Das Referat 15.2 ist für vielfältige Aufgaben im Bereich der Migration im Regierungsbezirk Stuttgart zuständig. Zentrale Punkte sind dabei die Erstaufnahme von Geflüchteten und die Funktion als höhere Aufnahmebehörde, also die Koordinierung, Beratung und Aufsicht über die 13 Aufnahmebehörden bei den Stadt- und Landkreisen im Regierungsbezirk.
Die Erstaufnahme ist – wie der Name schon sagt – die erste Station für geflüchtete Menschen, die in Deutschland ankommen. Wir sorgen gemeinsam mit unseren haupt- und ehrenamtlichen Partnerinnen und Partnern dafür, dass die Asylsuchenden einen geordneten Start im Regierungsbezirk Stuttgart haben. Zuständig sind wir für alles Organisatorische sowie Rechtliche rund um die Flüchtlingserstaufnahme. Die Asylsuchenden werden nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen menschenwürdig untergebracht, versorgt, registriert und erkennungsdienstlich erfasst.
Als höhere Aufnahmebehörde ist das Referat 15.2 im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht für die 13 unteren Aufnahmebehörden (elf Land- und zwei Stadtkreise) im Regierungsbezirk Stuttgart zuständig. Wir sind Ansprechperson für die unteren Aufnahmebehörden beispielsweise bei rechtlichen Fragen oder bei Fragen zur Unterbringung und Versorgung in der vorläufigen Unterbringung.
Wir informieren und beraten die in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Regierungsbezirk untergebrachten Personen zu allen Fragen der freiwilligen Ausreise, organisieren diese und beantragen gegebenenfalls finanzielle Unterstützung für die Rückkehr.
Darüber hinaus steuern, fördern und überwachen wir Integrationsprojekte des Landes Baden-Württemberg. Beispielsweise wickelt das Regierungspräsidium Stuttgart landesweit über den „Pakt für Integration“ das Förderprogramm „Integrationsmanagement“ für das Sozial- und Integrationsministerium ab, bei dem Kommunen finanziell bei der Integrationsarbeit unterstützt werden. Weitere Informationen finden Sie hier (Link zur PIK-Seite).
Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) erstattet das Land Baden-Württemberg den unteren Aufnahmebehörden, also den Stadt- und Landkreisen, die Kosten für die vorläufige Unterbringung. Die umfangreiche Prüfung der Ausgaben der Landkreise übernimmt im Regierungsbezirk Stuttgart das Referat 15.2.
Derzeit betreiben wir im Regierungsbezirk Stuttgart zwei Erstaufnahmeeinrichtungen: Die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge in Ellwangen und die Erstaufnahmeeinrichtung (EA) für Flüchtlinge in Giengen an der Brenz.
Thomas DeinesLeitender Forstdirektor 0711 904-11525 thomas.deines@rps.bwl.de
Katja GrimmOberregierungsrätin 0711 904-11520 katja.grimm@rps.bwl.de
Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge Ellwangen
Berthold WeißRegierungsdirektor 07961 9331-103 berthold.weiss@rps.bwl.de