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Referat 41 Recht, Verwaltung, Grunderwerb

Referatsleitung

Nina Homoth
Abteilungsdirektorin
0711 904-14100
nina.homoth@rps.bwl.de

Stellvertretung

Dr. Christian Thiem
Regierungsdirektor
0711 904-14110
christian.thiem@rps.bwl.de

Unsere Aufgaben

Das Referat 41 ist zuständig für Rechtsangelegenheiten bei Planung und Bau von Bundes- und Landesstraßen.
Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem:

Grundstücksangelegenheiten

  • Vor der Baumaßnahme ist Grunderwerb eine wesentliche und daher im Vordergrund stehende Aufgabe des Referats. Sie besteht in der Beschaffung der für die Baumaßnahmen des Landes oder des Bundes benötigten Grundstücke. Neben dem Abschluss von Kaufverträgen gehören weitere vertragliche Fragen wie Bauerlaubnisse, Dienstbarkeiten oder Entschädigungsprobleme mit zu dem hier bearbeiteten Themenkreis. In seltenen Einzelfällen muss ein förmliches Enteignungsverfahren beantragt werden.
  • Nach Abschluss der Baumaßnahme muss die neu entstandene oder verlegte Straße vermessen werden, um den aktuellen Zuschnitt der Grundstücke genau festzuhalten. Mit dieser Aufgabe betrauen wir die zuständigen Vermessungsämter oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Deren Ergebnisse müssen anschließend in die grundbuchrechtlich richtige Form umgesetzt und die Vertragslage  entsprechend  angepasst werden, damit letztendlich der Inhalt des Grundbuchs mit der Realität übereinstimmt. Erst dann ist die Aufgabe „Grunderwerb“ abgeschlossen.

Weitere Aufgaben

  • Vertrags- und Vergaberecht sowie Insolvenzen
  • Mitwirkung bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren
  • die Bearbeitung von Schäden an Straßeneinrichtungen durch Dritte
  • straßenrechtliche Widerspruchsverfahren
  • sonstige rechtliche Begleitung der Tätigkeit der Abteilung z. B. Bezuschussung, Sondernutzungen, Anbauverbote, Fragen der Widmung und Umstufung und vieles mehr
  • Betreuung der Straßenbauverwaltung in allgemeinen Organisations- und Verwaltungsfragen

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