Bild zeigt Arztkoffer mit Stethoskop

Referat 95.1 Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW)

Referatsleiter Dr. Clemens Homoth-Kuhs

Referatsleitung

Dr. Clemens Homoth-Kuhs
Leitender Regierungsdirektor
0711 904-39210
clemens.homoth-kuhs@rps.bwl.de

Stellvertretung

Anne-Marie Keßler
Oberregierungsrätin
0711 904-39250
anne-marie.kessler@rps.bwl.de

Äskulapstab

Akademische Heilberufe

 

Bildungsabschlüsse INLAND

Frau hält Hand einer Seniorin

Pflege-, Gesundheitsfach- und Soziale Berufe

Bildungsabschlüsse INLAND

Für die Anerkennung ausländischer Gesundheitsberufsabschlüsse ist Referat 95.2 –  Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW) zuständig.

Unsere Aufgaben

Als Landesprüfungsamt obliegt ihm landesweitdie verwaltungsmäßige Betreuung der Studiengänge für die akademischer Heilberufe Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten. Daher erhalten Studierende dieser Fachrichtungen vom Regierungspräsidium z. B. die Anrechnung von Studienleistungen aus einem entsprechenden Studium im Ausland oder von Studienleistungen aus verwandten Studiengängen, die Zulassungen zu den einzelnen Prüfungen an den jeweiligen Universitäten des Landes und bei Bestehen die staatlichen Prüfungszeugnisse.

Das Referat ist Approbationsbehörde für das Land Baden-Württemberg. Von ihm erhalten die Studierenden nach dem Abschluss ihrer vorgenannten Ausbildung in Baden-Württemberg die Approbation, also die umfassende Berufszulassung für eine entsprechende Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet – jährlich über 2000 Approbationsurkunden.

Bei den Pflegeberufen (z. B. in der Krankenpflege und Altenpflege), bei den medizinischen Fachberufen (z. B. in der Physio- oder Ergotherapie, bei MTA/ATA/OTA) sowie bei den sozialen Berufen (z. B. in der Jugend- und Heim¬erziehung oder Heilpädagogik) genehmigt und betreut in fachlicher Hinsicht das Referat für den Bereich des Regierungsbezirks die entsprechenden Schulen/Ausbildungsstätten, nimmt nach erfolgreicher Ausbildung die staatlichen Abschlussprüfungen ab und erteilt bei Bestehen und Vorliegen persönlicher Voraussetzungen die staatliche Erlaubnis zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung – jährlich über 3000 Berufserlaubnisurkunden.

Informationen und Formulare

Certificate Of Good Standing oder EU-Konformitätsbescheinigung

Certificate of good Standing (CogS) Zahnärztin/Zahnarzt, Ärztin/Arzt, Apothekerin/Apotheker, Psychotherapeutin/Psychotherapeut
Certificate of good Standing (CogS) für Gesundheitsfachberufe mit inländischer Ausbildung
EU-Konformitätsbescheinigung für Gesundheitsfachberufe mit inländischer Ausbildung im Regierungsbezirk Stuttgart

Zweitschrift Approbationsurkunde / Erlaubnisurkunde / Zeugnis

Zuständig für die Ausstellung einer Zweitschrift/Ersatzurkunde für die akademischen Heilberufe, Gesundheitsfach-, Pflegeberufe und sozialpflegerische Berufe ist die Behörde, von welcher die ursprüngliche Urkunde ausgestellt wurde.

  • Somit ist das Regierungspräsidium Stuttgart nur zuständig, sofern das Original-Dokument ebenfalls vom Regierungspräsidium Stuttgart ausgestellt wurde.

Für die Beantragung einer Zweitschrift senden Sie uns bitte das beigefügte Antragsformular (bitte das für Ihren Beruf zutreffende Formular auswählen) vollständig ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse postalisch zu:

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95.1
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart

Im Regelfall erhalten Sie keine schriftliche Eingangsbestätigung, sondern, sofern nötig, eine Information über nachzureichende Unterlagen.

Konkret antragsbezogene Nachfragen richten Sie bitte per E-Mail unter Angabe Ihres Namens, Ihres Geburtsdatums und der Berufsbezeichnung sowie einer Rückrufnummer an landespruefungsamt@rps.bwl.de (oder, soweit bekannt, direkt an den/die für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in).

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde (pdf, 53 KB)
Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift meines Zeugnisses im Rahmen der Ärztlichen Ausbildung (pdf, 116 KB)
Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Erlaubnisurkunde einer im Regierungsbezirk Stuttgart abgeschlossenen Ausbildung (pdf, 412 KB)

Verzichtserklärungen

Apothekerin / Apotheker (pdf, 156 KB)
Arztin / Arzt (pdf, 65 KB)
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(in) (pdf, 115 KB)
Psychotherapeutin / Psychotherapeut (pdf, 114 KB)
Zahnärztin / Zahnarzt (pdf, 156 KB)

Zulassung Gelbfieberimpfstellen

Die Zulassung von Gelbfieberimpfstellen in Baden-Württemberg ist eine hoheitliche Aufgabe, die seit dem 15.12.2021 nicht mehr vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA), sondern vom Regierungspräsidium Stuttgart im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg durchgeführt wird.

Die erforderlichen Voraussetzungen sind dem Antragsformular zu entnehmen.

Der Antrag / Verpflichtungserklärung ist unterschrieben und mit Praxisstempel versehen per Post an folgende Anschrift zu senden:

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95.1
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Voraussetzungen für die Antragsbearbeitung sind neben dem unterschriebenen und mit Praxisstempel versehenen Antrag folgende beizufügenden Unterlagen:

  • Zertifikat des Basiskurses „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“
  • beglaubigte (wenn vom Regierungspräsidium Stuttgart ausgestellt: einfache) Kopie der Approbationsurkunde

Die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle ist jeweils personenbezogen.

Die Kosten für die Erteilung einer Ermächtigung einschließlich des offiziellen Stempels der Zertifizierungsstelle betragen 180,- EUR und werden bei Zusendung der Unterlagen und des Stempels mittels Gebührenbescheid erhoben.

Formular/Antrag (pdf, 114 KB)

Kontakt
Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen. Im Regelfall erhalten Sie keine schriftliche Eingangsbestätigung, sondern, sofern nötig, eine Nachforderung fehlender Unterlagen. Konkrete antragsbezogene Nachfragen bitte per Email unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Praxis sowie einer Rückrufnummer an Gelbfieberimpfung@rps.bwl.de

Apostillen/Beglaubigungen im Gesundheitsbereich

Beglaubigung von Gesundheitsberufsurkunden/-zeugnissen zur Verwendung im Ausland / Apostillen

Für Beglaubigungen von allgemeinen öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland (z. B. bei Urkunden des Standesamtes) wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Apostillen- bzw. Beglaubigungsstellen bei den 4 Regierungspräsidien – beim Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie diese unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/service/beglaubigung/


Wenn es sich um öffentliche Gesundheitsberufsurkunden/-zeugnisse handelt, ist Referat 95.1 zuständig. Dazu gehören insbesondere

  • von Referat 95.1 Landesprüfungsamt und Referat 95.2 Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe ausgestellte Urkunden und Zeugnisse
  • von der Landesapothekerkammer, Landeszahnärztekammer oder Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ausgestellte Urkunden, insbesondere Facharzturkunden
  • ärztliche Bescheinigungen, die von der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg oder dem für den ausstellenden Arzt oder die ausstellende Ärztin zuständigen örtlichen Gesundheitsamt vorbeglaubigt wurden
  • Adoptionsbescheinigungen, wenn diese von einem/r Arzt/Ärztin oder Psychotherapeuten/in ausgestellt und von der jeweiligen Kammer vorbeglaubigt wurden.

Für nichtöffentliche Gesundheitsdokumente, z. B. Arbeitszeugnisse von Ärzten, sind Notare und anschließend das zuständige Landgericht zuständig.

Kleines weißes i in einem weißen, auf dem Holzboden stehenden Kreis

Die Beglaubigung von Urkunden/Zeugnissen, die von Referat 95.1 oder Referat 95.2 ausgestellt wurden, kann formlos per E-Mail mit eingescannten Urkunden unter Angabe einer aktuellen Anschrift beantragt werden.

In den übrigen Fällen müssen die Originalunterlagen postalisch mit formlosem Anschreiben und Angabe einer aktuellen Anschrift eingereicht werden.

In unklaren Fällen empfehlen wir eine Voranfrage mit den eingescannten Unterlagen per E-Mail.

Pro Beglaubigung wird eine Gebühr 15 Euro fällig und erhoben, die im Nachgang per Überweisung bezahlt werden muss.

Emails bitte stets unter Angabe einer aktuellen Anschrift an Frau Marschall unter rita.marschall@rps.bwl.de richten.

Postsendungen bitte mit formlosem Anschreiben oder diesem Begleitschreiben (pdf, 272 KB) unter Angabe einer aktuellen Anschrift an das

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95.1
z.Hd. Frau Marschall
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart

richten oder vor Ort im verschlossenen Umschlag, adressiert an

Referat 95.1
z.Hd. Frau Marschall

in den Briefkasten vor dem Haupteingang werfen.

Wichtig: Es muss immer das Land angegeben werden, für welches die Apostille/Beglaubigung benötigt wird, denn davon hängt es ab, ob es mit einer Apostille oder einer Legalisation versehen wird.