Referat 94 Ärztliche und Pharmazeutische Angelegenheiten, Medizinprodukte
Referatsleitung
Dr. Andrea Dreisigacker
Abteilungsdirektorin
0711 904-11009
andrea.dreisigacker@rps.bwl.de
Stellvertretung
Stellvertretung Sachgebiete 1 - 3
Leitung Sachgebiet Pharmazeutische Angelegenheiten
Wolfgang Schumacher
Pharmaziedirektor
0711 904-11027
wolfgang.schumacher@rps.bwl.de
Leitung Sachgebiet
Medizinprodukte
Alexander Kammerlocher
Oberpharmazierat
0711 904-11024
alexander.kammerlocher@rps.bwl.de
Leitung Sachgebiet
Ärztliche Angelegenheiten
Dr. Claudia Kühmstädt
Regierungsdirektorin
0711 904-11028
claudia.kuehmstaedt2@rps.bwl.de
Unsere Aufgaben
Das Referat gliedert sich in drei Teile und nimmt im Überwachungsbereich Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz, dem Medizinproduktegesetz, dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz sowie anderen Gesetzen im Gesundheitswesen wahr.
Zu den Aufgaben im Überwachungsbereich des Referats gehören:
- die Überwachung von öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken und des pharmazeutischen Groß- und Einzelhandels,
- die Erteilung von Apothekenbetriebserlaubnissen und Genehmigung von Krankenhausversorgungsverträgen,
- die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs bei Apotheken, Krankenhäusern, Ärztinnen und Ärzten sowie Tierärztinnen und Tierärzten,
- die Überwachung der Heilmittelwerbung und der klinischen Prüfung von Arzneimitteln,
- die Überwachung der erlaubnisfreien Herstellung von Arzneimitteln in Arztpraxen und Krankenhäusern
- die Überwachung der Betreiber von Medizinprodukten in Bezug auf die hygienische Aufbereitung und die Gerätesicherheit, z.B. Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen,
- die Überwachung von Medizinprodukteherstellern,
- die Überwachung von klinischen Prüfungen bei Medizinprodukten und Leistungsbewertungsprüfungen bei In-vitro-Diagnostika,
- die Überwachung von medizinischen Einrichtungen nach dem Gewebegesetz einschließlich Erlaubniserteilung nach §§ 20b, 20c und 72b Arzneimittelgesetz und
- Fachaufsichtsfunktionen des Regierungspräsidiums gegenüber den Gesundheitsämtern in den Landrats- und Bürgermeisterämtern.