Moderner Milchviestall im Bau

Referat 33 Pflanzliche und tierische Erzeugung

Referatsleitung

Andreas Haumann
Ltd. Landwirtschaftsdirektor
0711 904-13300
andreas.haumann@rps.bwl.de

Stellvertretung

Marc Calmbach
Landwirtschaftsdirektor
0711 904-13325
marc.calmbach@rps.bwl.de

Unsere Aufgaben im Überblick

Das Referat nimmt überwiegend Aufgaben der Koordinierung und Fachaufsicht wahr, während die unmittelbare Ausübung der Tätigkeiten Aufgabe der unteren Landwirtschaftsbehörden an den Landratsämtern ist. Durch Beratung, Kontrollen, Versuchsdurchführung und Vollzug gesetzlicher Bestimmungen soll die Anwendung der guten fachlichen Praxis in den landwirtschaftlichen Betrieben gefördert und weiter entwickelt werden. Die Erarbeitung von Beratungsleitlinien für eine umweltschonende, tierwohlgerechte und ökologische Produktionsweise zählt zu den wesentlichen Aufgaben. Dabei ist das Ziel, die Produktivität und die Biodiversität zu verbessern, die Umwelt zu schützen, die Kulturlandschaft zu erhalten und Lebensmittel hoher Qualität zu erzeugen.  

Das Referat 33 gliedert sich 6 Sachgebiete:  

 

Wesentliche Aufgaben des Sachgebiets Fischerei sind der Schutz und die Erhaltung freilebender Fischbestände sowie die Förderung der Teichwirtschaft und der Angelfischerei. Die Fischereiaufsicht überwacht die Einhaltung fischereigesetzlicher Regelungen und sichert damit eine nachhaltige Nutzung der Fischbestände. Mittel aus der Fischereiabgabe werden beispielsweise für Projekte zur Qualitätsverbesserung von Gewässern sowie zur Förderung von Fischbeständen oder für fischereiwissenschaftliche Untersuchungen eingesetzt.

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Die Abwicklung des Förderprogramms „Natur in Stadt und Land“ sowie die Begleitung der Kommunen bei Landesgartenschauen und Gartenschauen bildet eine der Hauptaufgaben.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Abwicklung der nachfolgenden Förderprogramme:

Außerdem wird die Schulgartenarbeit durch Beratung und Durchführung der landesweiten Schulgarteninitiative begleitet. Der Dorfwettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird auf Bezirksebene organisiert. Zusammen mit den Gartenbauberatern und Gartenbauberaterinnen, den Kreisfachberatern und Kreisfachberaterinnen für Obst- und Gartenbau und Landespflege der Landratsämter werden Obst- und Gartenbaubetriebe unterstützt und deren Weiterentwicklung gefördert.

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Der Pflanzenbau befasst sich mit Ackerbau und Grünlandwirtschaft. Im Referat kümmern wir uns um die Umsetzung des Düngerechts. Wir koordinieren die produktionstechnischen Versuche und befassen uns mit den Fragen und den Kontrollen in Wasserschutzgebieten um eine entsprechende Trinkwasserqualität zu erreichen. Mit unseren fachlichen Stellungnahmen tragen wir zur Erhaltung des Grünlands bei. Als Vor-Ort-Präsidium für die Düngemittelverkehrskontrolle sind wir landesweit für alle Fragen im Düngemittelbereich zuständig. Weitere Bereiche sind der produktionsbezogene Boden- und Erosionsschutz.

 

Im Pflanzenschutz steht die Umsetzung der nach dem Pflanzenschutzrecht festgesetzten Hoheitsaufgaben (zum Beispiel Maßnahmen gegen die Ein- oder Verschleppung sowie die Ansiedlung von Schadorganismen, amtliche Anerkennung und Überwachung von Kontrollstellen der Pflanzenschutzgeräte, Anerkennung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Anordnung von Maßnahmen, soweit mehrere Landkreise betroffen sind) im Mittelpunkt. Gemeinsam mit dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum und den unteren Landwirtschaftsbehörden werden für die landwirtschaftlichen Betriebe Verfahren des integrierten und umweltschonenden Pflanzenschutzes mit dem Ziel der Produktion von qualitativ hochwertigen Lebens- und Futtermitteln und des nachhaltigen Schutzes des Naturhaushaltes weiterentwickelt.

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Vor dem Hintergrund von nationalen Vorgaben zur Reduzierung der Treibhausgas- und Ammoniakemissionen sind für die Tierhaltung auch emissionsmindernde Maßnahmen von zunehmender Bedeutung, sowohl bei der Weiterentwicklung von Haltungsverfahren wie auch über Managementmaßnahmen oder eine nährstoffangepasste Fütterung. Die Weiterentwicklung hin zu mehr Tierwohl bedeutet insbesondere ein größeres Flächenangebot je Tier, die Strukturierung des Stalls in mehrere Funktionsbereiche, Auslaufflächen im Freien, oft in Verbindung mit frei gelüfteten Ställen.

Die Schwerpunktaufgaben im Sachgebiet Tierhaltung umfassen die Unterstützung der unteren Verwaltungsbehörden hinsichtlich der Standortfindung für Tierhaltungsbetriebe im Hinblick auf den Emissions- und Immissionsschutz bei der Nutztierhaltung, sowie die Beratung zu tiergerechten Haltungsverfahren und umweltgerechter Fütterung unter Berücksichtigung von Tierschutzvorgaben. Auch das Thema Biodiversität fällt in diesen Zuständigkeitsbereich. Hierbei steht der Entwurf verschiedener Handlungsleitfäden und Broschüren, die Beratung der Unteren Landwirtschaftsbehörden sowie die Mitwirkung bei Veranstaltungen bzw. die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung verschiedener Akteure/innen der Landwirtschaft, Landschaftspflege und des Naturschutzes im Fokus. Es umfasst ebenso den Erhalt und die Stärkung der Artenvielfalt auf kommunalen Flächen, welche mit dem neuen Förderprogramm „Blühflächen und Biodiversitätspfade“ in den Jahren 2020/2021 vorangetrieben werden sollen.

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Das Regierungspräsidium Stuttgart ist neben den Rebflächen im Bezirk auch für Rebflächen im Regierungsbezirk Tübingen, mit Ausnahme der Flächen im Anbaugebiet Baden, zuständig. Rd.12.000 ha Rebfläche werden von hier aus, in Zusammenarbeit mit den Weinbauberatern der Landratsämter betreut.
Zahlreiche Förderverfahren auf EU- und Landesebene wie das Struktur- und Qualitätsprogramm im Weinbau (SQW) und die Förderung von Steillagen werden bearbeitet. Die Anbauregelungen in Verbindung mit den Pflanzgenehmigungen werden beschieden und kontrolliert. Das Ziel ist die württembergischen Weinbaubetriebe zu unterstützen und deren Weiterentwicklung zu fördern.

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