Referat 42 Steuerung und Baufinanzen
Referatsleitung
Hermann Klyeisen
Abteilungsdirektor
0711 904-14200
hermann.klyeisen@rps.bwl.de
Stellvertretung
Jürgen Hehr
Baudirektor
0711 904-14210
juergen.hehr@rps.bwl.de
Unsere Aufgaben
Das Referat 42 steuert und koordiniert die Bauprojekte zur Erhaltung und zum Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur im Stuttgarter Regierungsbezirk an Bundestraßen, Landesstraßen und Radwegen. In dieser Verantwortung arbeiten wir eng mit den Fachreferaten zusammen. Maßgebend für die Auswahl und Priorisierung der geplanten Bauprojekte sind sowohl die Bedarfspläne des Bundes (Bundesverkehrswegeplan) und die des Landes (Maßnahmenplan, Straßenbauplan) als auch die Erhaltungs- und Bauprogramme sowie die zur Verfügung stehenden Straßenbaumittel des Bundes und des Landes.
Darüber hinaus informieren wir kontinuierlich und transparent die Öffentlichkeit über alle aktuellen Baumaßnahmen der Abteilung 4.
Der Haushalt hat in der Abteilung 4 einen besonderen Stellenwert: Die zur Verfügung stehenden Mittel geben vor, zu welchem Zeitpunkt welche Maßnahmen umgesetzt oder fertiggestellt werden können. Welche Mittel für Planung, Bau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur (Bundes- und Landesstraßen, Rad- und Radschnellwege) benötigt werden, erfassen und steuern wir in Referat 42. Außerdem koordinieren wir die Aufstellung und Fortführung der Bauprogramme der Abteilung 4 (Bund und Land). Wir betreuen darüber hinaus die Landkreise bei ihren Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen und stellen ihnen bei Bedarf benötigte Mittel zur Verfügung.
Die Erhaltung und der Ausbau der Straßenverkehrsinfrastruktur im Regierungsbezirk Stuttgart ist die Aufgabe der Abteilung 4. Dazu vergeben die Fachreferate Planungs- und Bauleistungen an Fachplanungsbüros und an die Bauwirtschaft. In dem Prozess der Vertragsgestaltung und Ausschreibungen berät Referat 42 die Fachreferate zu vertragsrechtlichen Fragestellungen und prüft die Richtlinienkonformität der Ausschreibungen. In der Phase der Vertragsabwicklung beantworten wir komplexere vertragsrechtliche Fragestellungen der Fachreferate.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Auftragnehmer und einem Auftrag gebenden Fachreferat sind wir für Ausschreibungen von Bundes- und Landesstraßenmaßnahmen die zuständige Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A (Ausschreibungen der Kommunen und Kreise unterliegen der Kommunalaufsicht). Außerdem führen wir Streitbeilegungen nach § 18 (2) VOB/B für alle Baumaßnahmen der Abteilung 4 des Regierungspräsidiums Stuttgart durch.
Wir übernehmen das übergeordnete Projektmanagement der zahlreichen Planungs- und Bauvorhaben in der Abteilung 4. Dies umfasst Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie Projekte im Erhaltungsmanagement an Bundes- und Landessstraßen. Gemeinsam mit den Fachreferaten legen wir fest, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden. Zu diesem Zweck stellen wir ein jährliches Arbeitsprogramm auf. Unsere Aufgabe ist es, die fachliche Zusammenarbeit und Information der wichtigen Interessengruppen sowie die zügige Entscheidungsfindung bei der Priorisierung der Maßnahmen sicherzustellen.
Mit dem Ziel, Planungsprojekte schneller fertigzustellen und in die bauliche Umsetzung bringen zu können, führen wir für die prioritären Planungs- und Bauprojekte ein monatliches Monitoring unter Beteiligung der Abteilungsleitung durch.
Darüber hinaus verfassen wir die Stellungnahmen und Antwortschreiben aller die Abteilung 4 betreffenden externen Anfragen und Anträge, insbesondere wenn diese mehrere Referate betreffen (z. B. durch das Verkehrsministerium, Kommunen, Bürger o.a.). Außerdem bereiten wir Dienstbesprechungen (z.B. mit Verkehrsministerium, Unteren Verwaltungsbehörden, Kommunen etc.) sowie Termine der Haus- und Abteilungsleitung vor.
Wenn die Straßenbauverwaltung betroffen ist, verantworten wir die Stellungnahmen zu sämtlichen Planungsverfahren Dritter im Gebiet des Regierungspräsidiums Stuttgarts: Wir nehmen zu Bauanträgen, Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und sonstigen Plänen und Vorhaben Stellung und überprüfen diese mit Blick auf die gesetzlichen Anbaubeschränkungen an Landes- und Bundesstraßen. Wir legen Anfang und Ende von Ortsdurchgangsstraßen fest und widmen Straßen um, wenn sich die Verkehrsverhältnisse verändert haben (Landesstraße zu Bundesstraße o.ä.) oder verfügen die Widmung bei Neubauten (Verfügung als öffentliche Straße zum Allgemeingebrauch).
Zur technischen Straßenverwaltung gehört außerdem das Eisenbahnkreuzungsrecht. Wenn eine Eisenbahn eine Straße kreuzt, muss die Sicherheit gewährleistet werden. Hierzu prüfen wir insbesondere die rechtlichen und technischen Bestimmungen innerhalb der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Maßnahmenbeteiligten und sind an der Kostenfestlegung und -abwicklung beteiligt.
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