Stethoskop umschlingt gläserne Weltkugel

Referat 95.2 Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW)

Referatsleitung

Andrea Heyne
Regierungsdirektorin
0711 904-39200
andrea.heyne@rps.bwl.de

Stellvertretung

Dr. Jochen Theurer
Regierungsdirektor
0711 904-39104
jochen.theurer@rps.bwl.de

Bild zeigt eine dunkelhäutige Ärztin mit verschrenkten Armen im Vordergrund und verschwommen im Hintergrund 4 Ärzte mit verschränkten Armen

Gesundheitsberufe

Anerkennung Bildungsabschlüsse AUSLAND

Eine Mutter mit einem Kleinkind bei einer Ärztin

Landarztquote

Auswahlverfahren

Unsere Aufgaben

Sie möchten in Baden-Württemberg in einem Gesundheitsberuf arbeiten? Mit einer Ausbildung im Ausland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei uns im Land im Gesundheitsbereich tätig werden.

Die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe im Referat 95.2 ist für die Anerkennung dieser Ausbildungen aus dem Ausland zuständig. Wir erteilen Approbationen und befristete Berufserlaubnisse im Bereich Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychotherapie.

Auch für Gesundheitsfach- und Pflegeberufe (zum Beispiel Krankenpflege, Physiotherapie, Medizinisch-Technische Berufe) sowie für soziale Berufe (zum Beispiel Sozialarbeit, Sozialpädagogik) sind wir für die Anerkennung der ausländischen Ausbildungen zuständig und erteilen die Erlaubnis zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung.

Wenn Sie also eine solche Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und in Baden-Württemberg arbeiten möchten, können Sie bei uns einen entsprechenden Antrag stellen.

Zusätzlich ist unser Referat für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Landarztquote zuständig. Mit der Landarztquote wird dabei ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg geleistet. Jedes Jahr können sich Interessierte zum Wintersemester im Bewerbungsportal auf einen der 75 Studienplätze für ein Medizinstudium nach schulnotenunabhängigen Kriterien bewerben.

Informationen und Formulare

Certificate Of Good Standing oder EU-Konformitätsbescheinigung

Certificate of good Standing Zahnärztin/Zahnarzt, Ärztin/Arzt, Apothekerin/Apotheker, Psychotherapeutin/Psychotherapeut
Certificate of good Standing Hebammen mit ausländischer Anerkennung (pdf, 120 KB)
Certificate of good Standing MTA-, ATA-, OTA- und Pflebegeberufe mit ausländischer Anerkennung (pdf, 162 KB)
Formular auf Erstellen einer EU-Konformitätsbescheinigung (pdf, 111 KB)

Wenn Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung für Gesundheitsfachberufe mit ausländisch absolvierter Ausbildung benötigen, die im Regierungspräsidium Stuttgart anerkannt wurde, senden Sie uns eine E-Mail an info.anerkennung@rps.bwl.de

Zweitschrift Approbationsurkunde / Erlaubnisurkunde / Zeugnis

Zuständig für die Ausstellung einer Zweitschrift/Ersatzurkunde für die akademischen Heilberufe, Gesundheitsfach-, Pflegeberufe und sozialpflegerische Berufe ist die Behörde, von welcher die ursprüngliche Urkunde ausgestellt wurde.

  • Somit ist das Regierungspräsidium Stuttgart nur zuständig, sofern das Original-Dokument ebenfalls vom Regierungspräsidium Stuttgart ausgestellt wurde.

Für die Beantragung einer Zweitschrift senden Sie uns bitte das beigefügte Antragsformular (bitte das für Ihren Beruf zutreffende Formular auswählen) vollständig ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse postalisch zu:

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95.2
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart

Im Regelfall erhalten Sie keine schriftliche Eingangsbestätigung, sondern, sofern nötig, eine Information über nachzureichende Unterlagen.

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde (pdf, 53 KB)
Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Erlaubnisurkunde einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung (pdf, 104 KB)