Referat 21 Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz
Referatsleitung
Philipp Leber
Abteilungsdirektor
0711 904-12100
philipp.leber@rps.bwl.de
Stellvertretung
Silke Mürdter
Regierungsdirektorin
0711 904-12101
silke.muerdter@rps.bwl.de
Ihre Ansprechpartnerin für
Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW(EWärmeG) und Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Denise Vindus
0711 904-12120
denise.vindus@rps.bwl.de
Unsere Aufgaben
Das Referat 21 bearbeitet Fragen, die mit dem Thema Bauen und Raumplanung zusammenhängen. Bereits in einem frühen Stadium wird auf der Ebene der Raumordnung die Raumverträglichkeit von Planungen beurteilt. Dies reicht von der Überprüfung von Großvorhaben (zum Beispiel Energie- und Gasleitungen, Einzelhandelsgroßprojekte) bis hin zur Bauleitplanung der 343 Kommunen im Regierungsbezirk Stuttgart.
Das Regierungspräsidium berät die Kommunen bei ihrer Siedlungsentwicklung und wirkt steuernd und ordnend mit. So werden allein pro Jahr rund 1.100 raumordnerische Stellungnahmen zu Bauleitplanungen abgegeben, ergänzt durch fachliche Vorberatungen.
Als höhere Baurechtsbehörde übt das Referat 21 die Fach- und Rechtsaufsicht über die derzeit 72 unteren Baurechtsbehörden im Regierungsbezirk aus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zuständig für die Genehmigung der Flächennutzungspläne der zwei Stadtkreise und der 38 großen Kreisstädte.
Den zentralen Arbeitsschwerpunkt bildet die Entscheidung über baurechtliche Widersprüche. Im Rahmen dieser Verfahren prüft das Regierungspräsidium, ob die Erteilung einer Baugenehmigung (zum Beispiel beim Nachbarwiderspruch), die Ablehnung eines Bauantrags (beim Widerspruch durch einen Bauherrn) mit den baurechtlichen Vorschriften übereinstimmen und ggf. das behördliche Ermessen sachgemäß ausgeübt worden ist. Bei den rund 700 Widersprüchen, die dem Regierungspräsidium allein im Baurechtsbereich durchschnittlich in einem Jahr vorgelegt werden, erreicht das Referat 21 dabei eine hohe Befriedungsfunktion.
Das Referat 21 ist Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde über die derzeit 72 unteren Baurechtsbehörden im Bereich des Gebäudeenergiegesetzes und des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg. Durch die Unterstützung der unteren Baurechtsbehörden in Fragen der Gebäudeenergieeffizienz leistet das Referat einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.
Bei Referat 21 wird auch das im Aufbau befindliche automatisierte Raumordnungskataster (AROK) geführt.
Referat 21 als höhere Denkmalschutzbehörde häufig gefragt, wenn es um die Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen oder Zustimmungen für notwendige Eingriffe in Kulturdenkmale im Eigentum oder Besitz kommunaler Körperschaften geht. Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, bedürfen der vorherigen Genehmigung oder Zustimmung durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden. Das Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Denkmalschutzbehörde ist zuständig für denkmalschutzrechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, wenn Stadt- und Landkreise, Große Kreisstädte sowie Verwaltungsgemeinschaften nach § 17 LVG selbst als Eigentümer oder Besitzer eines Kulturdenkmals betroffen sind. Fachlichen Rat liefert hier die Abteilung 8 des Regierungspräsidiums Stuttgart, das Landesamt für Denkmalpflege.
Außerdem übt Referat 21 die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Denkmalschutzbehörden aus und entscheidet über Widersprüche gegen denkmalschutzrechtliche Entscheidungen. Im Referat 21 wird auch das Denkmalbuch geführt, in dem Denkmale von besonderer Bedeutung eingetragen werden.
Des Weiteren wird im Referat 21 die Liste der verkäuflichen Baudenkmale für den Regierungsbezirk Stuttgart verwaltet.
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