Interessenvertretung an Schulen
Örtlicher Personalrat (ÖPR)
Dienststelle und Personalvertretung arbeiten (...) vertrauensvoll (...) zum Wohle der Beschäftigten und der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen" (§ 2, Abs. 1 LPVG).
In diesem Rahmen nimmt der ÖPR vielfältige Aufgaben wahr, zum Beispiel
- Mitwirkung an der Personalplanung der Schule
- Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen an der Schule
- Durchführung von Personalversammlungen