Bild zeigt den Eingangsbereich der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen

Referat 15.2 Flüchtlingsaufnahme, Integrationsförderung

Portrait Referatsleiter Thomas Deines

Referatsleitung

Thomas Deines
Leitender Forstdirektor
0711 904-11525
thomas.deines@rps.bwl.de

Stellvertretung

Katja Grimm
Regierungsdirektorin
0711 904-11520
katja.grimm@rps.bwl.de

Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge Ellwangen

Berthold Weiß
Regierungsdirektor
07961 9331-103
berthold.weiss@rps.bwl.de

Unsere Aufgaben

Das Referat 15.2 ist für vielfältige Aufgaben im Bereich der Migration im Regierungsbezirk Stuttgart zuständig. Zentrale Punkte sind dabei die Erstaufnahme von Flüchtlingen und die Funktion als höhere Aufnahmebehörde, also die Koordinierung, Beratung und Aufsicht über die 13 Aufnahmebehörden bei den Stadt- und Landkreisen im Regierungsbezirk.

Zusätzlich bearbeiten wir im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Integration verschiedene Förderprogramme im Bereich Integration.

 

Unter der Leitung von Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges haben sich das Ministerium der Justiz und für Migration, der Landkreistag, der Städtetag und der Gemeindetag Baden-Württemberg sowie alle vier Regierungspräsidien auf ein gemeinsames und planvolles Vorgehen sowie schnelle und unbürokratische Maßnahmen zur Vorbereitung der Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine verständigt. Weitere Informationen finden Sie hier und unter dem Link https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Auslaender+und+Fluechtlingspolitik/FAQ+zur+Erstaufnahme.

 

Die Erstaufnahme ist – wie der Name schon sagt – die erste Station für geflüchtete Menschen, die in Deutschland ankommen. Wir sorgen gemeinsam mit unseren haupt- und ehrenamtlichen Partnerinnen und Partnern dafür, dass die Asylsuchenden einen geordneten Start im Regierungsbezirk Stuttgart haben. Zuständig sind wir für alles Organisatorische sowie Rechtliche rund um die Flüchtlingserstaufnahme. Die Asylsuchenden werden nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen menschenwürdig untergebracht, versorgt, registriert und erkennungsdienstlich erfasst.

FAQ zur Erstaufnahme

 

Derzeit betreiben wir im Regierungsbezirk Stuttgart zwei Erstaufnahmeeinrichtungen: Die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge in Ellwangen und die Erstaufnahmeeinrichtung (EA) für Flüchtlinge in Giengen an der Brenz.

 

Die LEA Ellwangen wurde im April 2015 in Betrieb genommen. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist unter anderem zuständig für

  • Leitung und Verwaltung der Landeserstaufnahmeeinrichtung,
  • das Liegenschaftsmanagement,
  • die Registrierung sowie die Verlegungsorganisation der Flüchtlinge in die sogenannte vorläufige Unterbringung oder Anschlussunterbringung in die Landkreise und Gemeinden,
  • die in der LEA untergebrachten Personen als Ausländerbehörde.

Für die Alltagsbetreuung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Einrichtung haben wir Dienstleistungsfirmen beauftragt. Sachleistungen wie Essen, Unterkunft, Heizung, Kleidung und Gesundheitspflege erhalten die Flüchtlinge in der Einrichtung. Darüber hinaus erhalten die Asylsuchenden monatlich ein kleines Taschengeld für den notwenigen persönlichen Bedarf wie beispielsweise Hygieneartikel oder Telekommunikation (vgl. § 3 Asylbewerberleistungsgesetz). 

Eine Sicherheitsfirma sorgt für geordnete und sichere Verhältnisse in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen. 

Auf dem Gelände der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen befindet sich zudem eine Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Asylantragstellung, die Anhörung im Rahmen des Asylverfahrens und die Entscheidung über den Asylantrag finden also direkt vor Ort in der Einrichtung statt. 

Den Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtung steht mit der Sozial- und Verfahrensberatung ein Angebot zur Verfügung, das sie unter anderem in Fragen des Asylverfahrens unterstützt, bei psychischen oder sozialen Problemen weiterhilft oder Tipps für das Zurechtfinden in Deutschland gibt. Wir sind für die Planung und Bewilligung der Stellen für die Sozial- und Verfahrensberatung zuständig. Mit der Ehrenamtskoordination haben wir eine Stelle eingerichtet, die die ehrenamtlich Engagierten professionell betreut. Zusätzlich ist ein Streetworker in und um die LEA Ellwangen tätig. Er steht im Austausch mit den Ellwanger Bürgerinnen und Bürgern sowie der Bewohnerschaft der LEA Ellwangen. In der Krankenstation findet eine medizinische Grundversorgung statt. Zusätzlich ist eine psychologische Beratungsstelle eingerichtet und für die jüngsten Bewohnerinnen und Bewohner steht eine professionelle Kinderbetreuung zur Verfügung.

Sobald das Asylverfahren weitgehend abgeschlossen ist und ein Asylgrund vorliegt, werden die Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf Grundlage eines Bevölkerungsschlüssels den Stadt- und Landkreisen zur vorläufigen Unterbringung in sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte zugeteilt.

 

Die EA Giengen an der Brenz wurde Anfang April 2020 als Außenstelle der LEA Ellwangen in Betrieb genommen. Vieles läuft sehr ähnlich wie in der LEA Ellwangen: Die Leitung und Verwaltung sowie das Liegenschaftsmanagement und die Verlegungsorganisation übernimmt das Regierungspräsidium Stuttgart, die Dienstleistungsfirmen für die Versorgung und Betreuung sind dieselben und auch eine Sozial- und Verfahrensberatung wird angeboten. Im Unterschied zur LEA Ellwangen ist allerdings alles deutlich kleiner dimensioniert, da die Belegungskapazität auch nur etwa einem Viertel der Kapazität der LEA Ellwangen entspricht.

 

Als höhere Aufnahmebehörde ist das Referat 15.2 im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht für die 13 unteren Aufnahmebehörden (elf Land- und zwei Stadtkreise) im Regierungsbezirk Stuttgart zuständig. Wir sind Ansprechperson für die unteren Aufnahmebehörden beispielsweise bei rechtlichen Fragen oder bei Fragen zur Unterbringung und Versorgung in der vorläufigen Unterbringung.

 

Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) erstattet das Land Baden-Württemberg den unteren Aufnahmebehörden, also den Stadt- und Landkreisen, die Kosten für die vorläufige Unterbringung. Die umfangreiche Prüfung der Ausgaben der Landkreise übernimmt im Regierungsbezirk Stuttgart das Referat 15.2.

 

Wir informieren und beraten die in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Regierungsbezirk untergebrachten Personen zu allen Fragen der freiwilligen Ausreise, organisieren diese und beantragen gegebenenfalls finanzielle Unterstützung für die Rückkehr.

 

Wir fördern und überwachen Integrationsprojekte des Landes Baden-Württemberg. Beispielsweise wickelt das Regierungspräsidium Stuttgart landesweit über den „Pakt für Integration“ das Förderprogramm „Integrationsmanagement“ für das Sozial- und Integrationsministerium ab, bei dem Kommunen finanziell bei der Integrationsarbeit unterstützt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Um die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen in der Anlaufphase des Umsetzungsprozesses der Pflegeberufereform zu unterstützen, wird den Stadt- und Landkreisen eine Förderung aus Bundes- und Landesmitteln für die Einrichtung von regionalen Koordinierungsstellen gewährt.

Grundlagen und Formulare Förderperiode 2023/2024:

Eckpunkte Förderung Koordinierungsstellen (Förderaufruf) (pdf, 120 KB)
Antrag (pdf, 149 KB)

Grundlagen und Formulare Förderperiode 2022/2023:

Eckpunkte (pdf, 315 KB)
Antrag (pdf, 189 KB)

Grundlagen und Formulare Förderperiode 2021/2022:

Eckpunkte Förderung Koordinierungsstellen Pflegeberufreform - 2. Förderperiode (pdf, 315 KB)
Antrag (pdf, 184 KB)

Grundlagen und Formulare Förderperiode 2020/2021:

Eckpunkte Förderung Koordinierungsstellen Pflegeberufereform (pdf, 159 KB)
Verwendungsnachweis (pdf, 197 KB)

 

Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen bei der Beteiligung von Eltern mit Migrationshintergrund am Bildungsweg ihrer Kinder sowie an den Regelstrukturen der Kommunen und des Bildungswesens. Die Elternbeteiligung in den Kommunen soll quantitativ ausgebaut sowie überregional oder landesweit qualitativ weiterentwickelt werden.

Hinweis: Die Antragsfrist ist geendet am 18.12.2022.

Förderaufruf:

Förderaufruf EMP (pdf, 357 KB)

Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):

Mittelabrufformular (pdf, 61 KB)
Schlussverwendungsnachweis (pdf, 52 KB)

Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:

Integrationsfoerderung@rps.bwl.de

Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration/

 

Mit dem Förderaufruf „Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Maßnahmen, die zur Teilhabe von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte an der Gesellschaft und am Erwerbsleben beitragen.

Hinweis:

  • Die Antragsfrist für den Förderaufruf endet am 29.02.2024
  • Der Antrag sollte möglichst konkrete Angaben zur Maßnahme enthalten und vollständig ausgefüllt eingereicht werden, da eine Beurteilung der Maßnahme nur anhand der im Antrag angegebenen Beschreibungen und Daten erfolgen kann.
  • Bitte übersenden Sie das Antragsformular sowohl unterschrieben als pdf-Datei als auch als Excel-Datei (ohne Unterschrift)

Förderaufruf:

Förderaufruf EVP (pdf, 153 KB)
Antragsformular (xlsx, 39 KB)

Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):

Mittelabrufformular (pdf, 108 KB)
Schlussverwendungsnachweis (pdf, 160 KB)

Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
Integrationsfoerderung@rps.bwl.de

Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration

 

Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration neue Wege zur Sprachförderung bestimmter Zielgruppen, die Verbesserung der Studierfähigkeit von Studierenden aus dem Ausland und im Bereich der Pflegeeinrichtungen und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens die Kommunikation und Interaktion im interkulturellen und mehrsprachigen Team.

Hinweis:

  • Die Antragsfrist für den Förderaufruf endet am 14.07.2023
  • Der Antrag sollte möglichst konkrete Angaben zur Maßnahme enthalten und vollständig ausgefüllt eingereicht werden, da eine Beurteilung der Maßnahme nur anhand der im Antrag angegebenen Beschreibungen und Daten erfolgen kann.
  • Bitte übersenden Sie das Antragsformular sowohl unterschrieben als pdf-Datei als auch als Excel-Datei (ohne Unterschrift)

Förderaufruf:
Förderaufruf MPS (pdf, 378 KB)
Antragsformular (xlsx, 36 KB)

Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):
Mittelabrufformular (pdf, 108 KB)
Schlussverwendungsnachweis (pdf, 224 KB)

Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:

Integrationsfoerderung@rps.bwl.de

Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration/pakt-fuer-integration/foerderbereich-sprache?highlight=vwv%20integration

 

Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration integrationsfördernde Strukturen und Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Kommunen und weitere Akteure der Integrationsarbeit werden dazu aufgerufen, an der Entwicklung integrationspolitsicher Standards auf kommunaler Ebene mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Teilhabechancen der Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort in den zentralen Bereichen der Gesellschaft zu leisten.

Förderaufruf:

Antragsformular Förderaufruf 2023 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ (xlsx, 42 KB)
Förderaufruf 2023 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ (PDF, 67 KB)

Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):

Mittelabrufformular (pdf, 108 KB)
Zwischenverwendungsnachweis (pdf, 243 KB)
Schlussverwendungsnachweis (pdf, 284 KB)

Fragen zum Förderaufruf bzw. zum Verfahren allgemein?
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsbearbeitung und ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2023 zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.

Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:

Integrationsfoerderung@rps.bwl.de

Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration/

 

Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration integrationsfördernde Strukturen und Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Kommunen und weitere Akteure der Integrationsarbeit werden dazu aufgerufen, an der Entwicklung integrationspolitsicher Standards auf kommunaler Ebene mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Teilhabechancen der Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort in den zentralen Bereichen der Gesellschaft zu leisten.

Förderaufruf:

Förderaufruf 2022 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ (PDF, 262 KB)

Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):

Mittelabrufformular (pdf, 67 KB)
Zwischenverwendungsnachweis (pdf, 185 KB)
Schlussverwendungsnachweis (pdf, 224 KB)

Hinweis: Die Antragsfrist für den Förderaufruf ist am 03.06.2022 abgelaufen.

Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:

Integrationsfoerderung@rps.bwl.de

Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration/

 

Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales und Integration integrationsfördernde Strukturen und Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Kommunen und weitere Akteure der Integrationsarbeit werden dazu aufgerufen, an der Entwicklung integrationspolitsicher Standards auf kommunaler Ebene mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Teilhabechancen der Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort in den zentralen Bereichen der Gesellschaft zu leisten.

Förderaufruf:

Förderaufruf 2020 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ (PDF, 249 KB)
Antworten auf häufige Fragen zum Förderaufruf 2020 (PDF, 203 KB)

Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):

Mittelabrufformular (pdf, 67 KB)
Zwischenverwendungsnachweis (pdf, 48 KB)
Schlussverwendungsnachweis (pdf, 133 KB)

Hinweis: Die Antragsfrist für den Förderaufruf ist am 25.09.2020 abgelaufen

Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:

Integrationsfoerderung@rps.bwl.de
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt1/Ref152/Seiten/default.aspx

Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration/

 

Ziel der Förderung ist die Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen im Bereich Integration auf kommunaler Ebene. Die Integrationsarbeit der Landkreise, Städte und Gemeinden soll an zentraler Stelle systematisch geplant, gezielt gesteuert und koordiniert werden.

Verwaltungsvorschrift und weitere Informationen:

VwV Integrationsbeauftragte (pdf, 146 KB)
VwV-Änderung vom 04.10.2022 (pdf, 85 KB)

Formulare und Arbeitshilfen:

Verwendungsnachweis (xlsx, 46 KB)
Mittelabruf (pdf, 104 KB)

Hinweis: Die Antragsfrist hat am 15.11.2023 geendet.

Anträge sind in schriftlicher Form per-Mail (Integrationsfoerderung@rps.bwl.de) einzureichen. Bitte übersenden Sie das Antragsformular sowohl unterschrieben als pdf-Datei als auch als Excel-Datei (ohne Unterschrift), dies erleichtert uns die Bearbeitung. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.

Bitte stellen Sie eventuelle Fragen per Mail unter Integrationsfoerderung@rps.bwl.de. Wir werden dann auf Sie zukommen.

Ombudswesen für die Flüchtlingserstaufnahme

In Fragen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes ist die Ombudsstelle für Flüchtlingserstaufnahme Baden-Württemberg Ansprech-, Mittler- und Unterstützungsstelle für die Belange von Flüchtlingen, Ehrenamtlichen, Mitarbeitern aus Organisationen, Institutionen und zuständigen Behörden sowie Nachbarn und Anliegern aus der Umgebung der Einrichtungen.

Ehrenamtliche Ansprechperson für die Ombudsperson in der Flüchtlingserstaufnahme beim Regierungspräsidium Stuttgart ist

Josef Rettenmaier
E-Mail: Ombudswesen.Fluechtlinge@rps.bwl.de

Josef Rettenmaier nimmt diese Funktion seit August 2019 wahr. Mit seiner langjährigen Erfahrung als Sozialdezernent im Ostalbkreis bringt Rettenmaier ausgezeichnete Voraussetzungen für dieses Amt mit.