Bezirkspersonalvertretung

Aufgaben

Die Bezirkspersonalrätinnen und -räte an den Regierungspräsidien vertreten und beraten Lehrkräfte in Fällen der Mitbestimmung laut Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) z. B. in Fragen der Einstellung, Versetzung, Abordnung, Fortbildung, Beförderung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, in Disziplinarverfahren usw.

Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Lehrkräfte und Örtlichen Personalräte in allen Angelegenheiten, die von den Regierungspräsidien verfügt werden.