Regale mit Arzneimitteln, davor Apothekerin mit einem Tablet in der einen und Tabletten in der anderen Hand

Referat 94 Ärztliche und Pharmazeutische Angelegenheiten, Medizinprodukte

Portrait von Dr. Andrea Dreisigacker

Referatsleitung

Dr. Andrea Dreisigacker
Abteilungsdirektorin
0711 904-11009
andrea.dreisigacker@rps.bwl.de

Stellvertretung

Stellvertretung Sachgebiete 1 - 3
Leitung Sachgebiet Pharmazeutische Angelegenheiten

Wolfgang Schumacher
Pharmaziedirektor
0711 904-11027
wolfgang.schumacher@rps.bwl.de

Leitung Sachgebiet
Medizinprodukte

Alexander Kammerlocher
Oberpharmazierat
0711 904-11024
alexander.kammerlocher@rps.bwl.de

Leitung Sachgebiet
Ärztliche Angelegenheiten

Dr. Claudia Kühmstädt
Regierungsdirektorin
0711 904-11028
claudia.kuehmstaedt2@rps.bwl.de

Unsere Aufgaben

Das Referat gliedert sich in drei Teile und nimmt im Überwachungsbereich Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz, dem Medizinproduktegesetz, dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz sowie anderen Gesetzen im Gesundheitswesen wahr.

Zu den Aufgaben im Überwachungsbereich des Referats gehören:

  • die Überwachung von öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken und des pharmazeutischen Groß- und Einzelhandels,
  • die Erteilung von Apothekenbetriebserlaubnissen und Genehmigung von Krankenhausversorgungsverträgen,
  • die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs bei Apotheken, Krankenhäusern, Ärztinnen und Ärzten sowie Tierärztinnen und Tierärzten,
  • die Überwachung der Heilmittelwerbung und der klinischen Prüfung von Arzneimitteln,
  • die Überwachung der erlaubnisfreien Herstellung von Arzneimitteln in Arztpraxen und Krankenhäusern
  • die Überwachung der Betreiber von Medizinprodukten in Bezug auf die hygienische Aufbereitung und die Gerätesicherheit, z.B. Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen,
  • die Überwachung von Medizinprodukteherstellern,
  • die Überwachung von klinischen Prüfungen bei Medizinprodukten und Leistungsbewertungsprüfungen bei In-vitro-Diagnostika,
  • die Überwachung von medizinischen Einrichtungen nach dem Gewebegesetz einschließlich Erlaubniserteilung nach §§ 20b, 20c und 72b Arzneimittelgesetz und
  • Fachaufsichtsfunktionen des Regierungspräsidiums gegenüber den Gesundheitsämtern in den Landrats- und Bürgermeisterämtern.