriftlicher Abiturprüfung statt.
Weiterhin findet im Juli in der Regel eine regionale "Jahrestagung" statt.
Informationen zu den Bildungsstandards und Umsetzungsbeispiele finden Sie auf dem Landesbildungsserver Baden-Württemberg.
Fortbildungsangebote der Fachberaterinnen und Fachberater des Faches Ethik Die nachfolgenden Themen können jederzeit für schulinterne oder schulnahe Fortbildungen angefragt werden
Informationsveranstaltung zum vierstündigen Ethikkurs zu Beginn jeden Schuljahres
Materialien zum Unterricht und zur Präsentationsprüfung auf der Fachseite Ethik des Landesbildungsservers.