Referat 45 Regionales Mobilitätsmanagement
Referatsleitung
Yvonne Zweschper
Leitende Baudirektorin
0711 904-14500
yvonne.zweschper@rps.bwl.de
Stellvertretung
Maik Schulz
Baudirektor
0711 904-14511
maik.schulz@rps.bwl.de
Unsere Aufgaben
Wir befassen uns in vier Sachgebieten mit Themen der Nachhaltigen und Integrierten Mobilität und beraten und unterstützen Kommunen bei der Umsetzung eigener klimafreundlicher Mobilitätslösungen.
Im Schwerpunkt ist im Sachgebiet die Aufgabe angesiedelt, nachhaltige Mobilität zu fördern und insbesondere in hoch belasteten Wirtschaftsräumen verkehrliche Verbesserungen herbeizuführen. In dem Zusammenhang sind wir für die Mobilitätspakte Heilbronn-Neckarsulm und Aalen-Heidenheim wie auch für das im Aufbruch befindliche Mobilitätsnetzwerk Böblingen-Sindelfingen zuständig.
In dem Zuge fördern wir Zufußgehen als die ursprünglichste und umweltfreundlichste Form der Fortbewegung. Diese Aufgabe übernimmt unser Fußverkehrsbeauftragte mit dem Ziel, den Fußverkehrsanteil zu steigern und die Kommunen bei dieser Herausforderung zu unterstützen. Ein weiteres Ziel ist die Schaffung von 500 lebendigen und beruhigten Ortsmitten, bei dem wir unterstützen und mit Kommunen im Austausch stehen.
Wir haben die Ziele der Verkehrswende im Fokus und bringen kreative Lösungen beim Klimaschutz im Verkehr voran. Wir engagieren uns bei der Beratung und Unterstützung der Kommunen als auch im Rahmen des Kompetenznetzes Klima Mobil. Dabei bildet die klimaschutzorientierte Verkehrsplanung – insbesondere Klimamobilitätspläne und Aktionspläne für Mobilität, Klima und Lärmschutz – und das Thema Straßen und Plätze aufwerten mit dem Fokus Parken einen Schwerpunkt. Für größere Städte sowie für Landkreise sind Klimamobilitätspläne der zentrale Schlüssel zur Zielerreichung. Nach Aufstellung in enger Abstimmung mit uns werden die entwickelten Maßnahmen in Eigenverantwortung der Kommunen umgesetzt. Kleinere Kommunen können einen Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz erstellen, um den Verkehrssektor ganzheitlich zu betrachten.
Durch ein qualitatives Verkehrsmanagement lässt sich ein ordnungsgemäßer und reibungsloser Verkehrsablauf gewährleisten sowie die Straßenkapazität und die Verkehrssicherheit erhöhen. Zum Verkehrsmanagement gehört zum einen der Bereich der Verkehrstechnik mit den zugehörigen verkehrstechnischen Anlagen (Lichtsignalanlagen, Verkehrsbeeinflussungsanlagen, etc.) und zum anderen die Straßenausstattung (Passive Schutzeinrichtungen, Markierungen, StVO-Beschilderung, Wegweisung, etc.) im Zuge von Bundes- und Landesstraßen. Darüber hinaus koordinieren und führen wir Sicherheitsanalysen zur Beseitigung bzw. Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten durch. Zudem nehmen wir an Verkehrsschauen und Unfallkommissionen mit den zuständigen Verkehrsbehörden und der Polizei teil.
Um die Straßen zu entlasten, müssen Alternativen zum motorisierten Individualverkehr attraktiver gestaltet werden. Hierzu fördert das Land Baden-Württemberg den ÖPNV-Bereich, wie z. B. den Neu-, Aus- und Umbau von Verkehrswegen und zugehöriger Infrastruktur (keine Fahrzeugförderung), insbesondere der Straßenbahnen, Eisenbahnen, urbanen Seilbahnen und der integrierten Schnellbussysteme oder Spurbusse, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen. Es werden Zentrale Omnibusbahnhöfe und Betriebshöfe für Fahrzeuge welche für den ÖPNV zur Verfügung stehen gefördert. Darüber hinaus kann auch der Umbau und die Nachrüstung bestehender verkehrswichtiger Anlagen und Einrichtungen des ÖPNV (z. B. Haltestellen) zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit gefördert werden. Auch Multimodale Knoten, also Einrichtungen, die verschiedene nachhaltige Mobilitätsformen vernetzen sind förderfähig, sofern sie sich in unmittelbarer Nähe zu verkehrswichtigen Anlagen des SPNV befinden und das Ein-, Aus- und Umsteigen zwischen den unterschiedlichen Verkehrsmitteln verbessern. Hierzu zählen z. B. verknüpfende Bushaltestellen, P+R-Anlagen, B+R-Anlagen oder Fahrradparkhäuser, Stellplätze mit Elektroladesäule, Stellplätze für Car-Sharing-Fahrzeuge, Taxistellplätze, Fahrgastinformationssysteme/ -anzeiger, Mobilitätszentralen, etc. Die Digitalisierung zieht durch die Förderung von Bevorrechtigungsschaltungen, rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme zur Beschleunigung, E-Ticketing bzw. Fahrgastzählung/ Auslastung und dynamische Echtzeit Fahrgastinformationssysteme in den ÖPNV ein.
Die Digitalisierungsmöglichkeiten der Mobilität sind hiermit noch nicht ausgeschöpft. Mit der Förderung zur Erschließung offener Mobilitätsdaten können mit Maßnahmen zur Erweiterung von Datenbeständen, wie der Digitalisierung von Infrastrukturdaten des Radverkehrs, sowie einer Zusammenführung und Offenlegung von Daten, wie Verfügbarkeits- und Standortdaten von Sharing-Fahrzeugen, nachhaltige Mobilitätsformen weiterentwickelt werden.
Neben dem Radfahren als klimafreundliche Form der Fortbewegung bekommen auch neue Antriebsformen immer mehr Gewicht in unserer Gesellschaft. Zur Stärkung und Förderung solcher neuen Antriebsformen, wie beispielsweise der Elektromobilität (E-Mobilität), der Intelligenten Mobilität (I-Mobilität) und des autonomen Fahrens, unterstützen wir auf fachlich-organisatorischer Ebene den Aufbau einer flächendeckenden Verfügbarkeit entsprechender Ladestationen an Bundes- und Landesstraßen.
Wir begleiten ebenfalls Verfahren zur Verminderung der Luftverschmutzung, sorgen für den notwendigen Lärmschutz auf Bundes- und Landesstraßen und erfassen und überwachen Umweltschäden.
Für die Abteilung 4 koordiniert die Kopfstelle Radverkehr sämtliche Aktivitäten zur Verbesserung der Radinfrastruktur in Zuständigkeit des Regierungspräsidiums. Die Themen reichen dabei von der Betreuung des RadNETZ BW mit beratender Funktion gegenüber den Bau- und Planungsreferaten bis hin zur aktiven Unterstützung der Landratsämter, sowie der Kommunen für die Abschnitte in deren Zuständigkeit. Ferner begleiten wir die Planungen zur Umsetzung von Radschnellwegen im Bezirk durch koordinierende Beratung zur Förderung, z. B. für erforderliche Machbarkeitsstudien, sowie nach dem Sonder-Förderprogram des Bundes „Radschnellwege 2017 – 2030“.
Im Zuge des Interessenbekundungsverfahrens zu Photovoltaik an Bundes- und Landesstraßen stehen wir als Ansprechpartner für die Bekunder und auch weiteren Interessenten zur Verfügung. Weitere Interessenten können mit den Unterlagen im unten aufgeführten Link Flächen zur ersten Vorabprüfung melden.
Wir unterstützen bei der Finanzierung von Maßnahmen, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität dringend erforderlich sind. Förderanträge können Stadt- und Landkreise sowie Städte und Gemeinden stellen. Hierzu fördern wir Projekte des kommunalen Straßenbaus sowie des Rad- und Fußverkehrs nach den Maßgaben des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG). Neben dem LGVFG gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten beispielsweise für qualifizierte Fachkonzepte oder die attraktiven Fördermöglichkeiten für Radwege nach dem Bundesprogramm „Stadt und Land“.
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