Münzenstapel mit Symbolen

BAföG für Meister und Schüler

Das Landesamt für Ausbildungsförderung betreut und beaufsichtigt die 38 Ämter für Ausbildungsförderung, die bei den Stadt-und Landkreisen in Baden-Württemberg eingerichtet sind. Bei diesen Ämtern wird über Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler und über Anträge auf Förderung von Fortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sogenanntes Aufstiegs-BAföG - entschieden.

Aufstiegs-BAföG und Schüler-BAföG

Ausbildungsförderung für Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Formulare und Rechtsgrundlagen

Antragsformulare
Gesetz

Zuständigkeit

Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk der Lehrgangsteilnehmer oder die Lehrgangsteilnehmerin den ständigen Wohnsitz hat.

Liste der kommunalen Ämter (pdf, 28 KB)

Weiterführende Links

Industrie- und Handelskammer
Handwerkskammer Freiburg
Handwerkskammer Karlsruhe
Handwerkskammer Konstanz
Handwerkskammer Mannheim
Handwerkskammer Reutlingen
Handwerkskammer Stuttgart
Handwerkskammer Ulm

 

Ausbildungsförderung für Schüler nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Formulare und Rechtsgrundlagen

Antragsformulare
Gesetz

Zuständigkeit

Zuständig ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern der/des Auszubildenden.
In Ausnahmefällen ist das Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnort der/des Auszubildenden zuständig.

Liste der kommunalen Ämter (pdf, 28 KB)

Weiterführende Links

Verzeichnis der Ausbildungsstätten

Dienstgebäude Am Wallgraben 100 in Stuttgart-Vaihingen

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 26
Landesamt für Ausbildungsförderung