BAföG für Meister und Schüler
Das Landesamt für Ausbildungsförderung betreut und beaufsichtigt die 38 Ämter für Ausbildungsförderung, die bei den Stadt-und Landkreisen in Baden-Württemberg eingerichtet sind. Bei diesen Ämtern wird über Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler und über Anträge auf Förderung von Fortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sogenanntes Aufstiegs-BAföG - entschieden.
Aufstiegs-BAföG und Schüler-BAföG
Ausbildungsförderung für Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Formulare und Rechtsgrundlagen
Zuständigkeit
Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk der Lehrgangsteilnehmer oder die Lehrgangsteilnehmerin den ständigen Wohnsitz hat.
Liste der kommunalen Ämter (pdf, 28 KB)
Weiterführende Links
Industrie- und Handelskammer
Handwerkskammer Freiburg
Handwerkskammer Karlsruhe
Handwerkskammer Konstanz
Handwerkskammer Mannheim
Handwerkskammer Reutlingen
Handwerkskammer Stuttgart
Handwerkskammer Ulm
Ausbildungsförderung für Schüler nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Formulare und Rechtsgrundlagen
Zuständigkeit
Zuständig ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern der/des Auszubildenden.
In Ausnahmefällen ist das Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnort der/des Auszubildenden zuständig.
Liste der kommunalen Ämter (pdf, 28 KB)